Ich lese gerade in den FAQ A.19:
1. Einholung Angebote/Beauftragung Energieeffizienz-Expertin/-Experte (EEE) bzw. Fachunternehmen zur Erstellung einer Technischen Projektbeschreibung (TPB).
6. Nach Maßnahmenumsetzung den Technischen Projektnachweis (TPN) durch Energieeffizienz-Expertin/-Experten (EEE) bzw.
7. Fachunternehmen erstellen lassen.
Seit wann das denn?
12 Antworten
Er meint die Energiewechsel seite- FAQ des BMWK :) ja da kann man schon mal durcheinanderkommen ;) hab auch erst in den TFAQ-Infoblättern geblättert...
Unter:
A.19 Wie läuft das Antragsverfahren für sonstige Effizienzmaßnahmen beim BAFA ab? Welche Schritte muss ich unternehmen?
sind mittlerweile wirklich auch die FU aufgeführt...wurde denn das irgendwann mal kommuniziert durch GIH, BAFA oder sonstiges?
Infomail der DENA? Glaube nicht...
Hallo Herr Landgraf,
ich habe die Frage mal an das BEG-Beraternetzwerk (BAFA) gestellt...
vermute aber, hierbei wird nur auf die BEG-EM Heizungsoptimierung abgestellt und die BMWK-FAQ ist einfach nicht detailliert genug...
viele Grüße aus der Oberlausitz
Ich vermute es ist wie folgt: Grundsätzlich kann ein EEE eingebunden werden, bei der Heizungsoptimierung genügt aber schon eine Fachunternehmererkärung eines Heizungsbauers (siehe Förderrichtlinie Punkt 9.3). Das ist aber noch keine TPB. Bin auf die Antwort der Anfrage von HerrmannS neugierig.
In der FAQ A.27 habe ich gerade folgendes gefunden:
Fachunternehmen können im Rahmen der BEG EM folgende Bestätigungen erstellen und einreichen (siehe Förderrichtlinie BEG EM Nummer 9.3):
- Heizungstausch bei der KfW (außer bei Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes)
- Bestätigung zum Antrag (BzA)
- Bestätigung nach Durchführung (BnD)
- Heizungsoptimierung bei dem BAFA (außer bei Inanspruchnahme des iSFP-Bonus)
- Technische Projektbeschreibung (TPB)
- Technische Projektnachweis (TPN)
Das heißt, ein Heizungsbauer, der in der EEE-Liste aufgeführt ist kann auch TPB/TPN erstellen, aber nur für die Heizungsoptimierungt.
Hallo,
ich habe es ebenso verstanden, dass Heizungsbauer (Fachunternehmer), die sich hier angemeldet haben:
https://fachunternehmen.energie-effizienz-experten.de/
bei Bafa und KfW die "Heizungsprogramme" beantragen und bestätigen können.
die Heizungsinstallateuere müssen sich nur irgendwo einmalig registrieren in einer Datenbank, dann können sie die Anträge stellen. Für Heizungstausch aber nur. Für die Baubekleitung gibt es kein förderfähiges Honorar, d.h. das bringen sie dann in einer Position unter.
Wenn ein Fachunternhmer auch als EEE gelistet sein sollte, dann kann er auch alles machen, wofür er gelistet ist, also ggfs. auch Bekleitung BEG EM Gebäudehülle. Hierbei gibt es auch 50% Förderung des Honorars.
So habe ichs verstanden.
50% Förderung für den EEE gibt es nur bei der Heizungsoptimierung, nicht bei der Heizung. Dort wird die Baubegleitung zusammen mit der Heizung gefördert (30-70%).
In der aktuellen Richtlinie ist der Fördersatz von 50% auf Fachplanung und Baubegleitung nach Punkt 5.5 auf alle Maßnahmen genannt (5.1-5.4 ) - also inklusive Austausch des Wärmeerzeugers. Es wird ausdrücklich genannt, dass auch bspw. der Nachweis nach DIN V 18599 zur Einhaltung der 65% EE-Regel gem. GEG gefördert wird, sofern der Wärmeerzeuger nicht nachweisbefreit ist. Die Fachplanung und Baubegleitung dürfte also beim Austausch von Wärmeerzeugern schon noch mit 50% gefördert werden. Oder übersehe ich da was?
Leider ja. Die KfW hat diese eben noch nicht umgesetzt. Nach Eintreten des GIH für die Durchsetzung der Förderrichtlinie 2024 hat die KfW angedeutet, dass die 50% Förderung der Fachplanung kommen wird - aber erst Sommer 2025 !!!!
Bis dahin wird die Fachplanung nur in den Grenzen der maximalen förderfähigen Kosten ( 30k, 15k, 8k Euro) mitgefördert, dann mit der vorher ermittelten Förderquote ( 30%,5%,20%,30%)
Ohweia. Danke für die Info, das hatte ich noch nicht auf dem Schirm.
D.h. der Zuschuss für die Baubegleitung ist erst im Jahr 2025 überhaupt beantragbar? Oder ist erst die Auszahlung des Zuschusses auf 2025 projektiert? Haben Sie einen Link zum Artikel oder zur Mitteilung ? Finde beim GIH gerade nichts.
Finde ich leider nicht mehr - wurde aber im GIH Forum ca. Mitte Juni diskutiert.
Es gab ein Treffen der Verbände mit der KfW und einen Staatssektretär aus dem BMWK - und da wurde das so kommuniziert. Wurde aber seither nirgends schrifltich festgelegt. Angeblich liege es an der Software-Umstellung ( glaube ich nicht wirklich)....
Also weiter so, wie bisher : Förderung der Fachplanung und Baubegleitung nur dann, wenn die maximalen förderfähigen Kosten nicht ausgeschöpft sind - und das kommt im EFH/ZFH so gut wie nie vor...
Ich denke da gehts um Heizungsförderung ...kann ja auch ein eingetragener Heizungsbauer machen.
Müsste dann aber BzA und BnD heissen !?!?