Ich erhalte gerade von vielen Sanierungswilligen die Anfrage wie es den weitergeht mit dem Klimafonds.
Wird die gesetzlich geregelte Förderung außer Kraft gesetzt? Oder wird es nur für zukünftige Fördertöpfe (Speedförderung) mau aussehen?
3 Antworten
wer ist " Wir“? die Welt will subventioniert werden, ansonsten passiert weder im Keller noch sonst wo irgendetwas. Wir, d.h. unser Berufsstand und dieser Hyp ist doch aus der Förderung entstanden. Den Wärmeschutznachweis bekommt o der bekam man auch von Architekten oder Bauingenieur.
Die Förderlandschaft, das ständige auf und ab, dass macht kein Planungsbüro bzw. bietet das als Leistung an. Und wenn es weniger Förderung gibt, gibt es auch weniger Honorar. Mal sehen wieviel Unternehmen, die sich auf ISFP und Baubegleitung energetisch eingeschossen haben, dann noch da sind. Das GEG 2024 steht derzeit auf ganz dünnem Eis.
Wichtiger Hinweis
Aufgrund der Richtlinien-Änderung kann mit dieser Technischen Projektbeschreibung (TPB) nur bis einschließlich 31. Dezember 2023 ein Antrag gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag frühzeitig zu stellen, um eventuelle Zeitüberschreitungen zu vermeiden. Es gilt der Zeitpunkt der finalen Absendung eines Antrags. (TPN2 bei Antrag Stellung)
Also ist dann wohl Schluss... der letzte macht das Licht aus!
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html
+++ Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre +++
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.
Wer soll die Frage Stand heute sicher beantworten ?
Aber es zeigt mal wieder ... wir hängen zu stark an den Förderungen... Wir sollten lernen auch ohne oder nur mit geringen Summen klar zu kommen.