Liebe Kollegen
ich habe aus Unwissenheit in der technischen Projektbeschreibung bei dem Austausch der Fenster auch Sonnenschutz angekreuzt. Nun sind aber Rollläden bei Austausch neuer Fenster nicht besonders nachzuweisen. Es wurden also keine neuen ausliegenden tageslichtoptimierten oder elektronisch gesteuerten Verschattungssysteme installiert. Es wurden nur die vorhandenen Rollläden ersetzt.
Jetzt wird ein Herstellernachweis verlangt. Den kann ich wie beschrieben nicht erbringen. In der Rechnung sind Fenster und Rollläden gemeinsam aufgeführt. Muss ich jetzt befürchten, dass die Förderung der Rollläden abgelehnt wird. Was kann ich eventuell dagegen tun.
Dank für Eure Hinweise wie Ihr das Formular ausfüllt.
8 Antworten
Hallo Gere, ich antworte hier mal stellvertretend. Die Förderung vom "Sommerlichen Wärmeschutz" bezieht sich i.d.R. auf automatische Systeme. (Wie Jürgen Lassen geschrieben hat: Installation von tageslichtoptimierten oder elektronisch gesteuerten Verschattungssystemen). Im Zuge der Außenwanddämmung kann der Einbau von neuen Rollladen i.d.R. als Umfeldmaßnahme mitgefördert werden - das Ankreuzen des "Sommerlichen Wärmeschutzes" in der TPB ist dann i.d.R. nicht notwendig (hier aber immer nochmal im dann aktuellen Infoblatt über die förderfähigen Maßnahmen nachschauen).
Ich sehe das nicht so, dass neue Rollläden im Zuge eines WDVS mitgefördert werden können. Eine Umfeldmaßnahme wäre es meiner Meinung nur dann, wenn alte Rollläden aufgrund des WDVS aus irgendwelchen Gründen ersetzt werden müssten.
Aus Interesse: Würdest Du es nicht als Umfeldmaßnahme bei der Außenwanddämmung betrachten, wenn dabei vorhandene (Aufsatz-)Rollos ausgedämmt werden und im Zuge der Fassadendämmung neue integrierte Raffstoren/ Rollos in der Dämmebene (mit entspr. Hinterdämmung) als Ersatz hierfür dienen?
Wenn im Zuge einer Dämmung der Außenwand die vorhandenen Rollladenkästen durch Dämmschichten verbessert oder ersetzt werden müssen, um den Schwachpunkt des alten Kasten zu entschärfen, dann ist das auf alle Fälle eine Umfeldmaßnahme. Nur eben eine neue Außenverschattung nicht, wenn vorher keine da war.
Alles klar, dann sind wir uns da einig. Hatte mich dann nur unglücklich ausgedrückt..
Hallo miteinander,
aus meiner Sicht muss das Kreuzchen bei Sonnenschutz nur gesetzt werden, wenn ein neuer Sonnenschutz (z.B. Raffstores) nachträglich angebracht wird. Dann erstelle ich auch für den jeweiligen Raum einen Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz.
Wird der Sonnenschutz im Rahmen eines Fenstertausches neu eingebaut, dann ist das eine Umfeldmaßnahme und wird über die Fensterförderung mit angerechnet. Hier fallen dann auch Kosten für das Anputzen, Dämmen der Leibungen oder Rollokästen mit rein.
Liebe Grüße,
Franzi
Dabei muss aber noch folgendes beachtet werden, wie schon weiter oben gepostet:
Gefördert wird der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter
Tageslichtversorgung zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung.
Das sind keine einfachen Rollläden oder Raffstores.
Hallo, die Anfrage ist doch schon einige Tage her,
Lieber Kollege Lassen wie ist denn die "Förderung" ausgegangen.
Ich habe ein ähnliches Problem, das jetzt abgerechnet werden soll.
Fenstertausch inklusive Sonnenschutz ist angekreuzt.
Die Fenster sind installiert worden, aber der Sonnenschutz/Rollladen soll erst in der nächsten Maßnahme mit der Außendämmung zusammen erfolgen.
Bisher konnte ich keine Antwort bekommen ob Sonnenschutz allein gefördert wird.
Ich hoffe, dass dann Sonnenschutz berücksichtigt werden kann obwohl ja kein Fenstertausch mehr notwendig ist.
Gruß Gere