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steuerliche Förderung auch gekürzt ?

Hallo an die Kolleginnen und Kollegen,

ist es an mir vorbeigangen ? Gab es im Zuge der Neu-Gestaltung der BEG-EM Förderquoten einen Hinweis auf die steuerlichen Förderung ? Da müsste die Reduzierung doch auch greifen,oder ? Sonst können wir EEE den Job ja gänzlich abschreiben - da wir dort nicht zwingend benötigt werden -, wenn dort noch die "alten" Quoten gelten...

Danke für Hinweise und Grüße aus Hamburg

8 Antworten

Moin,

ich habe mich heute Morgen auch mit dieser Fragestellung beschäftigt und sehe das im Gesetz so, dass die Förderhöhe nicht angepasst wurde.

In meinen Augen hat diese Förderung damit nur Vorteile im Vergleich zur BAFA Förderung und macht uns Energieberater damit im Bereich von selbstgenutzten Wohngebäuden in meinen Augen vollkommen obsolet:

Vorteile:

- kein Energieberater notwendig

- 20 % Förderung ohne iSfp (7 % + 7 % + 6 %)

- Förderung gesetzlich festgelegt bis 2029 (Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.)

- höhere Förderung oder sehe ich das falsch? (bis zu 40.000 € Steuerermäßigung und nicht wie bei BAFA auf 12.000 je Wohneinheit)

 

Hallo zusammen,

bei EM gibt es doch noch den iSFP Bonus. Das macht dann auch 20% und das in Verbindung mit einer förderfähigen Summe von 60'/(a WE).

Also insgesammt deutlich besser!

Antwort auf von jonaswilkensun…

Die steuerliche Förderung hat bei mir bis jetzt keine große Rolle gespielt und wird es meiner Meinung nach auch in Zukunft nicht, da der Vorteil erst bei hohen Steuerlasten relevant wird. Und Energieberatung wird ja nicht überflüssig, nur weil Fördermittel sinken. 

Eine zweite Frage schließt sich gleich an:

Da die Mindestanforderungen der ESanMV bisher nicht geändert wurden, könnte sogar ein Gas-Hybrid über die Steuer noch förderfähig sein. Oder übersehe ich da etwas?

Guten Morgen,

bisher habe ich hier noch keine Anpassung gesehen.
Als Energieberater sind wir aber noch nicht raus aus der Nummer, da für Maßnahmen an der Gebäudehülle von uns noch die Einhaltung der Fördervorgaben zu bestätigen sind. Ich hatte bereits einen solchen Fall, konnte das aber nicht positiv bescheinigen, da die Dämmstärke leider nicht ausreichte, aber immerhin die GEG-Vogabe eingehalten wurde, was bei den Handwerkern ja auch nicht so normal ist. Kontrolliert ja keiner.  ;-)

Mein Kenntnisstand war, dass bei der Steuerlichen Förderung die Fachunternehmererklärung ausreichend ist.

Wow, ich sehe gerade, dass ja über die Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken  genutzten Gebäuden auch der Einbau eines effizienten Gasbrennwertgerätes, das für die künftige Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist („Renewable Ready“) noch mit 20% gefördert wird.... 

6. Förderfähige Maßnahmen bei der Erneuerung der Heizungsanlage
− Anschaffungskosten Wärmeerzeuger
 Gas-Brennwertkessel und Gas-Hybridheizungen inklusive Gasanschluss (nur im
Gebäudebestand: Gasleitung, Hausanschluss, Armaturen (z. B.
Gasströmungswächter, Gaszähler, etc.))

Coooooooooooooooool 

Also 1. denke ich, dass die steuerliche Förderung auf den TMA der BEG basiert und da bin ich mir nicht sicher, ob da wirklich noch fosslie Heizungen erwähnt werden  und 2. : Wer empfiehlt denn heute seinem Kunden noch eine Gasheizung ? Was soll denn "renewable" sein ? Etwa das "Märchen" vom Wasserstoff ?  Und weiß der Kunde, wie sich die CO2 Abgabe in den nächsten 10 Jahren entwickelt ?

Wenn ein Kunde das partout will, nicke ich dazu, aber empfehlen würde ich das nie!  Wo es nicht anders geht, dann eben ein Hybrid - aber eben mit 65% Erneuerbaren und dann eben auch nur die Förderung für den regenerativen Teil der Anlage...

Antwort auf von energie.michae…

um zu antworten.