Über die BEG kann ja auch eine Luft-Luft-Wärmepumpe gefördert werden. Dann gilt doch auch folgende Anforderung:
Bei Errichtung von sowie Nachrüstung mit Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen
Heizungen und/oder innovativer Heiztechnik zur Raumheizung inklusive der Nachrüstung bivalenter Systeme
müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu
mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.
Wenn also eine alte Gasheizung bleibt und z.B. nur im Wohnzimmer solch ein Gerät eingebaut wird gibt es keine Förderung?
4 Antworten
Es wird nur die Basisförderung von 30% gewährt solange die fossile Heizung erhalten bleibt,unabhängig von den 65 % Anteil EE!
(Aussage KfW,Telefonat in dieser Woche)
ich würde mich auf die Aussage der KfW im First Level nicht verlassen.
Ich sehe das auch so, wie Herr Walter Kirsch.
Wenn wir ehrlich sind, werden doch diese Anlagen zum größten Teil für die Klimatisierung genutzt. Dann ist doch eine Förderung nicht im Sinne der Geldgeber.
Grüße
Heiko Robst
Moin,
Luft/Luft-Wärmepumpen machen als Ergänzung im Altbau schon Sinn. Bei der Auslegung sollte die Abdeckung von 65% sinnvollerweise aber berücksichtigt werden. Wobei das im Gesetz nicht 1:1 drin steht. Mindestfordeung ist die Verbesserung der Gesamteffizienz und Erhöhung des Anteils EE.
Zum Nachweis soll entweder Wärmemengen germessen werden oder eine Bilanzierung nach DIN EN 12831 Beiblatt 2. Selber hatte ich solch einen Fall aber noch nicht.
Hat jemand schon Praxiserfahrung?
Hallo Werner Landgraf,
in der FAQ punkt 8.14 Bei der Errichtung von sowie der Nachrüstung mit Wärmepumpen zur Raumheizung inkl. der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen bzw. des versorgten Gebäudeteils nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden.
Ich glaube deshalb , dass nur unter dieser Festlegung eine Förderung möglich ist.
Eine andere Frage stellt sich , macht das Sinn für den Kunden überhaupt eine Förderung bei einem zusätzlichen Projrektierungsaufwand
und Kosten durch einen EB (Heizlastberechnung der Hauses ) anzustreben.
Ich glaube nicht.
Viele Grüße
Walter Kirsch