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Materialkauf durch Antragsteller und Einbau durch Handwerker: Was ist förderfähig?

Hallo zusammen, kann der Antragsteller die Materialien für den Handwerker bestellen damit dieser diese dann einbaut und auf beide Posten eine Förderung erhalten?

Oder fällt die Bestellung von Materialien bereits unter "EIGENLEISTUNG" auch wenn der Antragsteller selber nichts konkret einbaut?

Hier einmal der Auszug aus dem "Infoblatt zu den förderfähigen Kosten" . Ich frage mich ob "Eigenbestellung" bereits als Eigenleistung aufgefasst wird.

Hat da jemand Erfahrungen mit??

1.5.1 Eigenleistungen von Privatpersonen 
Wird eine Maßnahme ganz oder teilweise nicht durch ein Fachunternehmen, sondern in Eigenleistung durch 
Privatpersonen durchgeführt, werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit der energetischen 
Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die 
korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten oder 
ein berechtigtes Fachunternehmen mit dem Verwendungsnachweis bestätigt werden. Rechnungen über 
Materialkosten bei Eigenleistungen müssen den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache 
ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich 
förderfähige Posten enthalten sind. 

Mit freundlichen Grüßen Alex
und danke vorab für die Antworten

7 Antworten

Das Material, das der Handwerker einbaut, ist keine Eigenleistung. Damit das BAFA die Materialrechnungen anerkennt gibt es zwei Varianten:

  1. Der Handwerker schreibt schon in seiner Schlussrechnung, dass er das Material von Rechnungsnummer 123 von Lieferfirma abc eingebaut hat.
  2. Der Handwerker bestätigt formlos, dass in seiner Schlussrechnung-Nr. 123 der Einbau des Materials von Rechnungsnummer 456 von Lieferfirma abc berechnet wurde.

Danke für die schnelle Antwort. Ich werde hier noch kirre von der Bafa. Eine Sachbearbeiterin hat mir gesagt, dass dies so in Ordnung ist. Also dass sowohl Materialkauf und Lohnkosten vom Handwerker förderfähig sind. Natürlich mit dem von dir genannten Hinweis, dass der Handwerker die Materialien von Rechnung xyz vom Baumarkt so und so. fachgerecht eingebaut hat. Folgenden Vorschlag habe ich von der Bafa per Mail erhalten für die Erklärung vom Handwerker.

"Hiermit erkläre ich ...., dass ich die vom Auftraggeber/Antragsteller ... eingekauften Materialien und Komponenten (insbesondere den Klinker und die Stein-/Mineralwolle mit einer WLG 032) zur Erstellung einer Klinkerfassade mit Kerndämmung fachgerecht und ordnungsgemäß eingebaut habe. Die vom Antragsteller zu Verfügung gestellten Materialien sind in der Rechnung (z. B. Hornbach 2023/xxxx und OBI2022/xyz) erfasst. Die Maßnahmen wurde am ... umgesetzt." 

Datum, Unterschrift und Stempel“

Auf der Rechnung vom Baumarkt sollte unbedingt der Investitionsstandort mit vermerkt sein, damit diese mit der Rechnung vom Fachunternehmer verknüpft werden können.

Jetzt habe ich gestern nochmal angerufen und drei Leute von der Hotline erzählen mir alle, dass es sobald der Antragsteller die Materialien selber kauft, er nur noch das Material gefördert bekommt. Ich weiß nicht mehr was ich denken soll. Ich habe meinem Kunden diese Nachricht Kund getan und dieser war natürlich nicht sehr erfreut.

Also hast du das so bereits gemacht Werner?? Das beides gefördert wurde.

Antwort auf von info@landgraf-…

Ich bin zwar nicht Werner, habe das aber bereits so begleitet. Der Bauherr hat Materialien gekauft, Rechnungen vom Baumarkt usw. mit Anschrift BV alles schön drauf (immer unbar!!!) und der Handwerker hat seine Rechnung mit den Std. und Text geschrieben. Von mir noch ein formloses Begleitschreiben um die Zusammenhänge zu bestätigen. Ist alles anstandslos durchgegangen. Waren viele lustige Rechnungen von versch. Baumärkten. Irrer Aufwand aber nette bemühte Kunden. 

Gruß, Ulf

Antwort auf von a.welger@t-online.de

Kann das was Ulf sagt bestätigen... 

Nur mache ich kein Begleitschreiben dazu, ich mache auf / in der Pdf mit der Kommentarfunktion eine Anmerkung, gab seit ich das so mache keine Probleme damit...   

Bei mir hat es so geklappt, deshalb auch der Post.

Danke euch für die Antworten. Wie sieht es eigentlich aus wenn die Rechnung vom Materialkauf auch Transportkosten beinhaltet. Der Antragsteller will halt eine nicht unerhebliche Menge Klinker ca. 24 Tonnen (8.400 Klinkersteine NF) kaufen.  Sollten die Lieferkosten besser im Materialpreis inkludiert sein?

Wird mitgefördert. Auch Einwegpaletten.

um zu antworten.