Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Heizungsoptimierung bei gleichzeitigem Heizungsaustausch mit Gasheizung

In einem Einfamilienhaus sollen die alten Heizkörper ausgebaut und dafür eine Fußbodenheizung eingebaut werden, um zukünftig auch mit einer Wärmepumpe heizen zu können. In der technischen Projektbeschreibung muss das Datum der Inbetriebnahme der zu optimierenden Heizung angegeben werden. Der Heizkessel soll aus Kostengründen durch eine Gasbrennwertheizung (Solvis Ben) erneuert werden.

Hierzu zwei Fragen:

1. bezieht sich das Datum auf den vorhandenen Heizkessel oder das alte Heizungssytem (Heizkörper, Rohre etc.)?

2. wenn sich das Datum auf den Heizkessel bezieht, kann dann die Fußbodenheizung auch gefördert werden, wenn der Heizkessel gleichzeitig ausgetauscht wird? 

 

2 Antworten

Hallo Matthias,

Warum stellst du einen Antrag auf den Austausch einer alten Heizung durch eine Gasbrennwertheizung? Nach meinem Kenntnisstand gibt es für diesen Austausch keine Förderung über die BAFA.

Für die Heizungsoptimierung erhalte ich jedoch eine Förderung, die bis zum Ende 2023 20 % beträgt, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird, und ab dem 01.01.2024 sogar 35 % mit einem iSFP. Hier wird alles gefördert, was für die Installation der Fußbodenheizung nötig ist, außer einem neuen Bodenbelag wie z.B. Fliesen.

Es spielt keine Rolle, ob du eine alte eingebaut lässt oder neue Gasheizung einbaust, da Gasheizungen generell nicht gefördert werden. Bei der Heizungsoptimierung wird erst nach dem Baujahr des aktuellen Heizkessels gefragt, da der Zeitpunkt der Heizung in der neuen Zukunft liegt. Die Frage nach der Inbetriebnahme wird erst nach dem Einbau durch den Fachhandwerker angegeben.

Ich hoffe, das klärt deine Fragen. Falls du weitere Informationen benötigst, stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland

Andreas

Hallo Andreas, wenn erlaubt, eine kurze Präzisierung:  Für 2024 gibt es bisher nur Vorschläge, die Sache mit den 30% ist noch nicht beschlossen !  Laut Richtlinie ( BEG-EM Januar 2023) ist bei der Heizungsoptimierung der Bodenbelag mit förderfähig :

4.1.1 Übergabe
– Heizkörper/Heizflächen
– Austausch von Heizkörpern mit dem Ziel der Systemtemperaturreduzierung, inklusive der erforderlichen Anpassung
oder Erneuerung von Rohrleitungen
– Erstmaliger Einbau oder Austausch von Flächenheizsystemen, inklusive der erforderlichen Anpassung oder Erneue-
rung von Rohrleitungen, inklusive Estrich, Trittschalldämmung, Bodenbelag bzw. bei Wandheizung inklusive Putz-
arbeiten

Wenn die zu optimierende Heizung jünger als 2 Jahre ist, ist eine Förderung ausgeschlossen. Prinzipiell würde ich meinen, dass hier das Datum des Antrags auf Optimierung relevant ist. Nun ist der Zuwendungszeitraum ja 24 Monate lang.  Ich würde zumindest "leise" Zweifel anmelden, wenn innerhalb dieser Zeit eine neue Gasheizung eingebaut wird. In Hamburg haben wir die regionale Optimierungs-Förderung durch die IFB-Hamburg: Und die schließen im Zuwendungsbescheid die Förderung aus, wenn innerhalb von 2 Jahren NACH Optimierung der Wärmeerzeuger erneuert wird. Auch rückwirkend....

Ich würde das besser mal beim BAFA direkt anfragen - dann ist es save

Grüße aus Hamburg, Olaf Lorenzen

Antwort auf von a.hinterding@gmx.de

um zu antworten.