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Thermische Hülle mit Tür zum unbeheizter Keller

Hallo,, bin noch neu und bilanziere Gerade ein Gebäude.

Muss ein unbeheizter Kellerabgang, welcher  nur durch eine einfache Holzzimmertür getrennt ist mit in die thermische Hülle eingerechnet werden bzw. zählt er mit als beheizt, oder  wird  die Tür bzw. angrenzenden Wände als "gegen unbeheizt" gewertet. 

4 Antworten

Entweder man macht die Grenze der thermischen Hülle im Erd- oder Kellergeschoss. Entsprechend müssen alle Bauteile im Bereich des Kellerabgangs zwischen warm und kalt berücksichtigt werden. Das sind Kellertür(en), Wände, Treppenlauf, bei Treppenhaus bis Keller auch erdberührte Bauteile wie Außenwand und Sohle.

Ja ist ein klassisches Problem über welches ich auch öfters grüble.

Im Energieausweis ist es recht einfach, da  wird der Kellerabgang übermessen was baupraktisch am sinnvollsten ist .

Aber im ISFP muss der Abgang auf dem Papier 'genauer' erfasst werden... was oft nicht so ganz einfach ist 
Also die goldene Lösung dafür habe ich nicht 

 

ok, ich habe vor dem kellerabgang   Innenwände und tür gezeichnet und diese als gegen unbeheizt markiert. macht aber sicherlich den Bock nicht fett

Antwort auf von kknebel@web.de

Wenn Du Wärmebrücken berücksichtigen musst schon.

um zu antworten.