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Erfahrungswerte Zuwendungsbescheide EBW + Auszahlung Fördermittel

Hallo zusammen, 

ich wollte mal rumfragen, ob bei euch nach der Wiederaufnahme des Förderprogramms schon Energieberatungen zugesagt wurden?
Eine Energieberatung, die ich am 08.11.2023 angemeldet habe (also noch vor dem eigentlichen Förderstopp!), ist bis heute nicht bewilligt. 

Zugleich hat sich aber die Fördermittelauszahlung vom alten zum neuen System deutlich verbessert. Habe ich noch 17 Wochen oder mehr auf die Fördermittel gewartet, hat ein Kunde bereits nach 9 Wochen seinen Zuschuss erhalten. Scheint so, als hätten Sie das Prüfungsverfahren etwas optimiert! Aber auch dazu gerne Erfahrungswerte.

Grüße

35 Antworten

Guten Morgen, 

ich warte auch noch auf die Bewilligungsbescheide von November :-(

Dafür wurden aber alle Zuschüsse mit Verwendungsnachweis aus November auf einen Schlag ausgezahlt :-) 

Liebe Grüße,

Franzi

Bei mir ist seit dem Stopp im Dezember keine Anträge mehr genehmigt worden, auch Anträge von Anfang November, die vor dem Stopp gestellt wurden,  sind noch nicht genehmigt!

Auszahlungen habe ich  die letzten Wochen wieder vermehrt erhalten (für Förderanträge aus Oktober und früher)!

Gibt es hier jemand, der wieder Anträge genehmigt bekommen hat? 

 

Ich habe BEG EM zwischen 15.12. und 29.12. genehmigt bekommen. Leider ohne Zuwendungsbescheid. Hoffe, da kommt noch was.

Aber die EBW Anträge dauern gerade.

Auch bei uns keine Bewilligung für Anträge noch aus dem letztenm Jahr. Wie handhabt ihr das: Die BErichte sind längst fertig und erläutert. Mit der Rechnungstellung warten wir jedoch noch immer, da wir die Befürchtung haben, dass es nicht richtlinienkonform ist, wenn das Rechnungsdatum vor dem BEwilligungsdatum liegt. Im Vertrag ist ja auch eine Rücktrittsklausel enthalten, falls keine Zusage kommt...

Seht ihr das auch so? Oder stellt ihr eure Rechnungen.

Antwort auf von sascha.marmitt…

Ich habe den Eigenanteil des Kunden schon erhalten. Hatte aber auch etwas Bauchweh, wegen der Rechnung vor Zuwendungsbescheid. Mein Stand war aber, dass man zuerst beantragen muss, dann den Vertrag schließen. Wie bisher. Zum Datum der Rechnungsstellung war mir keine Regel bekannt

 

Ich handhabe das genau so. Ich schließe die iSFP ab und erstelle die Rechnung in der Hoffnung irgendwann die Förderung zu bekommen.  Auch wenn das finanziell zuerst mal eine Null-Nummer ist, da ich den Eigenanteil direkt an das Finanzamt weitergeben kann. 

In der Regel folgt nach einer Energieberatung allerdings die Umsetzung einer Einzelmaßnahme. Ohne einen geförderten iSFP ist die Antragsstellung für die Einzelmaßnahme mit Bonus nicht möglich und alles verschiebt sich wieder um Monate nach hinten. Also auf dem Papier mag das zwar eine Wiederaufnahme der Förderung sein, die Praxis sieht allerdings anderes aus. Unverschämt ist auch der Datumstempel auf den Briefen. Die liegen meistens zwei bis vier Wochen in der Vergangenheit... sieht dann immer richtig gut aus, wenn man dem Kunden mal was weiterleitet. Es ist und bleibt einfach nur ein Trauerspiel mit dem Bundesamt. 

 

Moin zusammen,

wir warten auf Anträge für EBW seit November 2023.  Auf telefonische Nachfrage bei BAFA wurde uns mitgeteilt das der Status der Anträge nur wegen der fehlenden Freigabe der Gelder aus Berlin noch nicht auf "Genehmigt" geändert werden kann. Dann bleiben die Aufträge leider liegen. 

Bei den BEG-EM ist der Zeitraum zur Bewilligung bei ca. 3-4 Wochen.   

Guten Morgen,

von den ersten Anträgen von November 2023 trudeln langsam die Zuwendungsbescheide bei uns ein. Hat lange genug gedauert, aber damit scheint die Sperre der Förderung (vorerst zumindest) wohl aufgehoben zu sein.

Gestern den Zuwendungsbescheid für den Antrag vom 17 November erhalten.

Mal schauen , wie es weiter geht .

Antwort auf von l.janssen@atel…

Ich lese gerade, dass mal wieder von der Bafa die Auszahlungen für das Förderprogramm der Energieberatung gestoppt wurde.

Link: https://www.spiegel.de/suche/?suchbegriff=energieberatung

Ich weiß wirklich nicht, wie sich die Bafa das vorstellt, aber hier in der Praxis ist es langsam unzumutbar. 

Erst werden wir 2 Monate auf Eis gelegt und haben einen Totalausfall. Zumindest konnten in dieser Zeit alte Zahlungen von früher endlich bearbeitet werden. Aber nun bin ich immer in der Klemme - die Kunden wollen bedient werden und zwar schnell. Ich habe nun zwei Möglichkeiten - entweder ich warte wieder selbst monatelang auf den Zuschuss oder muss die Wartezeit dem Kunden aubrummen und ihm noch klar machen, dass er jetzt die gesamte Summe überweisen muss. Die Zuwendungsbescheide dauern leider sehr lange, bis sie bewilligt werden und in einem Fall wo ich den Kunden deswegen um Geduld gebeten hatte, ist er auch abgesprungen. Daher berate ich die Kunden, bevor der Zuwendungsbescheid kommt und trage dann auch noch das Risiko, im schlimmsten Fall den Zuschussanteil an die Kunden zurückzahlen zu müssen. 

Die Kunden sind inzwischen auch total verunsichert. So kann man wirklich nicht arbeiten. 

Geht es Euch genauso oder wartet ihr immer ab, bis der Zuwendungsbescheid da ist, bevor die Energieberatung startet?

 

 

Ich sehe keine andere Option, als die Kunden zu bedienen, in der Hoffnung das Fördergeld irgendwann zu bekommen. Den Kunden die komplette Summe in Rechnung zu stellen, wird in meinem "ländlichen" Bereich nicht funktionieren, da wird keiner mit der Gesamtsumme in Vorlage gehen. Und die Beratung für einen längeren Zeitraum auszusetzen ist auch keine Option, da ich die Einnahmen brauche um meine laufenden Kosten zu decken. 

Ich habe immerhin die Woche, auf Nachfrage, 2 Verwendungsnachweise vom November ausbezahlt bekommen!

Wie war nochmal der Ablauf bei Einzelmaßnahmen-Anträgen mit Sanierungsfahrplänen, die noch nicht beschieden wurden sind. 

Bekommt der Bauherr die Vorteile (20% auf 60.000€ Maßnahmen statt 15% auf 30.000€) des erstellten aber nicht bewilligten und nicht bezuschussten Sanierungsfahrplans? Oder muss der Sanierungsfahrplan erst bewilligt und bezuschusst worden sein? In der TPB  für den BEG EM Antrag wird ja gefragt ob ein iSFP vorliegt bzw. seit kurzem ob keiner mehr vorliegt.

Also die Aussage »Die gestellten Anträge werden nun in der Reihenfolge des Eingangsdatums abgearbeitet«.  finde ich etwas schwammig. Ich habe einen Antrag auf Energieberatung am 18.03.2024 gestellt. Wird der jetzt noch bearbeitet. Ich denke eher nicht, weil ja nicht mehr bewilligt wird.

Es werden also erstmal die gestellten noch nicht bewilligten Anträge nicht mehr weiter bearbeitet, richtig?

Leider werden wir hier im Dunklen gelassen. Angeblich sollten Energieberater über diesen erneuten Stop informiert worden sein. Ich habe noch keine E-Mail bekommen und auch keine Details über die weitere Vorgehensweise. 

 

 

Antwort auf von a.welger@t-online.de

https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20240328_kein_foerderstopp_ebn_ebw.html

Laut dem Bafa und deren Aussage vom 28.03.2024 kommt es zu keinem Förderstopp bzw. Antragstopp. Es sollen entgegen der Aussagen vom Spiegel weiterhin Anträge gestellt werden können. Es kommt aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel und Staffelung der Geldmittel im KTF zu verzögerten Bearbeitungszeiten hinsichtlich Genehmigung und Auszahlung sobald wieder Gelder freigegeben werden.

Da fällt mir jetzt doch ein Stein vom Herzen. 

Genau...es gibt keinen Stopp...es wird nur nix bearbeitet :)

Antwort auf von a.welger@t-online.de

An sich erstmal ein gutes Zeichen. Ich frage mich nur, wie lange diese Verzögerungen anhalten werden.

Ich habe beantragte Energieberatungen vom 19.02.24, die bisher nicht zugesagt wurden. Heißt für mich im Umkehrschluss, dass diese Verzögerungen schon recht lange bestehen, sich die Benachrichtigung über jene Verzögerung allerdings verzögert hat (welch Ironie)...

Hat jemand Anträge, die aus ähnlichem Zeitraum stammen und eventuell schon zugesagt wurden?

@EneEffExp

Also ich hatte einen Antrag vom 24.01. der zum 27.02. zugesagt wurde. Also knappe 5 Wochen. Aber gut das war natürlich einen Monat vorher. Weiterhin habe ich noch einen Antrag vom 05.03. wo ich noch auf den Zuwendungsbescheid warte. Ich rechne sowieso generell mit 6 Wochen Bearbeitungsdauer. Also mindestens versteht sich.

Ich rechne aber damit das die Anträge bewilligt werden. Daher stelle ich meine Kosten in Rechnung sobald ich das Erläuterungsgespräch durchgeführt habe und die Erklärung nach Durchführung ausgefüllt habe. Die Vorgangsnummer wird einem ja mit der Eingangsbestätigung nach Antragsstellung ausgestellt.

Hattet ihr schonmal Fälle wo Anträge auf Energieberatung nicht bewilligt wurden?

Antwort auf von l.janssen@atel…

Seit Februar wurde nichts mehr zugesagt. Beim Telefonat mit der BAFA-Hotline ist der gute Mann meine offenen Fälle durchgegangen und hat wenigstens lange ausstehende Zahlungen direkt frei gegeben. 

Wenn man sich die BAFA-Stellungnahme so durchliest, besteht die Befürchtung, dass es erst ab dem 01.07.2024 also im zweiten Halbjahr weitergeht. Großzügige Pause würde ich das nennen. 

Mir fällt dabei kein Stein vom Herzen sondern nichts mehr zu ein....

 

@Ulf Mäver

Wie und zu welcher Uhrzeit erreicht man die Bafa eigentlich telefonisch? Für mich ist das ein Ding der Unmöglichkeit die zu erreichen? Wenn dann nur per Mail nach einer Woche.

Antwort auf von info@energieum.de

Morgens bin ich bis jetzt immer recht zügig durchgekommen. 

Antwort auf von a.welger@t-online.de

Ab 1.7. wäre so krank. Ich glaube, die wollen die Anzahl an Energieberatern runterschrauben. Wie soll man auf Basis solcher Vorgehensweise seriös eine Selbstständigkeit betreiben?

Antwort auf von info@energieum.de

Also ne Selbstständigkeit einzig auf die Förderprogramme aufzubauen ist nicht ratsam.

Die Erfahrung der letzten Zeit zeigt, dass das von einem Tag auf den nächste vorbei sein kann. 

Also ein zweites stabiles Standbein ist sehr wichtig in dem Geschäft  

 

Hallo Zusammen,

hat jemand seit April 2024 Auszahlungen für den iSFP-Zuschuss per Ermächtigung erhalten? Ich warte noch auf einige aus Februar 2024, die ich gerne abhaken würde (mache die Variante mit Ermächtigung schon länger nicht mehr). 

Wie sehen bei euch die Bewilligungen nach Einreichen Antrag für den iSFP-Zuschuss aus? Bei mir sind es aktuell ca. 8-9 Wochen. 

Ich hatte die Woche eine Auszahlung für iSFP in Ermächtigung von vor genau vier Monaten.

An Zuwendungsbescheiden kommt gar nix. Das verschleppt alle Sanierungen, echt ein Skandal.

Antwort auf von office@engimos.de

Antrag ISFP vor 11 Wochen - noch nix !   So unfassbar !

Geht mir genauso. Hab Anträge ausstehen aus Mitte März.

Weiß garnicht mehr was ich den Kunden sagen soll. Habe letztens ehrlich gesagt, dass es zur Zeit auch mal 2 Monate dauern kann, dann wollen die Kunden nicht so lange warten. Und warum alles so lange dauert, kann ich einfach nicht nachvollziehen. Alles eine Frechheit!

 

Eine Kollegin meinte, dass damit indirekt die BEG-Förderung gesteuert wird.

Könnte man meinen... aber das funktioniert so nicht - also alleine durch die Verzögerung.

Wenn der ISFP fertig und übergeben ist, darf bei einem BEG-EM-Antrag der 5%Bonus und die erhöhte Summe 30k->60k angemeldet werden und wird auch per Zuwendungsbescheid genehmigt. ( für den TPN muss man natürlich warten, bis der ISFP ausgezahlt ist)  Das Problem liegt ( siehe GIH-Forum) in der Finanzierung des ISFP. 

BEG und ISFP werden aus verschiedenen Töpfen bedient und der ISFP-Topf ist limitiert und wird nur "scheibchenweise" von Herrn Lindner freigegeben. 

Das ist alles so unfassbar. Warte jetzt seit 15 Wochen auf den ZWB des ältesten Antrags .. An die folgenden Anträge mag ich gar nicht denken. Zuletzt sickerte die Info durch, dass man derzeit beim Antragsdatum 18.3. sei und man 2-3 Arbeitstage für die Abarbeitung eines Antrags-Tages braucht....    Mal rechnen:  Vom 20.3. bis heute sind es 100 Tage. Demnach würden also Anträge von heute 1.7. in 200-300 Tage bearbeitet. Also im April 2025 ....... "Wo ist der Fehler?"

Antwort auf von info@landgraf-…

HAllo zusammen,

ich warte gerade auch schon über 9 Wochen auf verschiedene Isfp-Zuwendungsbescheide. Wir arbeiten bisher immer noch als Bevollmächtigter allerdings mit Zuschussauszahlung an den Antragssteller. Wir haben die Berichte einschließlich Erläuterung immer vor dem ZUwendungsbescheid fertig gemacht, nur die Rechnungstellung noch nicht, da ich dachte, dass dies den Richtlinien widersprechen würde. Dass dies offensichtlich nicht so ist hat mir das bafa nun geantwortet. Hier die Antwort:

 

Anträge wie auch Verwendungsnachweise bearbeiten wir in der Reihenfolge des Eingangs. Sollten wir Fragen zu einem Vorgang haben, werden wir uns unaufgefordert an Sie oder, im Falle einer Bevollmächtigung, an das Energieberatungsunternehmen wenden. 

Wegen der großen Anzahl an Vorgängen kann es leider noch zu Verzögerungen kommen. Wir sind aber bestrebt, die Bearbeitungsdauer so schnell wie möglich wieder deutlich zu verringern.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen zusätzliche Informationen zu einigen häufig gestellten Fragen zu geben.

  1. Die Energieberatung darf nach Antragstellung auf eigenes Risiko auch schon vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides durchgeführt werden, das heißt, der iSFP darf angefertigt und dem Beratungsempfänger erläutert und ausgehändigt werden, ebenso ist es förderrechtlich zulässig, dass schon eine Rechnung gestellt und diese entsprechend der vertraglichen Vereinbarung bezahlt wird.
  2. Wir beabsichtigen, für die Bundesförderprogramme zur Energieberatung noch im Laufe dieses Jahres ein Antragsportal zur Verfügung zu stellen. Bis dahin ist eine Statusabfrage leider nicht möglich.
  3. Das BAFA ist für die Förderung von Einzelmaßnahmen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) zuständig, die die Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen betreffen. Mit Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt: beg@bafa.bund.de oder (für Energieberater/innen) an beg-beraternetzwerk@bafa.bund.de. Die übrigen Anlagen zur Wärmeerzeugung werden durch die KfW gefördert.
  4. Für eine Einzelmaßnahme kann ein Förderantrag auch schon dann gestellt werden, wenn der Zuwendungsbescheid für die Energieberatung für Wohngebäude noch nicht erteilt worden ist. Dies gilt auch, wenn beabsichtigt ist, den iSFP-Bonus und/oder die höheren Investitionskosten nach der BEG EM in Anspruch zu nehmen. Es ist dafür ausreichend, dass der iSFP vorliegt. Insofern verweise ich Sie auf die FAQ Nr. 2.12 des BMWK zur BEG EM unter https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html.   

     

Allerdings bin ich der Meinung, dass dies dem Energieberatungsvertrag widerspricht, der ja ein Zustandekommen in Abhängigkeit von der Förderzusage vorsieht....

Wenn  man die auflösende Bedingung im Vertrag aufnimmt heißt das eigentlich, dass der Vertrag erst einmal gilt. Erst wenn eine Förderabsage kommt würde der Vertrag ungültig. So wie ich das verstehe kann man bis dahin Leistungen erbringen und abrechnen. Diese laienhafte Denkweise ist natürlich nicht juristisch abgesichert.

 

@Stephanie Esch: Ich stimme Ihrem letzten Satz zu. Dass sich das BAFA hinsichtlich des finanziellen Risikos und der Geduld von Sanierungswilligen auf den Energieberater entlastet, ist ja eine Sache. Aber was wäre denn, falls es keinen Zuwendungsbescheid gäbe (Topf leer, Richtlinie geändert, Betriebsausflug zu teuer gewesen, ...)? Dann hätte der Kunde einen fertigen iSFP in der Hand, erläutert und ggf. schon vollständig bezahlt. Aber es wäre eben keine geförderte Energieberatung gewesen. Und an dieser Stelle ist das BAFA ja sehr klar: ist nicht bereits die Energieberatung gefördert worden, gibt es auch keine geförderte Sanierungsmaßnahme (die auf dieser Beratung beruht). Im Klartext: der Kunde hätte weder den 5%-Bonus noch die Erhöhung der förderfähigen Kosten.  

Jetzt könnte man die Frage stellen: Ist schon mal ein iSFP-Antrag nicht bewilligt worden, und wie groß wäre also das tatsächliche Risiko für den Kunden und den Energieberater? Wahrscheinlich am Ende des Tages gar nicht so groß.... Daher könnte man die Frage auch andersherum stellen: Wenn ohnehin praktisch jeder (fehlerfreie) Antrag früher oder später genehmigt wird, warum wird der Prozess dann nicht so automatisiert, wie es die KfW mit dem Heizungsantrag gemacht hat? Da geht es um ganz andere Summen und trotzdem hat der Antragsteller im Handumdrehen seine Zusage. 

Die Frage stellen wir doch seit Ewigkeiten.... 

Hierzu eine aktuelle Meldung vom GIH:  "Zuerst die gute Nachricht: Es gibt keine Bewilligungspause. Auch wenn es sich so anfühlt. Die Wartezeit für Zuwendungsbescheide beträgt zurzeit ab Antragseingang ungefähr 3,5 Monate. Die BAFA arbeitet jedoch daran, den Prozess der Prüfung der Anträge durch stärkere Automatisierung künftig erheblich zu beschleunigen. Die Zuwendungsbescheide sollten dann im Normalfall wieder innerhalb einer kurzen Frist erteilt werden können"

Ich glaube es erst, wenn ich es sehe...

Antwort auf von alex-weber@web.de

Wie heißt es so schön : 

Es gibt keinen Stopp es wird zur Zeit nur nicht bearbeitet :) 

um zu antworten.