Hallo Zusammen,
habe deine eine Frage zum VDZ Formular für die Nachweispflicht.
Reicht es auch aus, wenn der Energieberater das VDZ Formular ausfüllt und unterschreibt?
4 Antworten
Ja das ist klar, aber da steht auch beim Unterschriftenfeld, ggf. Sachverständiger. Dieser kann ja auch mit dem Formular bestätigen, dass die Unterlagen ausgehändigt und der Abgleich erfolgt ist. So habe ich es verstanden, daher frage ich nochmal hier in der Runde.
Hallo,
Der Sachverständige (Energieberater), kann zwar Unterschreiben, aber ausgefüllt muss es durch den Fachhandwerker, welche die Arbeiten durchgeführt hat werden.
Steht so oben im Formular.
Es steht zwar tatsächlich oben im Formular, dass es der Fachbetrieb bestätigen muss, aber mit "ggf. Sachverständiger" ist damit meiner Meinung nach eine Ausnahme vorgesehen.
Es muss der unterschreiben welcher das gemacht hat was damit bestätigt wird :)