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KFN - Effizienzhaus und LCA

Guten Tag,

Es geht mir in diesem Beitrag um die Neubauförderung (KFN) - ich selber bin EEE habe aber keine Erfahrung mit der LCA bisher gemacht. 

In unserem Betrieb würden wir gerne klimafreundliche Neubauten errichten, die Nachweise für das Effizienzhaus kann ich führen - Würde gerne ein solches Haus durchkalkulieren, aber ich kann die Anforderungen, die durch die LCA entstehen nicht einschätzen. Könnte mir jemand vielleicht aus eigener Erfahrung folgende Fragestellungen erläutern? 

  • LCA typische Anforderung - Baustoffe, Bauteile? In wie weit ist der herkömmliche Massivbau möglich und wo muss man typischerweise etwas verändern?
  • LCA Fortbildung oder Fremdvergabe - Habt Ihr Erfahrungen mit der Fremdvergabe von LCA, wie sind da die Kosten? Für eine Fortbildung: Wie sind da Kosten und auch die Kosten der später nötigen Software?
  • LCA und QNG - KFN kommt in erster Stufe mittels EH-Nachweis und LCA aus. KFNQ zusätzliches QNG Siegel, wie geht Ihr hier vor? Fremdvergabe oder spielt Ihr da mit dem Gedanken der Fortbildung? Falls schon durchgemacht: Was kommt auf einen zu?
  • LCA wichtig zu wissen - Gibt es vielleicht gewisse Hinweise, die gut zu wissen sind und die Ihr mitgeben würdet?

Also Anfang des Jahres konnte man LCA, soweit ich weis, noch als EEE ohne Fortbildungsnachweis führen - Beim aktuellen Blick in der EEE-Liste steht ein Haken bei KFN, jedoch nicht bei LCA.

Vielen Dank, falls Ihr euch Zeit genommen habt meinen Text zu lesen - Ich würde mich freuen, wenn hieraus vielleicht interessante Erkenntnisse entstehen würden, für mich sowie für andere Infomationssuchende.

Viele Grüße

7 Antworten

Ohne entsprechende Fortbildung  wird das nix werden.

Sucht euch einen entsprechenden Kollegen oder macht die Fortbildung 

Also, ich hab die Fortbildung LCA gemacht. Nicht weil ich besonders scharf darauf bin LCA zu machen. Ich bin immer noch der Meinung, die LCA ist hauptsächlich eine Massenermittlung. Und die wäre besser beim Architekten oder Kalkulator aufgehoben, da der die Daten meist schon hat.
Aber die Fortbildung zum Ersten um den Eintrag in der Liste zu bekommen. Auch wenn er zur Zeit noch nicht benötigt wird, man weiss ja nicht was noch kommt.
Zum Zweiten um den Ablauf und die Randbedingungen zu verstehen. Wie gesagt, es ist eine simple Massenermittlung mit nachfolgender Bewertung. Der Ablauf wird aber künstlich erschwert, z.B. anderer Flächenbezug als DIN 18599 Berechnung, (noch eine) andere Bewertung PV-Ertrag, andere Systemgrenzen als DIN 18599 Berechnung, (noch eine) neue Bewertung Fernwärme, abweichende Definition von Zonen für das Referenzgebäude bei NWG usw.

Nun zu deinen Fragen:

Baustoffe, Bauteile? In wie weit ist der herkömmliche Massivbau möglich und wo muss man typischerweise etwas verändern?
Auch wenn es überrascht: die Baustoffe sind, zumindest bei dem heutigen Berechnungsverfahren und Grenzwerten, relativ egal. Der Endenergiebedarf aus dem Betrieb (aka. 18599 Berechnung) macht zwischen 1/2 und 2/3 des GWP aus. Dazu kommt die Bewertung des Nutzerstroms im GWP, auf den die Baustoffe auch keinen Einfluss haben, sondern der praktisch nur über eine PV-Anlage abgedeckt werden kann. Im Endeffekt sind die Unterschiede durch die Baustoffe am GWP so gering, dass sie kaum eine Rolle spielen.

Für eine Fortbildung: Wie sind da Kosten und auch die Kosten der später nötigen Software?
Rund 500 € netto für WG plus 200 € netto für NWG. Die Anbieter und Termine findest du im Fortbildungskalender  .  So viele Anbieter gibt es nicht.
Kosten für Software theoretisch gar nicht, geht auch mit einer Tabellenkalkulation. Praktisch hängt es davon ab, was du sonst schon an Software hast und was sich evtl. gut integrieren lässt.

Gibt es vielleicht gewisse Hinweise, die gut zu wissen sind und die Ihr mitgeben würdet?
Da schließe ich mich der Druckversion an. Um das zu lernen hab ich die Fortbildung gemacht.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort und dass Du Dir Zeit genommen hast. 

Die Informationen helfen schon um einiges weiter 

Viele Grüße!

Antwort auf von gebinfo@gmx-to…

Hallo zusammen,

bin mir aktuell ein wenig unsicher was man für eine LCA für ein EFH verlangen kann. Bin aktuell so bei 1500,- netto.

Was meint ihr? Zu viel oder zu wenig oder passt das einigermaßen? 

kommt drauf an, was da alles dabei ist....

Unterlagen fürs Bauamt, Sommerlicher Wärmeschutz, KfW Beantragung, Energieausweis, ...?

Mir geht nur um die eigentliche LCA, den Rest habe ich ja so wie bisher. Nur der "Mehraufwand" für die LCA...

Tja.... 1500€ netto = 20 Stunden Arbeit bei 75€/h.

Wenn Du das dann alles schaffst in der zeit, dann passt das ja:

Lebenszyklusanalyse
Für die Zusammenstellung der notwendigen Nachweise und Dokumente zur
Lebenszyklusanalyse ist nach Anhang 3.1.1 zur Anlage 3, Bilanzierungsregeln des QNG für
Wohngebäude, Abschnitt 7 „Ergebnisdarstellung und Dokumentationsanforderungen“
vorzugehen.
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen zur Dokumentation erforderlich:
• Sämtliche Pläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Lageplan), auf deren Grundlage die
Lebenszyklusberechnung erstellt wurde.
• Die Systemgrenze der Erfassung von Bauwerksteilen und Bauteilen für die
Lebenszyklusanalyse ist in Anhang 3.1.1 zur Anlage 3, Bilanzierungsregeln des QNG für
Wohngebäude, definiert. Diese ist in den Plänen zu markieren.
• Nachweise der Übereinstimmung der eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten
mit der Lebenszyklusberechnung (zum Beispiel Unternehmererklärungen,
Herstellernachweise, Lieferscheine, Rechnungen, Fotos).

Auf Grundlage der in den Bilanzierungsregeln genannten Anforderungen ergeben sich zusätzlich Doku-mentationspflichten.
In prüffähiger Form vorzulegen sind: 

1) Flächenermittlung (NRF (R), BGF (R)) 
2) Nachweis der Vollständigkeit der Erfassung des Gebäudes gemäß definierter Systemgrenzen 
3) Nachweis der Vollständigkeit der Erfassung des Lebenszyklus gemäß definierter Systemgrenzen 
4) Beschreibung relevanter Konstruktionen mit Schichtenaufbau (bspw. Bauteilkatalog) 
5) Nennung verwendeter Datengrundlagen/Datensätze  
6) Materialinventar und Stückliste für Bauteile sowie TGA 
7) Berechnungsergebnisse zum Energiebedarf erfolgen in Anlehnung an das GEG ohne erzeugten 
BIPV- und/oder Windkraft-Stroms. Der rechnerische Anteil des erzeugten BIPV- und/oder Wind-kraft-Stroms
in kWh, welcher zur Abdeckung des Gebäudeenergiebedarfs verwendet wird, ist ge-sondert
zu berechnen und auszuweisen. 
8) Berechnungsergebnisse der Ökobilanzierung 
9) Anpassungen bzw. Abweichungen bei Nutzungsdauern 
10) Im Fall einer Eigenstromerzeugung zusätzlich: 
 Größe der Anlage in m² 
 Orientierung und Dachneigung (bei PV) 
 Leistung in kWp 
 Batteriespeicher vorhanden ja/nein 
 gewonnene Energie in kWh/a unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten 
 eigengenutzter Anteil in % und in kWh/a zur Deckung des Strombedarfs B6.1 und B6.3 
 an Dritte gelieferter Anteil Energie in % und in kWh/a 
 Anteil der grauen Emissionen (GWP) pro exportierte kWh in kg CO2-Äqui./kWh 
 bei Dritten potenziell vermiedene Emissionen in kg CO 2 Äqui./a gemäß Abschnitt 5 
11) Im Falle KWK zusätzlich: 
 Leistung / erzeugte Energie der Anlage absolut in kWh Strom und Wärme 
 eigengenutzter Anteil Strom in % und in kWh/a zur Deckung des Strombedarfs B6.1 und B6.3 
 eigengenutzter Anteil Wärme in % und in kWh/a zur Deckung des Wärmebedarfs B6.1 
 Ermittlung von Systemfaktoren für Primärenergie und GWP-Emissionen gemäß den Konven-tionen
der DIN EN 18599-1 unter Berücksichtigung des Verteilschlüssels nach erzeugter End-energie

 an Dritte gelieferter Anteil Energie Wärme/Strom in % und in kWh/a 
 Anteil der grauen Emissionen (GWP) pro exportierte kWh in g CO 2-Äqui./kWh 
 bei Dritten potenziell vermiedene Emissionen in kg CO 2 Äqui./a gemäß Abschnitt 5 

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