Hallo Zusammen,
Nachdem vor einigen Tagen das Kombinationsverbot aufgehoben wurde, stellt sich für mich die Frage wie die Förderungen kombiniert werden können.
Können die Förderungen kummuliert werden? Sprich z. B. 50% Heizungstausch und 10% Effizienzhaus 70, so dass bis max 60% erreicht werden können bis 30.000 Investitionskosten p. WE?
Oder kann bis z. B. 30.000 Investitionskosten der Heizungstausch mit 50% beantragt werden und für die übrigen Kosten der Kredit/ Tilgungzuschuss verwendet werden?
Vielen Dank vorab für die Hilfe!
2 Antworten
Hallo Thorsten, danke dir für die schnelle Antwort. Der Absatz ist mir bekannt und stammt ja vom Dezember 2023. Die kfw hat allerdings am 25.01 dazu eine Änderung heraus gegeben. Zu finden z. B. Im aktuellen Infoblatt zur Antragstellung kfw 261 im Partnerportal mit Stand vom 24. 01.24. Ich habe es hier mal mit angehängt. Daher meine Frage.
Viele Grüße
Siehe Kap. 8.6 in:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/bundesfoerderung-f%C3%BCr-effiziente-gebaeude-einzelmassnahmen-20231229.pdf?__blob=publicationFile&v=3