Hallo zusammen, wie gehe ich bei der iSFP-Erstellung von Wohngebäuden um, wenn ich neben der Wohnnutzung noch eine Gewerbenutzung habe? Gehe ich da ähnlich vor wie bei der Erstellung von Energieausweisen?
Eckdaten zum Gebäude und zu den Wohnflächen: Gesamtwohnfläche 844,58m²
12 Wohneinheiten 1.OG bis 4.OG (678,68m² / 80,36%)
2 Gewerbeeinheiten EG (Laden1 76,39m² / 9,04% und Laden2 89,51m² / 10,60%)
Für den Laden2 liegt derzeit eine Büronutzung, also eine wohnähnliche Nutzung vor. Es wird auch überlegt dieses Büro als Wohnung umzufunktionieren. Kann ich Laden 2 als Wohnfläche ansetzen? So blieben nur weniger als 10% Gewerbenutzung übrig.
Wo sollte ich hier die Grenzen bzgl. der thermischen Hülle setzen zur Abgrenzung zwischen WG und NWG setzen? Und worauf ist bei der Erstellung des Sanierungsfahrplans zu achten?
Danke im Voraus für die Antworten
3 Antworten
Hallo,
ich habe einen ähnlichen Fall (EG: Reisebüro, OG 1 - 4: Wohnungen) und versucht, die Frage mit dem BAFA zu klären. Folgende Antwort sandte das BAFA:
Ihre Anfrage bezieht sich auf die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Nach meinem Verständnis darf der Nichtwohngebäudeteil im iSFP nicht aufgeführt werden.
Ich füge Ihnen den Link zum „Merkblatt iSFP" bei. In diesem können Sie sich wichtige Informationen erlesen.
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ebw_merkblatt_isfp_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Für inhaltliche Fragen zum iSFP empfehle ich Ihnen folgenden Link: https://www.gebaeudeforum.de/realisieren/isfp/ .
Leider ergibt sich aus den Links keine neue Information. Ich erstelle nun einen ISFP für den Wohnanteil; ich würde an Ihrer Stelle ebenso verfahren.
Moin,
ich hatte ähnlichen Fall in 12.2021
4 We von OG-DG
1 GE im EG
Die GE war innerhalb der thermischen Hülle angenommen.
Meine Software (EVA) fragt nach der Nettogrundfläche, dort habe ich auch die Fläche der GE berücksichtigt.
Bei jetzigen nachschauen habe ich gesehen das im ISFP auch diese als Wohnfläche übernommen wurde. Richtigerweise hätte es um die GE weniger sein müssen, da keine Wohnfläche.
ISFP wurde aber zu dieser Zeit noch vom Bafa geprüft und nichts bemängelt.
Ich weiß das ich mich damals explizit wegen der GE informiert hatte und es so (bis auf die Übernahme der WF) wie es vorgegeben war berechnet habe.
Berechnet wurde es damals nach DIN V 4701-10 / 4108-6.
Ob sich bedingt der DIN 18599 diesbezüglich was geändert hat weiß ich nicht, hatte seit diesem Vorgang nichts dergleichen.
Gruß
Hatte bisher jemand von euch diesen Fall gehabt? Es ist ja sicherlich kein Einzelfall bei der iSFP Erstellung. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.