Guten Morgen,
ab heute kann die BnD für die KfW Heizungsförderung EFH erstellt werden.
Leider komme ich auf der Seite "Angaben zur Heizungsanlage" nicht weiter.
Ganz unten sind Einzelheiten zur vorhandenen Wärmeversorgung vor Sanierung anzugeben. Unter anderem muss ein Haken bei
"im Zuge der Sanierung ausgebaut" gesetzt werden, um auf die nächste Seite zu gelangen.
In einem Fall wurde eine neue Wärmepumpe als Ergänzung zum vorhandenen Öl-Brennwertkessel (BJ 2003) eingebaut.
M.E. ist der Ausbau nur zwingend erforderlich, wenn der Klima-Geschwindigkeitsbonus beantragt wurde, oder?
ERGÄNZUNG: Der Bonus wurde nicht beantragt.
Hat noch jemand das Problem?
8 Antworten
Danke für die Antwort.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde nicht beantragt.
Dann ist ja alles gut...
Aber ich vermute mal, dass der Antrag für den Klimabonus oft vergessen wurde weil man den separat beantragen muss :(
Nicht gut ist, dass ich die BnD nicht erstellen kann.
Ich habe eine Mail an die KfW verschickt und die Problematik geschildert.
Nun die typischen Kinderkrankheiten...
Man kann sich mit der BnD ja etwas Zeit lassen da Auszahlung eh erst im nächsten Jahr erfolgen
Den Klimabonus für das 1-Fam.Haus beschreibt man schon in der BzA. Der wird nicht extra beantragt.
Im MFH sieht das natürlich anders aus.... ( Thema "selbstnutzend")
Die EInreichung der Unterlagen kann der Antragsteller ab 30.9. vollziehen. Die KfW sagt, dass auch hier die Prüfprozesse weitgehend automatisiert sein sollen - so dass mit einer Auszahlung zum Ende des folgenden Monats gerechnet werden darf und nicht erst im nächsten Jahr....
Das Problem wurde mittlerweile behoben und das * ist entfernt worden.
Soll heißen, dass die man angeben kann, dass die alten Heizung verbleibt?
Hallo
natürlich muss die alte Gas oder Öl Anlage fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden um den Klimabonus zu bekommen.
Im Haus darf hinterher keine fossile Anlage mehr vorhanden sein