Hallo,
ich habe über meinen Heizungsbauer ein Förderantrag bei der Bafa eingereicht, bzgl. dem Tausch einer alten Ölheizung gegen eine im Zuge einer Kernsanierung eingebauten Wärmepumpe.
Soweit hat auch alles gepasst, bis nun ein Fehler bei der Einreichung der Rechnungen geschehen ist.
Bei der Einreichung der für die Heizung relevanten Rechnungen bei der Bafa, sind leider drei Rechnungen mit hochgeladen worden, die im Bezug zum Rückbau der Heizung stehen und vom Rechnungsdatum vor der Antragstellung liegen. Hintergrund warum der Rückbau von Teilen der Heizungsanlage vor dem Förderantrag hat stattfinden müssen, war die Notwendigkeit an das Fundament des alten Kellergewölbes zu gelangen um da wiederum die geforderten Untersuchungen der Bestandsfundamente (alte Pläne waren nicht belastbar) vornehmen zu können. Auf der Basis dieser Kenntnisse,
konnte erst die Gesamtplanung incl. der vorgesehen Aufstockung des Gebäudes überhaupt erstellt werden.
Also ohne den Rückbau von Teilen der Heizungsanlage zu diesem frühen Stadium der Projektphase, wäre eine Objekt Planung nicht möglich gewesen.
Nun habe ich aufgrund der fälschlicherweise hochgeladenen 3 Rechnungen, ein Aufhebungsbescheid erhalten.
Meine Frage wäre nun, ob der oben geschilderte Sachverhalt bei einem Wiederspruch Aussicht hat auf Erfolg oder müsste ich evtl. anders argumentieren?
Vielen Dank im voraus.
LG
Ulrich Bartmann
4 Antworten
Hallo Christos
Vielen Dank für Deine Antwort.
Der Rückbau war kein Bestandteil des Hauptauftrags für die neue Heizung. Was ich aber im Förderantrag habe ist der „Tausch-Bonus“.
Zum Zeitpunkt des Rückbaus der ÖlHeizung, war jedoch noch nicht klar ob es möglich wäre eine für eine Wärmepumpe relevante Flächenheizung einzubauen oder ob wir bei dem vorhandenen System mit Radiatoren bleiben müssten. Somit wäre im worst Case wieder eine Ölheizung zum Tragen gekommen.
Ich werde aber in der Argumentation ganz den Focus darauf legen, dass der Teilweise Rückbau der Heizungsanlage ein elementarer Bestandteil des Planungsprozess war, und ohne dies keine Planung durch den Statiker möglich gewesen, wäre.
Nochmals vielen Dank.
Beste Grüße
Ulrich Bartmann
Hallo Herr Bartmann,
wie ist Ihr Widerspruch ausgegangen? Wurde Ihre Begründung akzeptiert? Bei mir ist es ganz ähnlich und ich würde gerne wissen wie meine Chancen stehen.
Viele Grüße
Tom Braun
Hallo Herr Braun,
ich habe seid meinem Einspruch noch nichts von der Bafa gehört.
Dachte dass es schneller geht , nachdem die Anträge für Förderung so zurück gegangen sind.
viele Grüße
Ulrich Bartmann
Hallo Ulrich,
gemäß der Richtlinie dürfen nur Planungs- und Beratungsleistungen vor Antragstellung erbracht werden. Ich sehe keine andere Argumentationsmöglichkeit für diesen Fall, da das BAFA den Rückbbau der Heizung als Vorhabensbeginn darstellt.
Da würde ich es einfach mit deiner Argumentation versuchen. Ich würde aber betonen, dass es sich dabei um zwei unterschiedliche Aufträge handelt und die eigentliche Heizungserneuerung nichts mit der Erschließung des Fundaments zu tun hat.
Denn es verbietet dir ja keine auch vorher die alte Heizung rauszunehmen (außer du hast den Tausch-Bonus beantragt). Also sofern die "Vorarbeit" nicht Teil des Gesamtauftrags war und eine separate Beauftragung der Heizung stattgefunden hat, sehe ich eine Chance die Auszahlung zu erhalten.
Beste Grüße
Christos Papaioannou