Mal wieder eine Anfängerfrage von mir. Neubau KFW Programm 153. Kunde macht viele selber. Also hohe Eigenleistung. Muss man beim 153 Programm auch detaillierte Rechnungen an die KFW nachweisen so wie beim 430 Programm ? oder bekommt er seinen Tilgungszuschuss wenn wenn der EB zum ende die BnD stellt und damit die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt. Wenn ich das richtig verstehe geht das beim 153 Programm ohne genaue Prüfung und Zuordnung der ganzen (Material)Rechnungen weil ja ein neues Haus als ganzes erstellt wird ? Sehe ich das so richtig ?
Gefragt am: 26.05.2020 10:03:49 von Klaus Knebel
3 Antworten
OK Danke. Hab ich gemacht
Geantwortet am: 26.05.2020 10:41:18 von Klaus Knebel
Hier die Antwort der KFW ---------------
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Führt der Bauherr eine Maßnahme in Eigenleistung durch, fördern wir die Materialkosten über das Produkt Energieeffizient Bauen.
Materialkosten für energetische Maßnahmen fördern wir, wenn Sie als Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen und die angefallenen Materialkosten formlos bestätigen.
Neben den allgemeinen Anforderungen gemäß Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG) müssen die Rechnungen für das Material die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen. Rechnungen sind ausschließlich unbar zu begleichen.
Freundliche Grüße
KfW – Infocenter---------------
nun hilft mir nicht wirklich weiter.... :(
Geantwortet am: 28.05.2020 14:08:23 von Klaus Knebel
Diese Frage kann und sollte nur die KfW beantworten weil daraus Rechtsfolgen entstehen.
Geantwortet am: 26.05.2020 10:23:27 von Bernhard Engels