Werden die Zuschüsse für den Heizungstausch auch gewährt wenn eine bestehende Heizungsanlage (Holzvergaser) um ein Wärmepumpe ergänzt wird? Muss dann die 65% regenerativ der Gesamtanlage nachgewiesen werden?
5 Antworten
Guten Morgen,
Holzvergaser-Kessel als zentraler Stückholzkessel mit 25KW, Baujahr 2000
Wenn eine Wärmepumpe dazugebaut wird, ist es kein Heizungstausch, sondern eine Erweiterung zu einer Hybridanlage. Dies muss aber nicht eigens deklariert werden, sondern die Wärmepumpe ist für sich förderfähig. Ein Nachweis 65% wird sowieso noch nicht verlangt. Es dürfen ja auch Gas- und Ölkessel noch ohne 65% eingebaut werden.
Siehe auch GEG §71
solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt - also bis 2026 bzw 2028
NIcht ganz korrekt : Der Zubau einer Wärmepumpe im Hybrid ist ein "Wärmeerzeuger" . Und unter "Wärmeerzeuger" steht in den TMA der BEG-Förderrichtlinie:
"Bei Errichtung von sowie Nachrüstung mit Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasser-
stofffähigen Heizungen und/oder innovativer Heiztechnik zur Raumheizung inklusive der Nachrüstung bivalenter Sys-
teme müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu
mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden"
Die 65% werden über den Leistungsnachweis => 30% der Heizlast etc nachgewiesen. Dann ist der Wärmepumpen-Anteil förderfähig
Was verstehst du unter dem Begriff Holzvergaser? Aber das ist eine interessante Frage. Nach meiner Kenntnis ist die Förderung sowohl bei Auslegung als Hybridsysrem und als bivalentes System möglich.