Mit dem GEG 2024 werden ab 1.1.2024 die Förderungen von BEG Einzelmaßnahmen z.T. deutlich erhöht. So werden für Maßnahmen an der Außenhülle 30% anstelle 15% Förderung gewährt. Bei Wärmepumpen erhöht sich die Förderung sogar auf bis zu 70%.
Es stellen sich Fragen zur Stornierung bzw. Doppelstellung von Anträgen:
- Wenn ein kürzlich gestellter Antrag nun storniert wird (Auftrag ist noch nicht erteilt) und ab 1.1.2024 ein neuer gestellt wird, gilt dann wie bisher eine 6-monatige Sperrfrist?
- Wie wird ohne Stornierung bei einem weiteren Antrag ab 1.1.24 verfahren?
6 Antworten
Habe ich richtig In Erinnerung:
Wenn der BEG EM Förderantrag zurück gezogen wird BEVOR ein Zuwendungsbescheid vorliegt gibt es keine 6 Monate Sperrfrist für die Stellung eines neuer Antrags ?
So kenne ich das auch
Die KFW hat das Webinar nächste Woche für die Förderung ab 2024 abgesagt, da es noch keine entgültige Förderungen aus dem Ministerien gibt. Von daher würde ich noch ein bisschen warten.
Bis jetzt war mein Kenntnisstand, Gebäudehülle 30% und förderfähige Kosten 30.000 je WE, mit iSFP förderfähige Kosten 60.000 je WE.
LG Michael Jouaux
@Michael - kannst du mir verraten, wo man über zukünftige KFW-Seminare informiert wird?
Moin,
auf der KfW-Seite unter Partnerportal - Archi´s & Ingenieure & Handwerker
Meist sind aber die EEE-Weiterbildungsdienstleister schneller mit neuen Hinweisen, meine Bemerkung ... aus den letzten Jahren .
MFG RR
Moin,
um über das Thema zu diskutieren sollten wir wohl noch abwarten, bis es offiziell ist, das die Förderung auf 30% steigt, oder hab ich da was verpasst?
Warte selber schon seit Wochen darauf, um Planungssicherheit für 2024 zu haben. Denke es wird für die oben genannten Fälle bestimmt etwas in einer neuen FAQ auftauchen.
Gehe aber davon aus, das die 6 monatige Sperre bleibt.