Ich warte aktuell auf eine Zusage der beantragten Förderung. Der Zuwendungsbescheid steht aus. Den Antrag habe ich vor 14 Tagen eingereicht und in der Vergangenheit war die Bewilligung nach 10 Tagen da.
Geht es euch auch ? Haben wir einen Förderstopp???
22 Antworten
Leider ist da was dran! Wer es nachlesen will, die FAQ-BEG aufrufen, da steht es:
+++ Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre +++
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.
Moin moin ,
was sich mir nicht erschließt ist die Begründung ".......die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind."
Ich habe am 17.11.23 ein Antrag auf Förderung gestellt und würde diesen ja auch noch dies Jahr erstellen und berechnen .
Somit wäre eine Auszahlung der Förderung ( jaaa, wenn das Bafa mal schnell arbeiten würde ;-) ) noch in 2023 möglich und den Haushalt für 2024 nicht betreffen.
Viele Grüße aus dem hohen Norden.
Danke für Die Rückmeldung! Bei isfps holen wir uns das go des Bauherren und erstellen diese auf eigenes finanzielles Risiko nun erst mal weiter. Rechnungsstellung muss warten bis zu oder Absage erfolgt ist.
Die BEG Fördeung, heißt es, ist nicht betroffen. Ich nehme an Anträge in BEG EM können dann weitergestellt und bewilligt werden.
Hallo, ich habe auch iSFP Anträge, die ich vor ca. 10 Tagen gestellt habe. Bisher leider ohne Zusage.
Der Bauherr bekommt ohne zugesagten iSFP auch keinen iSFP Bonus bei der Beantragung von BEG EM Maßnahmen.
Also wollen auch nicht alle Kunden ihren Eigenanteil bezahlen, falls die iSFP nicht bewilligt werden.
Ich stimme das mit jedem Bauherrn einzeln ab. Das ganze ist ziemlich unschön.
Moin Gehret ,
deine Kunden können ja auch ohne Antrag auf Förderung , einen iSFP erstellen lassen und würden somit auch den 5% Bonus erhalten , egal ob der iSFP gefördert wurde.
Lohnen tut sich der iSFP für den Kunden ja besonders ab 2024 , wenn die Fördersumme statt 30.000,- ohne und 60.000,- mit iSFP beträgt , also Fördersumme ohne = 9.000,- , Fördersumme mit = 18.000,- ( gerade bei Dachsanierung oder Fassadendämmung langen die 30.000,- meist nicht aus ) .
Und ich glaube , kein Berater verlangt 9.000,- € oder mehr für den iSFP :-) .
Oder sehe ich das falsch ??
Viele Grüße aus dem Norden
Robert Grams
Hallo,
soweit ich weiß, muss für den Bonus ein geförderter iSFP vorliegen.
Wenn es auch mit einem nicht gefördertem iSFP geht, wäre das natürlich hilfreich.
Viele Grüße
Kartini
Moin,
dann muss aber einer/eine prüfen , ob der iSFP tatsächlich vorhanden ist.
Wie soll das gehen, ....wenn die Beratungsleistung vom EEE erbracht wird, gibt es über den
iSFP-Antrag eine Rückkopplung . Wenn kein Zuschussantrag für den iSFP gestellt werden
kann , was dann ? Die Anträge , welche bisher noch nicht beschieden worden, .....sind zumindest
mal registriert. Da mag das möglich sein.
MFG Rüdiger
Moin Rüdiger ,
für einen BEG EM Antrag muss ich doch den iSFP bei der Antragsstellung mit hochladen, wenn ich den 5% Bonus haben möchte und somit ist der iSFP vorhanden von einem autorisierten EEE mit der Druckapplikation erstellt und ggf durch das Bafa geprüft werden.
Fragenüber Fragen .
MfG Robert
Die Anträge können noch gestellt werden, auch die iSFP Nummer wird noch vergeben. Die Anträge werden halt "zur Zeit" nicht genehmigt.
Damit ist es möglich einen iSFP mit Nummer zu erstellen und auch für einen BEG-EM Antrag hochzuladen. In den Sternen steht aber, ob der iSFP irgendwann doch noch genehmigt wird, und der EEE seine Förderung bekommt, und damit, ob der iSFP Bonus final gegeben wird (erfordert ja einen genehmigten iSFP)!
Gruß, Kai
Stand gestern...
• Die Beantragung von Förderungen zur Energieberatung (EBW) im Rahmen des iSFP ist weiterhin möglich, lediglich die Bewilligung soll bis zur Verabschiedung des Haushalts pausiert werden.
• Die Regierung plant den Haushalt für 2024 trotz der aktuellen Situation noch in diesem Jahr, also den kommenden Wochen, zu beschließen und damit Klarheit für die Förderprogramme zu schaffen.
Guten Morgen,
woher ist dieser Stand? Kannst Du die Quelle benennen? Das wäre hilfreich.
Danke und Grüße
entschuldige,
diese INfo habe ich von Enter aus Berlin und diese von Ihren Verbänden (GIH).
Da ich mich aber ungerne von hörensagen verlasse hatte ich das Bafa direkt angeschrieben. Heute kam eine "allgemeine" Information
Sehr geehrter Herr Eisenack,
auf der Seite des BMWK steht folgendes:
Aus diesem Grund ist es momentan möglich die TPB nur noch bis einschl.31.12.23 zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Bürosachbearbeiterin
Energie-Info-Center II (EIC)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Friedrich-Bodelschwingh-Straße 15, 02943 Weißwasser
Ich frage mich aber auch, ob denn ab sofort bzw. ab 2024 die Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans gefördert wird!?
Wer weiß dazu Besseres?
In der BEG-EM steht folgendes:
Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung
für Wohngebäude“ geförderten iSFP (...), so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf
Prozentpunkte (iSFP-Bonus).
Ich sehe das genauso wie Kai: Wenn der iSFP noch nicht genehmigt ist, dann gibt es auch keinen iSFP-Bonus.
Und damit auch keine 60.000 statt 30.000 € förderfähige Kosten?
Moin,
ich habe Zuwendungsbescheide, die iSFPs noch nicht hochgeladen, stehe kurz davor. Ist das so zu verstehen, dass man mit Zuwendungsbescheid weiter arbeiten kann oder braucht man die Bewilligung nch Hochladen und Bearbeitung durch das BAFA. Sehe grade auf dem Schlauch.
Moin ,
aktuell auf der BAFA -Seite
https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20231127_ktf_urteil.html
TableMedia (wer auch immer das ist ...!) berichtet, dass der Haushalt für 2024 nicht mehr vor Jahresende kommen wird. Damit würde ja dann vermutlich auch die Beratungsförderung in diesem Jahr nicht mehr fortgesetzt. Die gewünschte Klarheit über die iSFP-Förderung wird sich evtl. bis Ende Januar hinziehen.
MFG Rüdiger
Das heißt jetzt,
Aktionismus betreiben und allen beratenden Förderwilligen zum Spatz in der Pfanne raten oder auf die Taube auf dem Dach warten?
Moin,
ja leider ... wenn wir da jetzt alle reagieren, sollte der Topf für dieses Jahr schnell leer werden.
Ein Neubeginn zum 01.01.2024 mit veränderten Förderbedingungen , stelle ich mal in Frage, da fehlt die
Grundlage Seiten´s der Regierung. Ich rechne also frühesten´s im II . Quartal mit den
neuen Förderbedingungen. Es wird sich dann zeitlich so verschieben, dass unsere Bauherren den Spatz in
der Hand erst einmal nehmen werden.
MFG Rüdiger
So nun !
Unsere BH nehmen den Spatz in der Hand, GIH schreibt auf der Homepage das BEG EM Anträge nach oben gehen und
das Budget wohl nicht reichen wird. Einen offiziellen Stopp bei der BAFA soll es wohl nicht geben , aber wer weiß das
schon ! Demnach wird´s dann wohl in 2024 eher länger dauern mit den EM-Anträgen.
MFG Rüdiger
GIH meint, dass das Budget 24 nicht reichen könnte und deshalb 23 noch vermehrt Anträge gestellt werden? Richtig verstanden?
Das wäre stramm, weil doch die meisten Kunden lieber die höhere Quote 24 wollen. Wenn es dann heißt, dass das BEG Budget aufgebraucht ist, dann ohje...
angesichts der Tatsache das der BH erst zum nächsten Jahr verabschiedet wird kommt sicher keine höhere Förderung zustande!
Und sollte es dennoch etwas attraktives geben ist ja der bei Verzicht auf Zuwendung und Sperrfrist immer noch genug Zeit neu zu beantragen oder?
Leider keine Ahnung.
Wäre aber wirklich interessant, ob da was dran ist.
es wäre nett wenn du uns auf dem laufenden hältst,
ob noch was kommt.
danke,
Holger