Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
es geht um den Klimageschwindigkeitsbonus und dessen Kombinationspflicht bei Biomasseheizung.
In den T-FAQs Version 6.0 vom 01.06.24 heißt es unter 8.11, dass, Zitat: "bei Solarthermie-Anlagen mindestens eine Fläche von
0,04 Quadratmetern Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche installiert und betrieben wird".
Es geht in meinem Fall um ein Wohngebäude. Weiß jemand ob damit die Nutzfläche nach EnEV gemeint ist ? Oder die Wohnfläche ?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand diesbezüglich eine Info geben könnte.
Einen schönen Sommerabend allerseits und beste Grüße
Alexander
4 Antworten
Hallo Architenergy,
vielen Dank für Deinen Beitrag.
Klar, es geht um das GEG, nicht EnEV. Sorry.
Ich denke ich frage bei der KfW nach. Warum meinst Du ich sollte beim DIBT nachfragen ?
Viele Grüße, Alexander
Die Forderung stammt aus EEWärmeG. In EEWärmeG_2016 wurde die Nutzfläche als Begriff in §2 (1) 4. klar definiert: bei WG Nutzfläche = Gebäudenutzfläche. Öffentlich-rechtlich ist wie bisher in EnEV und GEG AN = 0,32*Ve bzw. (1/hG-0,04)*Ve, s. auch DIN V18599-1 8.2.1.
Viele Grüße. Dr. Feng
@ Dr. Feng: Vielen Dank für die stichhaltige Erklärung ! Macht für mich Sinn. Schönen Abend und viele Grüße, Alexander
es geht um das GEG, EnEV ist ja Vergangenheit.
Die Frage ist aber interessant. Die Nutzfläche ist definiert in der DIN 277. Die NF hat mit Wohnfläche nichts zu tun.
Ansonsten ist die Gebäudenutzfläche im GEG mit AN bezeichnet und definiert. Bei den o.a. Solarthermieanlagen geht es aber um nicht um Gebäudenutzfläche sondern um Nutzfläche. M.E. würde ich also die NF nach DIN für logisch halten.
Am besten mal beim DIBT danach fragen.