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KfW Effizienzhaus 85 ohne Wärmepumpe erreichen

Hallo zusammen, sehe ich das richtig, dass bei Annahme einer gut sanierten Hülle und gedämmten Leitungen im Keller mit einem Biomasse-Heizkessel (Stückholz, Pellets etc.) deutlich bessere Effizienzhaus-Niveaus erreicht werden können?

Während ich mit einer Wärmepumpe gut in einen Bereich von KfW85 und KfW70 komme, bin ich mit einem Biomasse-Heizkessel ganz locker und entspannt auf KfW55-Niveau. Man könnte schon fast in Richtung KfW40 optimieren.

Ist es überhaupt möglich/zulässig den Primärenergiebedarf alternativ über eine Gasheizung mit einem Biogasvertrag abzusenken. Ich habe da meine Zweifel. Am Ende kommt ja am Gasanschluss trotzdem zu 95% fossiles Erdgas an.

8 Antworten

Qp ist nur die halbe Miete.

Ht die andere

Ist es überhaupt möglich/zulässig den Primärenergiebedarf alternativ über eine Gasheizung mit einem Biogasvertrag abzusenken.

Der Primärenergiefaktor für Biogas beträgt 1,1, genauso wie für Erd- und Flüssiggas. (GEG Anlage 4)
Nur unter besonderen Bedingungen darf für Biogas ein niedrigerer Primärenergiefaktor angesetzt werden (GEG §22)
Der "Biogasvertrag" alleine ist noch keine der besonderen Bedingungen.

Danke für die Antwort. Wie sieht eigentlich preislich der Unterschied zwischen einer Pelletheizung (12-16kW) und einer Wärmepumpe (8kW) mit Warmwasserspeicher aus? Nimmt sich das viel, also grob gerechnet?

Und der Bauherr hat eine Gasbrennwertheizung von 1992 und bezieht das Haus in diesem Jahr. Hat er hier noch eine Übergangsfrist, weil er erst hinzuzieht oder muss er die Heizung direkt austauschen? Oder wäre theoretisch der Vorbesitzer schon in der Pflicht gewesen die Heizung auszutauschen.

Weder der Vorbesitzer noch der Neubesitzer (Bauherr scheint mir hier nicht angebracht, es ist ja offenbar ein Bestandsgebäude) musste bzw. muss eine Gasbrennwertheizung zur Zeit austauschen.
Das Betriebsverbot von 30 Jahre alten Kesseln war -und ist- auf Brennwertkessel nicht anzuwenden. Sowohl nach GEG 2020 als auch nach GEG 2024 - §72 (3).

Es handelt sich um eine Vaillant VKS 21 E. Laut der Recherche im Internet soll es sich einen Gas-Heizkessel handeln. Demnach kein Brennwertkessel und somit austauschbedürftig, richtig?

 

Antwort auf von gebinfo@gmx-to…

Das wird von der Steuerung abhängen. Nach diesem Dokument:

https://www.vaillant.de/documents/download/85088

gibt es die VKS XX E als "calormatic" (Seite 4). Dann sind es Niedertemperaturkessel und §72 (3) müsste auch gelten. Allerdings ist hier kein VKS 21 enthalten.

Für VKS 21/4  gibt es laut diesem Dokument:

https://www.vaillant.de/documents/download/86320

ein VRC-Set zur witterungsgeführten Steuerung (Seite 4). Damit sind es dann ebenfalls Niedertemperaturkessel. 

Genaueres müsste Vaillant wissen, also am besten mal nachfragen.

Dassieht man doch vor Ort : Regelung ansehen, ob es Festwert oder NT-Kessel ist. 

Nun ..... ich bin nicht vor Ort. Und AlexW scheint -auf Basis seiner Fragen- nicht deine Erfahrung zu haben.  ;-)

um zu antworten.