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Etagenheizung erneuern im DG MFH

Hallo zusammen, 

Es geht um Stand GEG heute, also noch vor der kommenden Novelle:

Ein Wohnungseigentümer, der im Dachgeschoss wohnt muss die Gas- Etagenheizung austauschen, da diese sehr alt ist (auch Angst vor Novelle). 

Von der Lage der WE und Schornsteinbelegung her ist der Ersatz der Heizwerttherme durch eine Brennwerttherme möglich, neues Rohr ginge. 

Frage: besteht heute, also August 2023, in diesem Fall die Verpflichtung zum Einbau einer Brennwerttherme? Oder darf auch eine Heizwertherme eingebaut werden? Die Brennerwert macht mehr Sinn, aber es geht um Kosten, die ein Rentner leisten muss.

Deshalb möchte der 80jährige Eigentümer die Heizwerttechnik bevorzugen, wenn das in dem Fall - noch - erlaubt  wäre. Die WEG   hat sich gegen  Zentralisierung entschieden. 

 

3 Antworten

Hallo, 

Sie können Ihre Gasheizung so lange betreiben, bis sie kaputt geht – auch über 2024 hinaus. Wenn Sie sich 2023 noch eine neue Gasheizung anschaffen möchten, ist auch das kein Problem. Das Gesetz besagt nur: Es dürfen ab 2024 keine neuen Gasheizungen mehr eingebaut werden.

Es ist hierbei unerheblich, ob Niedertemperaturkessels , oder Brennwertkessel (Themen) 

hallo EGB Wagner. Das was Sie scheiben ist bekannt, das war aber nicht die Frage!

Es soll eine neue Gas-Etagenheizung eingebaut werden und es kann technisch auch nichts anderes eingebaut werden in diesem Mehrfamilienhaus! Die WEG hat sich gegen eine Zentralsisierung ausgesprochen. Für Mehrfamilienhäuser mit verschiedenen Gas-Etagenheizungen gibt es noch keine neue Gesetzesvorlage, die Novelle des GEG ist noch ncht vorhanden. Ausserdem wird diese nicht 2024 in Kraft reten können, das ist doch mega logisch, oder?

Die Frage: ist bei Austausch 2023 der Gas-Etagenheizung der Einbau eines Brennwertyps verpflichtend, da es hier möglich wäre, da oberhalb keine Wohnung ist.

Es ist nicht meine Wohnung.

Antwort auf von energieberatun…

Hallo, 

Das ist der aktuelle Stand den ich ermittelt konnte 

Zur EU-Richtlinie gibt es folgende Ausnahme: „Sobald mehrere Geräte an nur einem Kaminschacht angeschlossen sind, können in diesen Mehrfamilienhäusern weiterhin Heizwertgeräte verwendet werden“. Die Hersteller werden weiterhin Heizwert Geräte (wenn auch in geringerer Auswahl) bereithalten. Der Grund: Durch die „Mehrfachbelegung“ eines Kamins würde ein Tausch einen zu großen finanziellen und technischen Aufwand bedeuten. Müsse nämlich bei einem Thermentausch auch der gesamte Kamin saniert werden, könne sich so eine neue Brennwerttherme leicht auf bis zu 8.000 Euro summieren,. Eine „normale“ Heizwerttherme kostet normalerweise weniger als die Hälfte.

Diese Thematik, wird seit 2015 in einer EU Richtlinie geregelt. 

Meine Empfehlung, vor Einbau ein Gespräch mit dem zuständigen BSM

 

Schönes Wochenende und Gruß 

W.Wagner 

 

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