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§ 35c Bescheinigung ausfüllbar?

Hallo,

das Muster für die Bescheinigung ist ja nett. Wann wird es das ausfüllbar geben?

Sonnige Grüße

Gefragt am: 16.05.2020 13:35:43 von Energieberatung Scherer-Gerbig

4 Antworten

Da würde ich den zuständigen Steuerberater fragen. Der ist schließlich auch zuständig.

Geantwortet am: 18.05.2020 08:19:23 von Werner Landgraf

Danke Herr Landgraf,

fürs Formular oder das Ausfüllen wohl nicht.
Denke, das käme vom BMF.

Geantwortet am: 18.05.2020 16:20:46 von Energieberatung Scherer-Gerbig

Antwort auf von forenadmingeb@…

Für Erstellen und Ausfüllen sind entweder der Fachunternehmer oder der Energieberater zuständig. Im BMF-Brief vom 31.3.20 sind dazu die beiden Muster enthalten. Es ist aber nicht möglich, eine Bescheinigung nach diesem Muster zu erstellen, die auch vom Finanzamt akzeptiert würde.
Ich habe beim BMF direkt nachgefragt, wo ich die ausfüllbare Bescheinigung downladen kann. Telefonischer Rückruf: "Die Einkommensteuererklärung für 2020 kann i.d.R. frühestens 2021 erstellt werden. Die Vordrucke dafür werden auch nicht vorher bereitstehen, also wird auch der Vordruck 35c erst dann kommen."

Im Klartext heißt das für uns, die Bescheinigung erst 2021 ausstellen zu können. Damit mir die Daten nicht verloren gehen, habe ich den Vordruck so umgestaltet, dass ich die Eintragungen machen und sie 2021 dann übertragen kann. Dem Kunden sage ich, er möge doch in seinen Unterlagen eine Notiz ablegen, um mich nächstes Jahr daran zu erinnern.

Geantwortet am: 20.05.2020 11:17:00 von Herbert Stapff

Antwort auf von forenadmingeb@…

Vielen Dank Herr Stapff,

dann warten wir mal bis die Mühlen gemahlen haben...

Geantwortet am: 20.05.2020 14:51:36 von Energieberatung Scherer-Gerbig

Antwort auf von forenadmingeb@…

um zu antworten.