Hallo liebe Community,
ich habe folgende Frage ob bereits jemand hierzu selbst Erfahrung hat.
Ausgangssituation:
- ich bin in der EEE eingetragen
- das Wohnhaus gehört meiner Frau und mir 50/50
- es soll ein iSFP erstellt werden und die Fenster und Haustüre getauscht werden
Frage 1:
- Laut der Richtliniefür die Bundesförderung für„Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ unter Punkt 5.2. ist NICHT antragsberechtigt: für dieses Förderprogramm zugelassene Energieberater, die alleinige Eigentümer, Nießbrauchsberechtigte, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts sind
--> das Gebäude gehört mir nur anteilig, also sollte ich für die Immobilie einen iSFP anmelden und erstellen dürfen.
Frage 2:
- Ich möchte den Auftrag mit dem Fensterbauer per BEG-EM fördern lassen. Ausschließlich die Handwerkerrechnung, ich werde keine eigene Baubegleitung geltend machen.
Wie seht ihr das?
Herzlichen Dank für Eure Einschätzung/ Erfahrung vorab.
Grüße
Markus
7 Antworten
Vielen Dank für deinen Hinweis mit der Steuer Werner, tatsächlich als Option denkbar.
Ich möchte die Frage aber noch für die anderen Forumsteilnehmer offen lassen falls jemand hiermit eigene Erfahrung hat.
Grüße
Wenn Du für den iSFP nicht antragsberechtigt bist, dann bekommst Du beim BAFA 20% auf maximal 60.000 €.
Das halte ich nicht für ganz richtig. Für nicht Antragsberechtigte wird zwar die max. anrechenbare Investitionssumme auf 60.000 € / WE erhöht. Der Fördersatz bleibt jedoch bei 15% - die 5% iSFP Bonus gibt es in dem Fall nicht.
Björn, danke für Deinen Einwand. Du hast recht.
Bei der Beantragung einer Förderung für das eigene Haus wird nach einem "Nachweis zur nicht Antragsberechtigung für den individuellen Sanierungsfahrplan nach EBW" gefragt. Was für ein Dokument oder Schriftstück gitl als dieser Nachweis?
Hat da jemand Erfahrung damit?
Vielen Dank für Eure Antwort!
Was für ein Dokument oder Schriftstück gitl als dieser Nachweis?
Hier würde ich den Grundbucheintrag als Besitznachweis in Kombination mit deiner EEE Eintragung einreichen.
Hier würde ich den Grundbucheintrag als Besitznachweis in Kombination mit deiner EEE Eintragung einreichen.
Aber das wäre dann ja nur der Fall falls ich einziger Eigentümer wäre, oder? Bin ich aber nur zu 50%.
Wenn Du für den iSFP nicht antragsberechtigt bist, dann bekommst Du beim BAFA 20% auf maximal 60.000 €. Oder lass es doch einfach über die Steuer laufen. Da gibt's auch 20%, aber auf drei Jahre verteilt.