Guten Tag,
ich arbeite in einem Bauunternehmen und würde gerne nächstes Jahr meine Leistungen als EEE durch das Unternehmens anbieten. Nun sollte man als EEE eine gewisse Unabhängikeit mitbringen, dadurch ergeben sich bei mir formelle Fragen. Würde mich freuen, wenn jemand evt Erfahrungswerte mitteilen kann, oder allgemein ob das so einfach möglich ist.
Kann man einfach die Listeneintragung auf das Unternehmen umändern?
Gibt es für Unternehmen spezielle Regelungen im Sinne der Gütegemeinschaften?
Darf man im Rahmen einer Energieberatung Angebote zur Ausführung stellen?
-> letzeres stelle ich mir nicht vor, aber ist so gewünscht von der Geschäftsführung.
Bin mir da sehr unsicher, ob das so problemlos umsetzbar ist
3 Antworten
Warum nicht EEE als selbstständige Nebentätigkeit unabhängig von der Firma ?
Ist doch viel einfacher und erspart Diskussionen
Ja war auch erst so gedacht und läuft bis Ende des Jahres auch so, aber wäre für das Unternehmen eine Möglichkeit.
Auszug aus den Richtlinien:
"9.3 Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Nach
Abschluss des Vorhabens quantifiziert und bestätigt der Energieeffizienz-Experte die Einhaltung der in der Anlage
aufgeführten Technischen Mindestanforderungen und die Einsparungen von Primär- und Endenergie und CO 2 . Er
bestätigt auch die für die Maßnahmen angefallenen, förderfähigen Kosten. Der Energieeffizienz-Experte ist für das
Bauvorhaben vorhabenbezogen unabhängig zu beauftragen. Der Energieeffizienz-Experte, bzw. das Unternehmen,
bei dem der Energieeffizienz-Experte angestellt ist, darf also nicht
– in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder
Lieferanten stehen oder
– von diesen Unternehmen oder Lieferanten beauftragt werden oder
– Lieferungen oder Leistungen vermitteln.
Nicht unter diese Regelung zur vorhabenbezogenen Unabhängigkeit fallen
– beim Antragsteller (auch Contractoren) oder Verkäufer (zum Beispiel Bauträger) angestellte Energieeffizienz-
Experten,
– angestellte Energieeffizienz-Experten von ausführenden Bau- oder Handwerksunternehmen (zum Beispiel Fertig-
hausbauer), deren Produkte und Leistungen nach einer von den Durchführern anerkannten Gütesicherung definiert
und überwacht werden. Die Durchführer veröffentlichen auf ihren Webseiten eine Liste der anerkannten Güte-
gemeinschaften.
In diesen Fällen wird jedoch nicht der Fördersatz nach Nummer 8.4.3, sondern der nach Nummer 8.4.1 gewährt. Es
können keine zusätzlichen Kosten für Fachplanung und Baubegleitung nach Nummer 8.2 Buchstabe b angesetzt
werden, sondern die Kosten müssen in Nummer 8.2 Buchstabe a enthalten sein.
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal sowie bei der Sanierung von Baudenkmalen und sonstiger besonders
erhaltenswerten Bausubstanz zu sonstigen Effizienzhäusern sind ausschließlich die in der Energieeffizienz-Experten-
liste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de geführten Sachverständigen der
Kategorie „Effizienzhaus Denkmal – Wohngebäude“ zugelassen."
Also somit ist es einigermaßen klar - Das war auch der Absatz den ich damals gelesen hatte bezüglich des Sachverhaltes.
Dennoch würde ich mich über eine Praxisbezogene Einschätzung freuen, in der vielleicht jemand Erfahrungswerte teilen kann. z.B. den Ausführenden Teil des Unternehmens komplett von der Beratung abkoppeln?
MfG