Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

KFN Förderung

Moin Liebe Kollegen,

Ich werde diesen Sommer mit dem Bau meines EFH beginnen und möchte dabei die KFN Förderung beantragen. 
Wie ist der Ablauf wenn die Förderung seitens der KFW wieder freigegeben wird? Welche Datei muss ich bei Antragstellung bereits angeben? Sind das nur Daten bzgl. Standort und Antragsteller oder sind das bereits angepeilte Kennwerte des Gebäudes. Z.B. Wohnfläche Primärenergiebedarf, etc. 

Falls es bereits energetische  Werte zum Gebäude sind, sind trotzdem noch Änderungen während der Bauphase zulässig oder?


Mit freundlichen Grüßen

Jonas

4 Antworten

Es muss im Grunde eine komplette Berechnung mit allen relevanten Werten vorliegen. Neben den Werten aus der energetischen Bilanzierung werden auch Werte aus der LCA - und ggf QNG Berechnung abgefragt. Zumindest war das letztes Jahr noch so.

I

Kann sich das Gebäude zwischen BZA und BND noch verändern? 
Dürfen sich in dem Zeitraum noch Gebäudekubatoren, Anzahl der Fenster etc. ändern?

Mit freundlichen Grüßen

 

Antwort auf von schneekuh71@gm…

Moin,

kann mir das der Bauherr mal erklären, warum für ein EFH  KFN  Förderung beantragt werden soll ?!

Rechnet sich das ,   170 bis 270  T€  zu fast 0 %  zu finanzieren ,  dazu bringe ich mein Haus  auf    

einen  P-Bedarf von 40 %   und halte  im weiteren  die KFN-Randbedingungen ein.  

Die  gesamten EE-Leistungen erbringt  dann wer ,  ein Kollg. oder  ?!

 

MFG RR

 

 

Moin,

Nach Rücksprache mit der KFW darf man als Energieberater die Beantragung und Bestäitigung der KFN Förderung für das eigene Wohnhaus selbst vornehmen.

Die Mehrkosten zwischen dem was ich ohnehin an Dämmung plane zu dem was ich für das 40er Haus benötige nehmen nur etwa 50% der zinsersparnis ein. Daher habe ich etwas über und hinterher das bessere Haus. In meinen Augen also ein No-Brainer.

Antwort auf von architektenrr@…

um zu antworten.