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iSFP - Kunde hat jetzt in Übergangszeit den iSFP selbst bezahlt

Hallo Miteinander,

ich habe einen Kunden, für den ich einen Sanierungsfahrplan erstellen sollte. Leider war der Termin zur Energieberatung nach dem 24.11. als quasi die Förderung zum iSFP eingestellt wurde. Ich habe allerdings am Montag, den 27.11. noch eine Vorgangsnummer für die Energieberatung erhalten. 

Ich habe den Fahrplan erstellt, der Kunde hat ihn jetzt vorerst komplett aus eigener Tasche gezahlt.

Traurig wäre natürlich, wenn der iSFP nicht angerechnet wird, und er den Fahrplan auch noch aus eigener Tasche gezahlt hat.... ich habe meinem Kunden natürlich gesagt, dass das passieren kann :-(

Was meint ihr, wird dieser iSFP bei den nächsten Maßnahmen (Kunde möchte Fassade dämmen) als iSFP-Bonus mit angerechnet? Hat jemand einen ähnlichen Fall?

Liebe Grüße,

Franziska

5 Antworten

Hallo,

ich hoffe, das der Zuschuss dann später gezahlt wird.

Was mich aber in diesem Zusammenhang  beschäftigt, ist die Frage, ob man jetzt einen Zuschuss  für eine EM bei der BAFA inkl. iSFP (+5%) beantragen kann. Es liegt ja nur eine Vorgangsnummer vor?

 

Grüße

S.Mader

 

Moin ,

ich habe einen ähnlichen Fall :

Antrag auf Förderung iSFP am 17.11.23. , also noch vor der Haushaltssperre . Die Bestätigung per mail enthielt auch eine Vorgangsnummer , aber leider gab es keinen Bewilligungsbescheid .

Ich habe dann bei der Antragsstellung EM ( Fenster und Einblasdämmung ) am 6.12.23  den iSFP mit hochgeladen und dies wurde auch bei der Bestätigung mit aufgeführt. Nun hoffe ich bzw. der Kunde , das zumindest der 5% iSFP Bonus gewährt wird.

Leider hab ich noch kein Bewilligungsbescheid erhalten.

 

Viele Grüße

 

Antwort auf von siegfried.made…

Ja, von der Sache her liegt bei mir der Fall ähnlich. Ein Kunde muss spätestens im Februar seinen Nachweis zum EWärmeG bringen für den erneuerbaren Anteil im Zuge des Heizungstausches. Nur ich konnte den Vorgang nicht mehr einleiten, das Portal hatte ein paar Stunden vorher geschlossen. Grundsätzlich würde der Kunde auch auf den Förderanteil verzichten. Er hatts natürlich auch versäumt rechtzeitig tätig zu werden. Ich weiß aber nicht, ob die untere Baubehörde die Vorgangsnummer bzw. die Berichtsnummer braucht. Die Anfrage an die Behörde wurde gestellt. Ich halte euch auf dem Laufwenden.

 

Gere

Hallo, ich habe soeben folgende Antworten von der bafa erhalten:

  1. ...vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Förderprogrammes „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“.

    Gern beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
    Nur beantragte und geförderte individuelle Sanierungsfahrpläne können einen zusätzlichen 5 % Bonus erwirken.

     

  2. ...der iSFP-Bonus kann ausschließlich für eine Maßnahme gewährt werden, die sich aus einem entsprechend vorliegenden und geförderten iSFP ergibt. 

    Um den iSFP-Bonus von 5% in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, dass ein Energieeffizienz-Experte (durch die Erstellung einer „technischen Projektbeschreibung“ TPB-ID) bei der Beantragung der Einzelmaßnahme eingebunden ist und dabei bereits in seiner TPB den iSFP-Bonus angibt.

    Um einen iSFP-Bonus beantragen zu können, muss für den iSFP eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude durch das BAFA bewilligt worden sein (Zuwendungsbescheid) und der erstellte iSFP bei den Kundinnen bzw. den Kunden (Beratungsempfangende) vorliegen.
    Der Nachweis über den geförderten iSFP (z.B. über die Vorgangsnummer) muss spätestens im Zuge des Verwendungsnachweises für die im Rahmen der BEG umgesetzte Maßnahme erbracht werden können.

    Ein nachträglich erstellter und eingereichter iSFP unterliegt nicht der Förderung.

    Generell gilt:
    1. Erstellung des ISFP durch den Energie-Effizienz-Experten
    2. Einreichen des ISFP und Förderbestätigung abwarten
    3. Antragstellung im BEG EM - unter Angabe der entsprechenden TPB-ID
    4. Der Nachweis über den geförderten iSFP (z.B. über die Vorgangsnummer) muss auf Nachfrage bzw. spätestens im Zuge des Verwendungsnachweises für die im Rahmen der BEG umgesetzte Maßnahme erbracht werden können.
     

     


 

 

 

Hallo zusammen,

ich habe drei Fälle, in denen ich bei der Bafa einen iSFP noch vor der Haushaltssperre beantragt habe - zum Glück mit der Vorbehaltsklausel. Die Vorgangsnummer der Beantragung liegt mir vor,  aber die Zusage wurde ja ausgebremst.

In einem Fall hat der Kunde sich bereit erklärt, die Beratung selbst zu bezahlen. In den beiden anderen Fällen konnte ich nur den Eigenanteil berechnen und gehe selbst das volle Risiko ein. 

Ärgerlich ist nun auch die weitere Hängepartie. Ich hatte inzwischen weitere Anfragen für die Energieberatung mit iSFP - allerdings beauftragen die Kunden nicht, solange wir nicht wissen, ob es eine Förderung gibt oder nicht. Auch die Anträge für Sanierungswillige Kunden können nicht gestellt werden, da der Sanierungsfahrplan fehlt. 

Lange lässt sich dieser Honorarausfall und Auftragsstopp nicht mehr durchhalten und ich hoffe sehr, dass das Warten und die ständige Unsicherheit ein Ende hat, bzw. dass es dann auch noch genug Energieberater gibt und die kommende Auftragsflut abzuarbeiten.

Vielen vergeht nämlich wirklich die Lust an ihrem Job - unter Anderem auch nach der Umstellung des Bafa-Portals für die Energieberatung, was inzwischen noch komplizierter  und extrem unübersichtlich ist.

 

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