Hallo,
in ein KFN-gefördertes Wohnhaus dürfen wir ja keinen Wärmeerzeuger mit Biomasse einbauen, noch nicht einmal einen Holzofen nur für die Gemütlichkeit.
Weiß jemand, in wie weit das auch für einen Herd mit Holzfeuerung gilt, auf dem gekocht wird? ....wobei es sich evtl. nicht vermeiden lässt, dass er ein bissle die Wohnung mitheizt?
20 Antworten
Hallo Holger, ich habe die gleichen Voraussetzung und möchte einen Küchenofen installieren in unser künftiges Kfw 40 Holzhaus. Natürlich nicht zur Wärmegewinnung sondern ausschließlich zum Kochen. Wäre es dir möglich mir das Schreiben der Kfw zu übermitteln? Natürlich anonymisiert. Viele Grüße Sebastian
Interessant..danke für das teilen
Aber das öffnet wieder alle Tore für Auslegungsfragen....muss jetzt auf dem Herd immer ein Topf steht damit gekocht wird ???
Ich kenne keinen Neubau wo ein Holzherd zum kochen vorgesehen wird... !?!
Die Frage die sich mir daraufhin stellt: Wird dieses Holz dass dann in der Küche verbrannt wird in irgend einer Form anderweitig bewertet (von der KFW) als das Holz für ein Kaminofen mit Wärmetauscher der ja als Ausschlusskriterium gilt ?
In einem KfW 40 Haus hat ein Holzkaminofen nichts zu suchen.
Es gibt keinen Holzkaminofen mit weniger als 4 kW. Somit ist eine Überhitzung in einen EH40 Haus vorprogrammiert. Hier wird dann das Öffnen der Fenster zum einzig möglichen Thermostat.
Man sollte das den Kunden dringend ausreden.
Ein Holzherd zum Kochen ist wohl recht weit hergeholt, oder?
Frage...
wie kommt der Holzofen in die Bilanzierung ... Antwort - geht nicht !
wie wird der Holzofen nach GWP100 beurteilt, an welcher Stelle taucht da in der LCA der
Holzofen auf ... geht nicht , oder eher noch nicht !
MFG RR
Es werden seit Jahren wieder verstärkt Holzherde eingebaut, sogar in die Küchenzeile integriert. Und das ist auch gut so. Ich habe auch einen im Keller zum Einkochen. Der braucht keinen Strom und im Notfall kann ich damit auch Wasser kochen.
Warum soll man in einem Effizienzhaus keinen Holzofen aufstellen? Natürlich bringe ich ihn nicht in die Bilanzierung und KfW-Anträge, warum denn auch. Man kann vieles schönrechnen und bilanzieren, wie die Praxis dann aussieht, steht woanders. Ich habe verstärkt den Eindruck, unter uns gibt es immer weniger Praktiker.
Gerade in diesem unsicheren Zeiten, wo eine kontinuierliche Stromversorgung nicht mehr garantiert ist. Der Kachelofen macht auch ohne Strom die Bude warm. Probleme sehe ich nur bei der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung, die aber mit RLua oder 4Pa.Sicherung gelöst werden kann.
Wir werden in Zukunft wieder viel mehr auf heimische Brennstoffe setzen. Wart ihr mal im Harz? Der Wald wurde vom Borkenkäfer vernichtet. Wo ist das Holz geblieben? War nach wie vor gutes Brennholz. Erzählt mal den Leuten dort, ein Küchenherd geht nicht.
Nebenbei: in einem Holzherd mit Rost darf man auch Kohle verschüren. Aber die Generation von heute kennt diese Öfen nicht mehr.
Moin,
wollte es so wortreich nicht formulieren.
Also "Öfchen" raus aus den Anträgen und Verstand einschalten .
Wenn die BAFA sagt es geht, käme ich trotzdem nicht auf die Idee das Öfchen zu bilanzieren.
Bei der KfW-war das mal klar geregelt, da stand in den FAQ´s "NEIN" weil der Mensch immer
praktisch tätig werden muss , damit Raumluft warm und Wasser warm wird !
Mich hat das damals nicht angehoben, wenn da noch ein zusätzlicher Heizer in der Etage stand.
Wichtig war mir nur die Abnahme durch den "schwarzen Mann " !
MFG RR
Sorry ........... der Schornsteinfegermeister !
Moin,
wenn ich im Neubau eine Wärmepumpe plane und im Wohnzimmer nur zur Behaglichkeit einen Holzofen ist dies förderschädlich, wenn ja woraus geht das nach euch hervor?
aus den Richtlinen und FAQs
Ich bin der Meinung das bezieht sich nur auf Wärmeerzeuger die bei der Bilanzierung angesetzt werden. Ein Holzofen im Wohnzimmer ist ja einfach nice to have, also meiner Meinung nach nicht förderschädlich.
Eine Quelle die das Gegenteil behauptet wäre schön
Nein...auch ein kleiner Holzofen im Wohnzimmer für die Gemütlichkeit ist nicht erlaubt im geförderten Neubau
Einfach mal die Richtlinien und FAQs lesen !!!
In einem Klimafreundlichen Neubau dürfen nach Punkt 4 der
Technischen Mindestanforderungen Wärme- und Kälteerzeuger auf
Basis der hier genannten fossilen Energieträger und Biomasse nicht
eingesetzt werden. Werden diese eingesetzt, ist eine Förderung des
Gebäudes als ein Klimafreundlicher Neubau nicht möglich.
Dabei gilt der Ausschluss von fossilen Energieträgern oder
Biomasse für alle Arten von Wärmeerzeugern, die der Beheizung
und der Trinkwarmwasserbereitung dienen.
Der Ausschluss betrifft somit auch Kaminöfen sowie sonstige
Wärmeerzeuger, auch wenn diese nicht zur Deckung der Heizlast
erforderlich sind und nicht in der Bilanzierung des Gebäudes
abgebildet werden, sondern aus anderen Gründen - wie etwa zum
Komfort - installiert werden.
Vielen Dank Michael,
das habe ich gesucht!
Wir haben dazu im März 2023 eine Anfrage bei der KfW gestellt:
Führt der Einbau von Kachelöfen, Schwedenöfen oder Holz-Kochstellen in einen KFN-geförderten Neubau zum Förderausschluss?
Vorausgesetzt immer, dass keine hydraulische Einbindung in das Heizsystem erfolgt.
Von der KfW kam dann folgende Antwort:
Ja, der Einbau von Kachelöfen, Schwedenöfen oder Holz-Kochstellen führt zu einem Förderausschluss im Klimafreundlichen Neubau (KFN).
Im November haben wir dann nochmal nachgefragt, ob man einen Kamin einbauen darf, wenn man keinen Ofen dazu einbaut.
Da kam dann von der KfW folgende Antwort:
Der Einbau eines Kaminzugs ist möglich. Wichtig ist, dass innerhalb der ersten Zinsbindung (10 Jahre) kein Ofen daran angeschlossen wird. Die Kosten für den Kaminzug sind nicht förderfähig.
Der Einbau eines Kaminofens ist ausgeschlossen (s. unter Häufige Fragen auf unserer Produktseite).
Dürfen Kaminöfen nach 10 Jahren installiert werden?
Nach Dauer der ersten Zinsbindung (Fördermittel des Bundes) besteht der Ausschluss von Kaminöfen nicht mehr. Weiterhin Bestand hat das Verschlechterungsverbot nach § 57 GEG.
Wie ist es, wenn der Ofen in der Energiebilanz gar nicht auftaucht, weil nicht benötigt, und die Anforderungsgrenzwerte trotzdem eingehalten werden. Also ein Ofen "zum Spaß", so wie ein Grill im Garten?
Achtung Neuigkeiten. Der Einbau von handbeschickten Kaminöfen ist nun wieder erlaubt. (zumindest lt. KFW Webseite)
KFN Webseite...häufige Fragen....
In klimafreundlichen Gebäuden ist der Einbau von mit Biomasse betriebenen Einzelfeuerstätten zulässig, wenn diese nicht in der Berechnung des Effizienzhauses berücksichtigt werden.
.
Wow, das ist doch Wahnsinn. Wer soll da noch mithalten.
Das war bei mir auch gerade Thema in einem Projekt. Mein Stand (von letzter Woche via Mail, Telefon und FAQ):
Feuerstätten mit Biomasse sind nur zulässig, wenn sie ausschließlich dem Kochen dienen. Alles andere wäre Ausschlusskriterium. Feuerstätte selbst nicht förderfähig, Rauchzug förderfähig (da es zum Bauwerk gehört so der Sachbearbeiter, logisch oder?).
So steht es auch (Stand 24.05.2024) in den technischen FAQ, 10.05:
[...] Der Ausschluss betrifft somit auch Kaminöfen sowie sonstige Wärmeerzeuger, auch wenn diese nicht zur Deckung der Heizlast
erforderlich sind und nicht in der Bilanzierung des Gebäudes abgebildet werden, sondern aus anderen Gründen - wie etwa zum komfort - installiert werden. [...]
Was wiegt nun schwerer, Richtlinie, technische FAQ, allgemeine FAQ?
Schön in den FAQ, die der kollege T. Gründl zitiert hat ist der letzte Satz:
Der Einbau ist bei allen laufenden Projekten möglich, für die bereits ein Antrag gestellt wurde, jedoch noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt wurde.
Ich habe einige Kunden und bekannte, die aufgrund des Förderausschlusses den Kamin aus ihrer Planung entfernt haben. Ich würde mich an deren Stelle ziemlich verar***t vorkommen.
Ich bin hier langsam am Ende was diese ganzen Unklarheiten und Änderungen angeht. Das System KfW/Bafa ist mitlerweile komplett inkonsistent geworden. Ich lese zwar gerne, aber ich kann nicht wöchentlich alle FAQ etc auf Änderungen prüfen.
Ich finde das wirklich Schade, da es insgesamt immer schwerer Fällt kunden davon zu überzeugen mehr als das Minimum zu tun. Nicht nur wegen den Konditionen und Anforderungen (damit lässt sich gut umgehen, wenn man rechtzeitig drüber nachdenkt) sondern wegen der Unklarheiten...bis vor 2 Jahren konnten wir als Büro fast alle Fragen klären, nun müssen wir ziemlich oft Rückfrage bei der KfW/Bafa halten...und die Antworten variieren je nach Bearbeiter sehr stark.
Okay,
ich habe hierzu jetzt eine Aussage von der KfW:
"Ein mit Scheitholz betriebener Holzherd, der ausschließlich zum Kochen verwendet wird
ist von dem Ausschluss nicht betroffen."