Hallo,
an die Anwender von Hottgenroth möchte ich einmal die Frage stellen, welchen Ausdruck Ihr für einen öffentlich rechtlichen Wärmeschutznachweis für ein NWG verwendet für das Bauamt. Unter DIN 18599 gibt es den Bericht
- "GEG/EnEV - und BEG/KfW - Anforderungen
Darstellung der GEG/EnEV-Anforderungen und
BEG/KfW- Anforderungen Energielabel."
Der Bericht ist nur gut für die Anforderungen
Dann noch unter Detailberichte die
- DIN 18599 Berechnungsunterlgen.
Dieser Bericht ist sehr unübersichtlich und lang. Ich bin doch ziemlich enttäusch über die schlechte Qualität der Berichte für NWG. Für Wohngebäude gibt es bessere Ausdrucke.
Natürlich kommt der SWS dazu und der Erneuerbare Energien Bericht. Diese Berichte sind auch gut gestaltet.
8 Antworten
Moin,
bei uns (Sachsen) und weiteren für uns greifbaren Bundesländer müssen nur die Formulare zur Erfüllungserklärung im Bauamt abgegeben werden.
Mich würde interessieren, welche Bundesland den Nachweis im bauordnungsrechtlichen Verfahren sehen will ?
Danke
MFG RR
Berlin, da ist der Nachweis duch einen Prüfsachverständigen zu prüfen.
Brandenburg auch, wenn ich die recht aktuelle GEG-DVO in §2 Absatz (5) richtig lese.
.
Gut zu wissen
Bremen
Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes §1 und §2(3)
Saarland
GEGDVO §1 (4)
Niedersachsen
NDVO-GEG §2
nicht direkt für Behörde, aber Bauherr hat die Nachweise nach Absatz 1 Satz 1 für das Gebäude mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren und der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen
Schleswig-Holstein
Landesverordnung zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes und Regelung der Zuständigkeiten nach der Heizkostenverordnung §2(3)
"Ergänzende Berechnungen und Nachweise sind auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen."
In NRW ebenfalls mit Prüf-SV. Wir fassen die Ergebnisse der Berechnungsunterlagen in einem eigenen Bericht zusammen.
Interessant übrigens, dass es in Sachsen ohne die Nachweise geht/gehen soll.
Die sächsische Gebäudeenergieverordnung sagt da in §2:
(4) Die Erfüllungserklärung ist mit den zugrundeliegenden Dokumenten vor Nutzungsaufnahme als Kopie in Papierform oder elektronisch einzureichen.
So unübersichtlich, verwirrend und lang sie auch sind, es sind die "DIN 18599 Berechnungsunterlagen".
Nur darin sind die Eingangswerte für die Berechnung dokumentiert. Und die braucht man, wenn man einen "fremden" Wärmeschutznachweis beurteilen muss.
Und nur die Berechnungsunterlagen sind auch kein Nachweis. Zu fast allen Nachweisen, die ich kenne, gehört auch ein geschriebener Bericht. Berechnungsunterlagen sind meist Anhang. Und wirklich übersichtlich sind die auch bei anderen Programmen nicht.