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KfW-Heizungsförderung - Fachplanung und Baubegleitung

Hallo,

bei der KfW lässt sich in der Heizungsförderung der hydraulische Abgleich nur in Höhe des Fördersatzes des Wärmeerzeugers und innerhalb der Kosten je WE fördern. Demnach ist eine klassische Fachplanung und Baubgleitung nicht mehr zusätzlich förderbar. 

Das bedeutet für mich, dass meine Kosten im Vergleich zu vorher weniger bis gar nicht mehr gefördert werden können (wenn der Maximalbetrag ausgereizt ist). Der Kunde ist aber trotzdem von mir abhängig, da ich die BnD erstellen muss. Demnach hat der Kunde Mehrkosten aus eigener Tasche zu zahlen. 

Seht ihr das auch so?

24 Antworten

Ansich wird kein EEE für den Heizungstausch benötigt, das kann auch der Installateur machen

Das wär ja ganz neu. Auch die KfW fördert nach der BEG-Richtlinie. Und da ist die Fachbaubegleitung aufgeführt mit 50%.

Bitte mal angeben, wo das zu finden ist :  "..klassische Fachplanung und Baubgleitung nicht mehr zusätzlich förderbar. "

"Ansich wird kein EEE für den Heizungstausch benötigt, das kann auch der Installateur machen" ...  das muss heißen : darf er machen . Macht er aber nicht ! Ich kenne keinen Heizungsbauer, der die Heizlast DIN12831, die gefordert ist, ausführt. Aus meiner Sicht ist Erweiterung der BzA-Ersteller auf die Heizungsbauer kontraproduktiv 

Da kommt schnell Panik auf : Aber mal genau lesen:

So stehts in der Richtlinie:

"Ist der Energieeffizienz-Experte für das Bauvorhaben nicht vorhabenbezogen unabhängig, ist dies dem Antragsteller
vor Vorhabenbeginn mitzuteilen. In diesen Fällen wird nicht der Fördersatz nach Nummer 8.4.7, sondern der nach
Nummer 8.4.1 gewährt. Es können keine zusätzlichen Ausgaben für Fachplanung und Baubegleitung nach Nummer
8.2 Buchstabe b angesetzt werden"

Das bedeutet, nur wenn der Heizungsbauer den Antrag stellt, sind dessen Kosten nicht mit 50% bezuschussbar. Wenn es der EEE macht, der unabhängig ist, bleibt alles beim alten..     

Puuuh

Ja - allerdings ist das nicht umgesetzt. Es gibt für den EEE keine Möglichkeit den 50% Zuschuss zu beantragen.

Gemäß Richtlinie ist für die Baubegleitung das Bafa zuständig und für die Heizung die KfW.

Wir stellen beim Bafa über BEG E-Mail formlos einen Antrag mit folgenden Text:

"

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit stelle ich formlos einen Antrag für die  Fachplanung und Baubegleitung gemäß Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme vom 21.12.2023, Punkt 5.5. für die Erneuerung eines  Wärmeerzeugers für folgenden Kunden:

 

Vorname:

Name:

 

Postadresse:

 

Einbauadresse:

 

Höhe der beantragten Förderung: 

 

Der Grund für die formlose Antragsstellung ist die nicht Erstellbarkeit einer TPB für die  Fachplanung und Baubegleitung für Erneuerung Wärmeerzeuger. Somit ist auch keine Antragstellung im Bafa-Portal dafür möglich.

 

Um keine Nachteile für den Kunden zu generieren habe ich nun diesen Weg gewählt. 

 

Sollten Sie das in Schriftform oder in einer anderen Form benötigen, teilen Sie mir das bitte bis spätestens zum 22.03.2024 mit.

 

Ich beziehe mich auf die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme vom 21.12.2023:

 

Punkt 9.1, Zuständigkeiten: 

Für 5.5 und weitere Bafa – hier nur 5.5 (Fachplanung und Baubegleitung) relevant.

 

Punkt 5.5, Fachplanung und Baubegleitung: 

Es wird die Fachplanung und Baubegleitung für folgenden Maßnahmen gefördert: 5.3 und weitere – hier nur 5.3 (Anlagen zur Wärmeerzeugung) relevant.

 

Punkt 8.2 b):

Förderfähig sind Ausgaben für Fachplanung und Baubegleitung für folgenden Maßnahmen 5.1 – 5.4 – hier nur 5.3 relevant (Anlagen zur Wärmeerzeugung).

 

Punkt 8.3.1 b): Fachplanung und Baubegleitung für die Zuschussförderung:

Förderfähige Ausgaben für 1-2 WE: € 5.000,-

Bei drei oder mehr WE € 2.000,- pro WE, maximal € 20.000,-

 

 

Anlagen:

 

  • BzA der KfW
  • Zusageschreiben der KfW"

Antwort auf von post@lorenzen…

Wow - da bin ich mal gespannt. Das BAFA ist eine Behörde mit Behörden-Mitarbeitern. Ob die in der Lage sind, einen frei formulierten Antrag zu bearbeiten, darf -gelinde gesagt - bezweifelt werden. Wir sind in Deutschland - ohne Formblatt geht nix..

An anderer Stelle wurde schon in den Foren schon mal  eine Reaktion vom BAFA hierzu geteilt : Ablehnung ...

Bin gespannt - bitte unbedingt Ergebnis posten... Kann ja dauern, beim BAFA

Antwort auf von mg@energiebera…

Anscheinend ist die Baubegleitung, separat beim BAFA zu beantragen (wenn sie zu 50% gefördert werden soll)

?? Das war  doch schon immer so, bzw. werden diese Kosten bei der TPB extra ausgewiesen.  Vermute mal, die KfW wird das bei der Heizung ab Ende Februar genau so machen... und abfragen, ob der Aussteller der BzA wirtschafltich unabhängig ist oder nicht...

Hallo aus dem Förder-Hamsterrad:

Gerade ein update vom GIH:

Förderantrag für Baubegleitung beim Heizungstausch

Laut: KFW Mail vom 25.01..2024: Die Förderung für Baubegleitung zu Maßnahmen nach 5.3 (Anlagen zur Wärmeerzeugung) ist beim BAFA zu beantragen.

Geht`s noch ? Jetzt reichts langsam.......  

Hallo,

ergänzend von meine Antwort der KfW:

"vielen Dank für Ihre Frage. Wir bitten zu entschuldigen, dass wir Ihnen erst heute antworten.

Findet die Fachplanung wie z.B.  der hydraulische Abgleich im Zusammenhand einer Optimierung der Heizung statt, fördert dies das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 
Bei einem Heizungstausch wird die Fachplanung im Rahmen der Maßnahmen durch uns gefördert."

Das widerspricht ja der Verlautbarung vom GIH ?  Siehe oben...

Ich habe das mal an den GIH weitergeleitet mit der Bitte um Klärung.

Moin, so langsam mach ich mir doch Sorgen : Nirgendwo ( bei KfW oder BMWK) ist vermerkt, dass die EEE-Leistung beim Heizungstausch mit 50% gefördert wird ( so, wie es bisher üblich war). In der Richtlinie 2024 steht es  - aber die KfW muss es auch umsetzen. Eigentlich sollte gestern schon ein Merkblatt der KfW zur BEG-EM veröffentlicht werden - aber auch hier finde ich nix.

Gerade beim Heizungstausch sind die Planungsarbeiten doch erheblich ( Gebäudeaufnahme,Heizlast,Anlagenkonzepte,Simulationen etc)... und meistens ist das 30tsd-Budget schon vom Heizungsbauer verbraucht. Dann muss der Kunde die Planungsarbeiten ohne Förderung bezahlen? 

Dann werden einige Heizungsbauer den Schritt überspringen : Heizlast über den Daumen schätzen, Auftrag vom Kunden einholen und selbst die BzA ausstellen ( was sie ja nach neuer Richtlinie dürfen)....

Auch die BEG-ANtragstellung ( für Heizung) darf nur noch vom Kunden ausgeführt werden ? Keine Bevollmächtigung mehr ? 

Viel Spaß im Chaos-Land !

Hallo,

ich sehe es genauso.

Ich habe leider noch keine Rückmeldung vom GIH.

Gerade diese email von der KfW bekommen:

....vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bitten zu entschuldigen, dass wir Ihnen erst heute antworten.
Fachplanungen und Projektbegleitung im Segment "Heizungsanlagen" können bei uns im Rahmen des Förderhöchstbetrages als zusätzliche Kosten für den Austausch der Heizung geltend gemacht werden. Es gibt bei unserer Heizungsförderung keinen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung. 
Die separate Förderung von Kosten für Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA ist nur möglich in Verbindung mit weiteren Einzelmaßnahmen, die beim BAFA beantragt werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu direkt an das BAFA unter www.bafa.de/beg
Eine Antragstellung mit einer Vollmacht ist nicht möglich. Der Eigentümer des Gebäudes stellt den Antrag selbst.  

Das ist so unfassbar ... Jetzt "planen" die Heizungsbauer die Wärmepumpe über den großen Daumen.... Welcher Heizungsbauer schafft es wohl, die Heizlast nach DIN12831 zu berechnungen. Dann die Beurteilung von Bestandsheizkörpern, hydraul.abgleich und, und und....

Die Richtlinie sagt etwas anderes, aber die KFW sagt einfach : "Bei uns nicht" .....    KANN ES DENN SEIN ?? 

Wenn man auf der Homepage bei er KfW zum Programm 458 nachliest, dann taucht die Förderung der Baubegleitung tatsächlich nur innerhalb der Förderung der Heizung auf. Kostet die Heizung beim EFH über 30.000 €, muss der Antragsteller die Baubegleitung komplett selbst zahlen.

Warum sollte der Antragsteller das machen ? Er lässt das alles durch den Heizungsbauer erledigen ( ha,ha....) , der ja nun auch zur Ausstellung der BzA qualifiziert wurde. WIR UNABHÄNGIGEN FACHPLANER UND -BERATER SIND RAUS !!

Nur dass jetzt die bürokratische Anforderung an den Heizungsbauer gestiegen ist. Allein die Registrierung in der EEE-Liste. Bei uns gibt es schon einige Heizungsbauer, die darauf keine Lust haben. Einfach ein Formular unterschreiben, wie früher, war einfacher...

An Lorenzen Hamburg:

Ich finde das wirklich ekelhaft , wie du hier über Heizungsbauer sprichst und diese hier darstellst! Du denkst also du hast mehr Ahnung von Heizungssysteme als ein Fachunternehmen? Du kannst also ein Heizungssystem besser bewerten als ein Fachunternehmen im Bereich Heizungstechnik?

Ich bin auch dena-zertifitizierter Energie-Effizienz-Experte und arbeite bei einem Heizungsbauer. Unsere Meister haben dennoch mehr Ahnung von der Materie. Wir haben entsprechende Berechnungsprogramme und können die Heizlastberechnung nach DIN-Norm sowie den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B berechnen. Und dann sind wir nicht die Einzigen. Dich hier als Energieberater so darzustellen, als könntest du alles besser, finde ich fraglich.

Sieht so aus als ob die kfw recht planlos war und bei uns für viel Verwirrung, Nerven und Unmut gesorgt hat. Habe heute eine Antwort erhalten, die den vorangegangenen Antworten widersprochen hat mit der Aussage, das Fahplanung und Baubegleitung bei der kfw beantragt werden kann. Ich habe sogleich einen Selbstversuch mit Erstellung einer BzA gemacht und tatsächlich: Siehe Anhang

 

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fachplanung-und-baubegleitung.jpg

An Christos P : Ganz ruhig bleiben. Komme selbst aus der Installateurbranche. Ich habe nicht geschrieben, dass Heizungsbauer es nicht können, sondern dass sie es nicht schaffen. Heizlast im Bestand ist nicht vom Schreibtisch aus zu erledigen. Ich weiß um die Arbeitsbelastung der Heizungsbauer gut bescheid... Ich arbeite mit 5 Betrieben zusammen, die alle höchst dankbar sind, wenn ihnen jemand den Job abnimmt. Und das war bisher für den Kunden durch die 50% Zuschuss auch finanziell erträglich. Für diese Betriebe werde ich das weiter machen  -  aber mal ehrlich, ich kenne Handwerker, weil ich selbst vom Bau komme - und kann deren Neigung zu theoretischen Arbeiten ganz gut einschätzen. 

Mein Kommentar war vielleicht zu pauschal - dann entschuldige ich mich bei allen, die sich fälschlicherweise angesprochen fühlten

https://experten.kfw.de/bza-ebs-v-6.0/login/login.xhtml

 

Unter diesem Link kann man die Bestätigung zum Antrag inkl. der Baubegleitung erstellen. Somit viel Panik um nichts... 

Das Häkchen kann man setzen...obs was bringt ist ne andere Frage :) 

Antwort auf von m.b.bautechnik…

Die Honorarermittlung für die Erstellung einer BzA und einer BnD dürfte künftig recht kompliziert werden. Bleiben die Investitionskosten der Heizung ausreichend unter dem Grenzwert, werden die Kosten für BB mit dem Fördersatz der Heizung (zwischen 30 und 70%) gefördert. Das kann man im Vorfeld kalkulieren und dem Kunden mitteilen. Können die BB-Kosten aber nur zum Teil berücksichtigt werden, weil die Heizung z.B. bei einem EFH  29.900 € kostet, wird es schon komplizierter. Schließlich der Fall, die Kosten für die Heizung überschreiten den Grenzwert, die BB kann gar nicht berücksichtigt werden. Wie soll man da im Vorfeld ein Honorar kalkulieren, das der Kunde am Ende dann tatsächlich hat? Je teurer die Heizung und  je weniger Wohneinheiten ein Gebäude hat, desto teurer das Honorar am Ende für den Kunden? 

Hat jemand ein Idee oder sich schon Gedanken gemacht?

S. Mader

 

 

 

Das Häkchen kann man setzen, aber bei Überschreitung wird die Baubegleitung bei der Ermittlung der Fördersumme zumindest im Onlineformular in meinem theoretischen Test-Beispiel nicht mit berücksichtigt...

Man darf gespannt sein... In diesem Fall rechnet es sich gegenüber der Förderung vom letzten Jahr auf jeden Fall,  aber bei neuen Anträgen kann das spanend werden...

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