Guten Tag,
wir möchten gerne eine Immobilie kernsanieren und hierfür als Start einen iSFP erstellen lassen.
Aktuelle Eigentümerin ist die Schwiegermutter. Zu Beginn der Baumaßnahmen soll aber der Kredit und weitere Förderungen über meine Frau und mich laufen. Änderung im Grundbuch ist aufgrund von Untervermietung für Dezember 24 geplant.
Können wir jetzt die Erstellung des iSFP auf Namen der Schwiegermutter laufen lassen und trotzdem die Boni der Förderung dann für die Anträge von meiner Frau und mir nutzen?
Besten dank im Voraus.
Viele Grüße
6 Antworten
Hallo,
ich hatte im vorigen Jahr eine ähnliche Anfrage beim BAFA, der iSFP ist an das Gebäude gebunden. Er kann also nach Eigentümerwechsel vom neuen Eigentümer verwendet werden!
Grüße aus Thüringen
Hallo lieber Kollege Streffen A.
Könnte ich die Antwort der BAfA haben.
Persönliche Einträge können geschwärzt werden oder werden von mir selbstverständlich vertraulich behandelt.
Grüße Gerhard
Guten Morgen,
hier die schriftliche Antwort des BAFA im Anhang!
Hier auch noch ein Link eines Artikels zum Thema
Grüße aus Thüringen
Hallo, kleiner Nachtrag:
Gleich am Anfang des Jahres wurde seitens des BAFA bei der Erstellung eines iSFP nachgehakt: Damals hatte der Sohn des Eigentümers den iSFP veranlasst. Da er aber nicht der Eigentümer der Immobilie war, kam eine Rückfrage mit der Info dass er nicht berechtigt sei, den iSFP erstellen und sich letztendlich fördern zu lassen. Wir mussten dann den Antrag umschreiben und auf den Vater laufen lassen.
Das Haus wird in den nächsten Wochen umgeschrieben, die zusätzliche Förderung vom iSFP kann der Sohn dann aber geltend machen.
Ja, das ist so richtig! Das eine ist die Beantragung der Förderung einer EBW(iSFP),dies kann nur ein Eigentümer, das andere wer von einem iSFP profitieren kann !
Bei einem Eigentümerwechsel kann der iSFP an den neuen Eigentümer übergehen/übergeben werden und dieser kann dann die Förderungen mit dem vom Voreigentümer erstellten iSFP in Anspruch nehmen!
Guten Tag,
soweit ich weiß, ist der iSFP an das Objekt gebunden, sprich das Haus. Falls nun ein Eigentümerwechsel stattfindet, behält der iSFP trotzdem seine Gültigkeit. Sie können, meiner Meinung nach, den iSFP sowohl auf die Schwiegermutter als auch auf sich laufen lassen.
Beste Grüße,
Franziska Scholz