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Ein oder mehrere Gebäude ?

Liebe Kollegen,
hallo zusammen. Dies ist mein erster Beitrag, deshalb möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin 53 Jahre alt und selbstständig als Fachplaner HLS und Energieberater in BaWü tätig. Ich erstelle regelmäßig iSFPs, und habe nun eine Anfrage einer großen WEG für iSFP-Erstellung.

Meine Frage an Euch ist, wie handhabt Ihr das Thema „Ein oder mehrere Gebäude“ ? Die Festlegung ist ja durchaus wichtig, nicht zuletzt für die Förderhöhe.

Die WEG besteht aus:
Bauwerk 1: Ein Hochhaus mit insgesamt 93 WE, verteilt auf 3 unterschiedlich hohe Baukörper. Das Bauwerk hat 3 Eingänge und 3 Hausnummern.
Bauwerk 2, 3, 4: Terrassenhäuser die sich gestaffelt einen Hang hochziehen. Eines dieses Häuser besitzt 5 WE, die anderen zwei jeweils 4 WE. Jede WE hat einen eigenen Eingang und eine eigene Hausnummer. Durch die gestaffelte Bauweise ist sozusagen das Dach des unteren Hauses die Terrasse des oberen Hauses.
Alle o.g. Häuser werden von einer gemeinsamen Heizzentrale, die sich im Hochhaus befindet, mit Wärme versorgt. Diese Heizzentrale versorgt auch das Hochhaus mit Warmwasser, die Terrassenhäuser verfügen über Warmwasser mit Elektroboilern, je Haus ein Boiler.
Alle Bauwerke befinden sich auf einem gemeinsamen Grundstück.

In den aktuellen FAQS des BAFA zum Programm EBW (Link unten) steht sinngemäß, dass für die Festlegung ob es sich beim Objekt um ein einzelnes oder um mehrere Gebäude handelt, entscheidend ist, ob die unterschiedlich genutzten Teile des Gebäudes bei der Erstellung des Energiebilanz jeweils als eigenständige Gebäude zu behandeln sind und verweist auf das GEG § 106.
Die Festlegung erfolgt durch den Energieberater in eigener Verantwortung der seine Entscheidung jedoch bei Rückfragen nachvollziehbar belegen können muss.
Meiner Ansicht nach passt die FAQ und der § 106 des GEG  nicht wirklich, geht es doch um unterschiedlich genutzte Gebäudeteile. Das ist ja bei mir nicht das Thema.
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html

Im alten Infoblatt „6000004865_BEG_TFAQ_Effizienzhaus“ Version 5 (05/2023) wird unter 1.01 das Thema Abgrenzung Gebäude / Gebäudeteile das Thema ebenfalls behandelt. (Auch als pdf beigefügt) Dort steht:

Demnach soll die Abgrenzung zwischen Gebäuden und Gebäudeteilen im Einzelfall anhand folgender Anhaltspunkte erfolgen: 
die selbständige Nutzbarkeit
ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang
Abgrenzung durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche 
eigene Hausnummer
Eigentumsgrenzen
eigener Eingang 
die Trennung durch Brandwände 

Anhand dieser Kriterien ist zu prüfen, welche Anhaltspunkte dafür sprechen, die Gesamtheit von Teilgebäuden als ein Gebäude im Sinne des GEG zu betrachten und welche Anhaltspunkte dafür sprechen, von mehreren Gebäuden auszugehen. Letztlich ist anhand dieser Anhaltspunkte von dem beteiligten Energieeffizienz-Experten oder der -Expertin eine individuelle Beurteilung vorzunehmen und zu dokumentieren. Dabei sprechen insbesondere eine selbständige Nutzbarkeit und ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang für das Vorliegen eines Gebäudes.

Schön und gut, aber wie ich im konkreten Fall entscheiden soll, kann ich hieraus auch nicht entnehmen.

Ich hatte schon Mal eine ähnliche Frage telefonisch an das BAFA gestellt, da kam jedoch nichts dabei heraus.

Wie handhabt Ihr das ? Habt Ihr Hinweise auf eine rechtlich verbindliche Festlegung ?
 

Herzlichen Dank für Eure Hilfe und frohe Ostertage !

Alexander B.

9 Antworten

Ich würde sagen:
Bauwerk 1 sind 3 Gebäude (angenommen, dass jeder der 3 Baukörper seinen eigenen Eingang und eine eigene Hausnummer hat).

Bauwerk 2, 3, 4: Jede WE ist ein eigenes Gebäude (da eigene Hausnummer, eigener Eingang, angetrennter räumlicher und funktionaler Zusammenhang je WE mit jeweils selbständiger Nutzbarkeit).

Da würde ich so dokumentieren.

Entscheidend ist dieser Satz:
Dabei sprechen insbesondere eine selbständige Nutzbarkeit und ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang für das Vorliegen eines Gebäudes.

 

 

Hallo Thorsten,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort !
Das ist ja mal eine klare Aussage.

Bin gespannt ob noch mehr Antworten eintrudeln.

Viele Grüße an alle (natürlich auch an alle Kolleginnen ;-), die ich in meinem Eingangpost vergessen hatte. Sorry.

Alexander

Antwort auf von thorsten_jastr…

Hallo Alexander,

ein Vergleichsbeispiel könnten auch Reihenhäuser sein, die alle eigenständige Gebäude sind. Die haben auch i.d.R. jedes seinen separaten Eingang, Hausnummer, selbständige Nutzbarkeit usw., obwohl sie Wand and Wand gebaut sind und manchmal sogar auf einem gemeinsamen Grundstück stehen.

Danke Thorsten für den Vergleich mit den Reihenhäusern, das hatte ich auch schon mal gelesen. Trifft auch gut zu für die Terrassenhäuser zu. Gemeinsames Grundstück ist in meinem Fall ja auch der Fall, aber ich verstehe, dass das kein Ausschlusskriterium sein kann.

Schönen Abend und viele Grüße

Alexander

Antwort auf von thorsten_jastr…

Hallo Alexander, je mehr der "KfW-Kriterien" zutreffen, desto klarer handelt es sich um eigene Baukörper. Wenn nur eines zutrifft kannst Du es genauso aufteilen. Du musst es nur ausreichend begründen können. Wenn es z.B. drei Eingänge gibt könnte das reichen, wenn zwischen den Gebäuden klare Grenzen herrschen. Wenn dagegen zwischen den Gebäuden Verbingungen da sind (z.B. von einer Wohnung zur anderen oder das Zimmer einer Wohnung ist im Bereich des anderen Baukörpers) wird es mit der Argumentation schwierig.

Danke Werner ! Das mit den Verbindungen zwischen den Baukörpern ist ein guter Hinweis. Das ist im Hochhaus zwischen UG des Baukörpers B (nur Nebenräume in diesem Geschoss) zu EG des Baukörpers C (Laubengang zu Wohnungen in diesem Geschoss) der Fall. Hier gibt es laut Plan eine Tür. Aber nur in diesem Geschoss und nur 1 Tür. Zweck ist es den Zugang zur gemeinsamen TG, die sich vor den 3 Baukörpern befindet, sicherzustellen. Meinst Du das ist dann ein „NoGo“ bezüglich Betrachtung als 2 Gebäude ?

Wie im Eingangspost geschrieben, alle Gebäude befinden sich auf einem gemeinsamen Grundstück, und haben eine gemeinsame Heizung (Warmwasser der Terrassenhäuser jeweils über E-Boiler. Im Hochhaus gibt es zudem einen gemeinsamen Hausanschluss Wasser und Elektro für die 3 Baukörper. Ich gehe davon aus, dass die Terrassenhäuser jeweils eigene Hausanschlüsse Wasser und Elektro haben.

Schönen Abend und viele Grüße

Alexander

Antwort auf von info@landgraf-…

Bei Nr. 10 der FAQ zum GEG findest Du am Ende der Seite einen Link zu einem sehr hilfreichen Dokument. Es handelt sich um eine Auslegung zum Gebäudebegriff durch den Bausenat von Bremen.

Hallo Werner, auch von mir herzlichen Dank ! Super-Link !

Antwort auf von info@landgraf-…

Danke - sehr hilfreicher Link!

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