Hallo zusammen,
ist es möglich die BzA zu korrigieren oder stellt man einfach eine neue? Der Klima-Geschwindigkeitsbonus soll zusätzlich in Anspruch genommen werden.
6 Antworten
Es kann eine neue BzA gestellt werden, solange mit der alten noch kein Antrag gestellt wurde. Und der Klimageschwindigkeitsbonus kann für die neue Heizung beantragt werden, wenn sie die Anforderungen einhält. Da tut die alte Solarthermie erstmal nichts zur Sache.
Mir wurde gesagt, die BzA kann im Rahmen der BnD rückwirkend angepasst werden, habe dafür aber keine Quellen.
Die Frage ist jetzt trotzdem. Kann der Klimageschwindigkeitsbonus in Anspruch genommen werden, wenn eine Solarthermische Anlage oder Photovoltaik oder Wärmepumpe für das Trinkwasser bereits vorhanden ist?
Bei einem Tausch der Heizung, deren Alter größer 20 Jahre ist und durch eine Biomasseheizung ersetzt wird, ist das die Voraussetzung. Die Kombination mit den oben genannten. Doch was ist, wenn obiges bereits vorliegt? Bei der Eingabe bei der BzA wird ein erwartet, dass für die entsprechenden Anlagen wie die Solarthermie auch ein Preis eingetragen wird größer 1€. Das bedeutet ja, dass die Anlage eben noch nicht vorhanden sein darf.
Was meint ihr?
In der Richtlinie steht nichts, dass die Solarthermie neu sein muss. Man muss bei der BzA ja hierzu auch gar nichts angeben. Bei der Auswahl des Klimageschwindigskeitsbonus wird dann nur darauf hingewiesen, dass z.B. eine Solarthermie dabei sein und dass diese groß genug sein muss.
Es ist verständlich, dass die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus klargestellt werden müssen, insbesondere wenn bereits Solarthermieanlagen, Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen für das Trinkwasser vorhanden sind.
Normalerweise wird der Klimageschwindigkeitsbonus in Anspruch genommen, wenn eine alte Heizungsanlage, die älter als 20 Jahre ist, durch eine Biomasseheizung ersetzt wird und gleichzeitig auch eine der genannten Anlagen (Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe) neu installiert wird.
Wenn jedoch bereits eine oder mehrere der genannten Anlagen vorhanden sind, könnte dies die Anforderungen für den Bonus beeinflussen. Es wäre ratsam, dies mit den entsprechenden Behörden oder Experten für erneuerbare Energien zu klären, um sicherzustellen, dass du die Bonusvoraussetzungen richtig interpretierst und erfüllst.
Die Anforderung bei der Eingabe eines Preises für die genannten Anlagen könnte darauf hindeuten, dass sie tatsächlich noch nicht vorhanden sein dürfen, um für den Bonus in Frage zu kommen. Es ist jedoch wichtig, eine genaue Klärung zu erhalten, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Klicken Sie hier für weitere Informationen
Eine weitere Frage: Kann die Solarthermische Anlage für den Klima-Geschwindigkeitsbonus bereits vorhanden sein?