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Rechtsschutzversicherung

Hallo, hat von Euch jemand eine Rechtsschutzversicherung für die Tätigkeiten als Energieberater und EEE? Bei wem? Und bist Du zufrieden?

8 Antworten

Hallo,

ich bin von Anfang an (2004) bei der R+V, zur Zufriedenheit kann ich nichts sagen, hatte bisher keinen Vermögensschaden. Die  Versicherungssumme je Vermögensschaden ist 100.000 €. Max. für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres 200.000 €. Ich vermute das ist nicht mehr ganz zeitgemäß, also gerne eure Meinungen dazu. An Herrn Landgraf vielen Dank für die Frage, habe deswegen mal die Unterlagen angeschaut.

Grüße

S. Mader

 

wir haben seit über einem Jahrzehnt beste Erfahrungen, sowohl für RS Versicherung als auch für Haftpflichtversicherung mit der Greensurance. Zumal es für GIH Mitglieder auch individuelle Vorteile gibt. Ein sehr kompetenter Ansprechpartner wäre Herr Marcus Reichenberg, kontakt@greensurance.de

Antwort auf von siegfried.made…

Moin, 

bitte unterscheiden zwischen Rechtschutzversicherung und Haftpflichtversicherung. Ist die Frage, ob eine eventuelle Haftpflicht auch Anwaltskosten abdeckt... wohl eher nicht. Haftpflicht habe ich (Greensurance über GIH) , aber keine Rechtschutzversicherung

Grüße, Olaf Lorenzen

Moin, 

Rechtsschutz im Paket mit Haftpflicht  habe ich bei der VHV , da gibt es  für  Energieberater   zugeschnittene   Extra´s. 

@ S.Mader ,  mit  Deiner Abdeckung bekommst Du bei uns  keinen Auftrag . Hier gelten 1 Mill / 3 Mill  Euro,  und das nicht erst 

seit ein paar Jahren.  Das wird  im übrigen auch  jährlich   kontrolliert .

 

MFG  Rüdiger 

Ich halte mich daran:

Die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen sind ausreichend nach § 33 Absatz 2 Nummer 5 BauKaG NRW haftpflichtversichert, wenn die Mindestdeckungssummen für jeden Versicherungsfall 1,5 Millionen Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden betragen. Es kann vereinbart werden, dass der Versicherer seine Gesamtleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. 
 

Hallo,

ich habe in der Tat auf eine Frage nach einer Rechtschutzversicherung mit einer Haftpflichtversicherung geantwortet. Auf Nachfrage bei meiner Versicherung wurde erklärt, dass auch Rechtstreitigkeiten, die sich evtl. aus einem Haftpflichtschaden ergeben, mit abgedeckt sind.

Die Versicherungssumme werde ich anpassen.

S. Mader

Spannend wird es, wenn die Haftpflicht nicht zahlen will. Dafür braucht man dann z.B. eine Rechtsschutz.

Deshalb sollte man seine Rechtschutzversicherung immer bei einer anderen Versicherung haben! ;-)

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