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KfW Effizienzhaus 70 nur mit solarer Heizungsuntersützung?

Hallo,

 

es geht um die Sanierung eines Reihenendhauses aus den 50er Jahren. Nach Energieberatung kann das Haus ein Effizienzhaus 70 werden für KfW 261. Dazu trägt unter anderem eine a) zusätzliche Außendämmung b) Wärmepumpe und Fußbodenheizung c) Solarthermie für Warmwasser und solarer Heizungsunterstützung bei und d) PV auf dem Dach.

Was micht wundert ist, warum die solare Heizungsunterstützung sein muss. Beim Transmissionswert sind wir relativ knapp über den Anforderungen des Effizienzhauses 70, der Primärenergiebedarf würde mit ca. 24 kWh/m2a sogar deutlich höhere Anforderungen erfüllen. Warum also die Solarthermie zur Heizungsunterstützung? Sollte die Wärmepumpe alleine nicht ausreichen und die Solarthermie meinetwegen nur das Warmwasser erwärmen? 

Viele Grüße,

 

Moritz

6 Antworten

Wenn die Solarthermie größer ausgelegt wird für die Heizungsunterstützung, kann ich mir nicht vorstellen , dass die Anlage wirtschaftlich ist. Die Anlage wird teurer, produziert im Sommer nur Überschüsse, holt der PV Fläche weg und konkurriert mit der Wärmepumpe.

Wenn eine kleine Anlage den TWW Speicher beladen hat und dann mögliche Überschüsse in den Puffer geladen werden, ergibt das Sinn.

Solarthermie und WP sind zwei teure Erzeuger. Nur WP würde bestimmt reichen.

"Muss" kann schlicht nicht angehen. Für das Erreichen des EH-Standards sind nur zwei Grenzwerte einzuhalten: der Wärmeverlust über die Gebäudehülle und der Primärenergiebedarf fürs Ganze (hier spielt die Technik die Hauptrolle).
Mit welcher Kombination welcher Technik das erreicht wird, ist nicht vorgeschrieben, sondern liegt im Ermessen des Bauherrn und des Energieberaters. Eine Pflicht zur Solarthermie existiert nicht.
Und ich stimme meinem Vorredner zu: insbesondere in Kombination mit einer Wärmepumpe ergibt vorrangig Photovoltaik Sinn. Die zusätzliche und teure Installation von Solarthermie würde ich hier vermeiden.

Gruß

Werner

Vielen Dank beiden Antworten, die mich tatsächlich nochmal mehr an der ursprünglichen Berechnung zweifeln lassen. Mit Solarthermie zur Warmwasseraufbereitung bin ich ja sogar noch einverstanden (dann kann die WP im Sommer hoff ntlich ganz aus bleiben).

Wie seht ihr die 65% erneuerbare Energien? Müssen die im EH-Standard nicht auch noch zusätzlich erfüllt werden? Sollte aber mit WP eigentlich auch kein Problem sein, solange der COP im Jahresmittel über 2,8 liegt... oder gibt es eine Anforderung für die Anlagenaufwandszahl? Die liegt bei 0,31 nach Berechnung.

Antwort auf von wassermann-ene…

Bitte unterscheiden, das eine ist die gesetzliche Forderung des GEG die bei Heizungstausch ab nächstem Jahr die 65% Anteil an erneuerbaren Energien fordert. Hier zählt der Zeitpunkt des Einbaus. Das ist mit einer aktuellen Wärmepumpe aber kein Problem, und wenn dann noch etwas PV-Eigenstrom dazu kommt ist das zukünftige GEG erfüllt.

Die Förderung der KFW ist eine rein "privatrechtliche" Vereinbarung (bin kein Jurist und nennt sich vielleicht auch anders). Die KFW gibt dem Bauherrn Zinserleichterungen und Zuschüsse wenn die Anforderungen erfüllt sind, die die KFW für sich selbst festlegt. Diese sind aktuell noch auf Basis des Referenzhauses der alten EnEV. Hier zählt der Zeitpunkt der Antragstellung. Diese Anforderungen können sich natürlich kurzfristig ändern, da ist die KFW frei neue Forderungen aufzustellen. Und wenn die KFW sagt sie will eine rote Haustüre, dann ist dies zu berücksichtigen. Man muss ja keinen Antrag bei der KFW stellen.

Hallo, ist ein sehrlich interessanter Artikel. 

Habe ein Reiheneckhaus aus 94er Jahr gerechnet.  Ich komme mit Aw wdvs u-0,15 Da u=0,13 und Fe u=0.90 und 

dezentrale Lüftung

Wärmepumpe, 

Fotovoltaik

Wärmebrücken 0,03

auf EH 70, also ohne thermosolar aber halt mit pv auf EH 70

Kd Dämmung gibts nicht, das Gebäude ist als Split-level gebaut. D.h. bewohnt und beheizt bis Erdreich

Nun ich vermute mal die Angaben stammen aus einem ISFP.

Im ISFP stehe meist viele Dinge welcher erstmal nicht gewollt und nicht gebraucht werden. 

Der Grund ist die 5 % Regel. Nur auf das was im ISFP steht gibt es den Bonus.  Der ISFP gilt 15 Jahre lang . Wer weiss was in der Zeit gemacht werden soll. Deshalb kommt in den ISFP alles rein was es so gibt. Ist Unsinn ist aber so gewollt und wird von den Bauherrn oft falsch ´verstanden. 

 

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