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Speed Bonus BEG 2024 Gebäudehülle

Moin, 

hab ich es überlesen oder stand es noch nirgendwo.

Ab 2024 BEG EM Erhöhung von 15% auf 30%...aber weiterhin von 60 tsd. €/WE oder auch von 30 tsd. €/we, wie bei der Heizungssanierung.

Evtl. ist ja schon jemand schlauer ;-)

Frank

16 Antworten

Hallo Frank,

Ich habe mich heute beim GIH Verband informiert und folgende Informationen erhalten: Der Speed Bonus der BEG EM für Wohngebäude ab 2024 gilt für Maßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung. Hier beträgt der Bonus 30 %. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 % für Maßnahmen, die im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt werden. Das bedeutet, dass bei Vorliegen eines iSFP ein maximaler Bonus von 35 % möglich ist. Dieser Bonus gilt nur bis zum 31.12.2025

Die Förderhöchstgrenze für Wohngebäude ist von entscheidender Bedeutung. Ohne iSFP beträgt die maximale förderfähige Kostenobergrenze 30.000 Euro pro Wohneinheit. Mit iSFP liegen die förderfähigen Kosten bei 60.000 Euro pro Wohneinheit. Diese förderfähigen Kosten können jedoch auf bis zu 90.000 Euro pro Wohneinheit ansteigen, wenn der Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen mit einem iSFP durchgeführt werden.

Kurz gesagt, mit einem iSFP kann dein Kunde nicht nur von einem Bonus profitieren, sondern auch von einer erheblich höheren maximalen Förderhöchstgrenze. Das kann einen großen Unterschied in der finanziellen Unterstützung seiner Projekte ausmachen.

Der iSFP bietet darüber hinaus den Vorteil eines übersichtlichen Sanierungsfahrplans und einer langfristigen Planung, die alle Effizienzmaßnahmen und den Heizungstausch optimal darstellt. Dies kann deinen Kunden helfen, die Sanierung ihres Wohngebäudes effektiver und effizienter zu gestalten.

Ich werde am Montag einen meiner Kunden informieren, seine Dachsanierung auf den Januar zu verschieben (Untersparrendämmung). Hier hat er ein Angebot von ca. 45.000 Euro vorliegen und bei der alten Förderung bekommt er 9.000 Euro Förderung. Nach dem neuen Satz erhält er 15.750 Euro, also 6.750 Euro mehr.

Ich hoffe, diese Erläuterung hilft dir und deinen Kunden, die Vorteile des iSFP besser zu verstehen. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland

Andreas

Moin, danke für die ausführliche Antwort, also mehr mit dem ISFP beschäftigen ;-)...wenn´s die Zeit zulässt.

Antwort auf von a.hinterding@gmx.de

Hallo,

im Papier "Maßnahmenpaket der Bundesregierung" (https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/Massnahmen…) steht unter Punkt 11, dass "Die Bundesregierung weitet den Speed-Bonus zudem auch auf Wohnungsunternehmen sowie Vermieterinnen und Vermieter aus und motiviert damit Wohnungsunternehmen, zeitnah einen Beitrag zur Wärmewende zu leisten." Hier steht nichts von Haus-Eigentümern! Der Bonus gilt nur für Wohnungsunternehmen, wenn ich es richtig verstehe. Oder liege ich hier völlig falsch?

Wo steht was von den möglichen Förderkonditionen? Warum wird der isfp so sehr hervor gehoben. Fals es so ist, dann verzögert sich die Sanierung erheblich. Man kann erst einen Antrag stellen, wenn der Fahrplan genehmigt, geprüft usw wird. Ich erstelle keine isfp, diese machen in meinen Augen keinen Sinn. Ich bespreche alles vor Ort mit den Bauherren und kann zügig Förderung beantragen.

MfG Thorsten Noll

Antwort auf von a.hinterding@gmx.de

Kann es sein, dass selbst der GIH diese Formulierung übersehen hat ? Auf der BEG-Infoseite 2024 steht schon mal ganz klar : 

"30%+5% bei Gebäudehülle,Anlagentechnik, Heizungsoptimierung..."

So langsam dreh ich durch ... was sollen wir unseren Kunden derzeit eigentlich empfehlen ? Ich muss jetzt "schnell" noch 5 iSFP`s für Kunden erstellen, die schon in der Planungsphase sind und 2023+2024 Anträge einreichen wollen. Ohne ISFP verlieren die ab 2024 definitiv erheblich Fördergelder.... 

nebenbei: Nach Einreichung des ISFP können Anträge mit Bonus eingereicht werden. Die vorausgesetzte Prüfung des ISFP ist nur wichtig beim Zeitpunkt des Verwendungsnachweis für BEG-EM... Anträge können aber sofort eingereicht werden

Antwort auf von th.noll@ibe-noll.de

Hallo Herr Hamburg. Haben sie einen Link zu dieser O.g Infoseite. Im Netz konnte ich bisher zwar die 30%. finden aber über die 5% extra mit iSFP bisher noch nichts.

Viele Grüße

Antwort auf von post@lorenzen…

Moin, hier der Link vom GIH ( weiß aber nicht, ob man zum Öffnen Mitglied im GIH sein muss ) 

https://www.gih.de/bundesfoerderung-effiziente-gebaeude/#1689052762543-e6d51f38-fdac

Beste Grüße, Olaf Lorenzen

Antwort auf von uwe.wallmen@web.de

Der link geht zum öffnen, vielen Dank. Die Förderungen sind sehr schön in Grafiken dargestellt.

Ich hatte gerade ein Seminar mit Buderus, dort wurde u.a. gesagt, dass die Sperrfristen beim Bafa ab 2024 bei den EM aufgehoben werden. Also wer heute 2023 einen Antrag auf z.B. Dachdämmung stellt und noch nicht in 2024 begonnen hat, kann gleich einen neuen Antrag mit den Bedingungen 2024 stellen. Macht nur Sinn, wenn man einen ISFP hat. 

Noch eine Frage zum ISFP: ich bin als EEE gelistet, darf ich auch ISFP erstellen und beim Bafa einreichen? Oder muss ich mich aufwendig beim Bafa dafür extra anmelden? Ich war vor vielen Jahren mal beim Bafa für die Vor Ort Beratung gelistet, ist aber ausgelaufen. Ich hatte keine Zeit mehr für aufwendige Berichte.

MfG Thorsten Noll

Antwort auf von post@lorenzen…

Meines Wissens nach verfällt die Bafa-Zulassung nicht - unabhängig davon, ob man auf der EEE-Liste für die Bafa-Beratung angezeigt wird.  So war es jedenfalls vor einer Weile noch. 

Du kannst ja mal versuchen, Dich beim Bafa mit Deinem Account einzuloggen. Wenn das funktioniert, sollte es i.O. sein. Ansonsten mal direkt beim Bafa fragen.

Antwort auf von th.noll@ibe-noll.de

wenn auf der EEE-Liste mit "Energieberatung, Energieberatung für Wohngebäude" aktiviert ist , dann kann man auch den ISFP machen.

Ich z.B. habe auch jahrelang nur Neubauten und keine Energieberatung/ISFP gemacht. Nun bin ich deaktiviert. Mache nun einen Lehrgang, mit dem ich das wieder ohne Praxisnachweis aktivieren kann... (1500€ Kosten)

Antwort auf von mail@areni.de

Hallo zusammen,

Mich würde interessieren wann diese geplanten Änderungen final beschlossen werden sollen und in welchem Gremium dies geschieht?

VG

Uwe

Mein Stand ist, dass nur noch der Finanzausschuss zustimmen muss. Die Quelle kann ich leider nicht mehr sagen.

Es ist gerade eine blöde Übergangszeit und schwierig zu beraten.

Gibt es bzgl. der Abstimmung schon was neues? Danke.

Gibt es hierzu etwas verbindliches. Mir steht gerade eine WEG -Planung Fenster vor, die wollen natürlich 30%.

Das ist bekannt. Aber soll es dann auch für die Gebäudehülle eine höhere Förderung geben (30%)?

Antwort auf von energie.michae…

Wer weiß das schon. Es gibt nichts als Absichten. Hängt wohl alles von der Finanzierung ab. Die Verschiebung der Dachsanierung auf 2024 ganz am Anfang der Diskussion ist mutig, denn eine Garantie, dass sich die Fördersätze für die Dämmmaßnahmen erhöhen, gibt es schlicht nicht.

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