Hallo Kollegen,
hinsichtlich eines Aspektes im technischen Projektnachweis bin ich etwas ratlos. Auch eine Nachfrage beim Bafa hat zu keiner Klärung geführt. Es geht darum, dass der EEE anhand der Rechnungen die förderfähigen Anteile bestimmt. Klar geht es darum meist um die technischen Mindestanforderungen und ob diese eingehalten werden. Was aber, wenn mir auffällt, dass in 2 von 4 Rechnungen Hinweise darauf zu finden sind, dass bereits vor Antragstellung mit dem Umbau begonnen wurde? Laut Rechnung begann das Leistungsdatum mehrere Wochen vor dem Antragsdatum. Bekanntlich führen solche Zeitangaben zur nachträglichen Aufhebung des Zuwendungsbescheides.
Frage: ist es dann meine Aufgabe, diese zwei Rechnungen mit einer Förderfähigkeit von NULL zu bewerten?
Aus der Richtlinie oder den anderen Dokumenten ergibt sich leider nichts Genaues. Der EEE soll auch die Rechnungen prüfen. Aber ob dies auch die Prüfung der Zeiträume beinhaltet, steht nirgends. Ich finde zumindest nichts.
Ich tendiere dazu, dem Antragsteller klar mitzuteilen, dass 2 von 4 Rechnungen nicht eingereicht werden sollten. Dann schmilzt der Zuschuss natürlich auf die Hälfte zusammen, mein Honorar übrigens auch.
Was meinen die werten Kollegen zu diesem Fall?
6 Antworten
Hallo,
falls das Ausführungsdatum der Maßnahme vor der Antragstellung liegt, kann man die Rechnung nicht einreichen, entspricht nicht den BEG Förderrichtlinien. Falls das angebliche Ausführungsdatum das Datum eines Angebotes entspricht, dann muss die Fachfirma dies ändern, sonst gibt es Irretationen. Für den Bauherrn gilt, bevor eine Rechnung bezahlt wird, sollte sie von uns (EEE) erst auf BEG geprüft werden. Dies erleichtert die Einreichung der Rechnung und auch die Nachbesserung der Firma. Erst Verbesserung der Rechnung und oder fehlende Unterlagen, wie VDZ usw, dann bezahlen. Meine Honorar Rechnung stelle ich ebenfalls vor Einreichung und Erstellung des TPN. Erst bei Buchung auf meinem Konto mache ich die nächsten Schritte. Man darf sowieso nur bezahlte Rechnungen beim Bafa hochladen. Bei einer Prüfung können auch Kontoauszüge verlangt werden.
Moin, die nachträgliche Änderung von Rechnungsdaten stellt aus meiner Sicht einen Subventionsbetrug dar. Da mache ich nicht mit und erkläre das dem Auftraggeber auch so. ... no way :)
Grüße aus Hamburg
Wenn es so eine Rechnung gibt und das Datum stimmt dann wäre eigentlich das ganze Vorhaben nicht förderfähig weil es vor Antragstellung begonnen wurde.
Aber warum ändert sich dadurch das Honorar ??
Honorar hat doch nix mit der Förderhöhe zu tun !?
... hat doch was mit dem Honorar zu tun, wenn dieses prozentual zum Zuschuss vereinbart wurde.
Datum der Ausführung und Rechnungsdatum unbedingt immer prüfen
Ich hatte einen BAFA Vorgang, wo eine kleine Rechnung, auf der genau dokumentiert war, wann der Ausbau und die Entsorgung der alten Glaswollel im Dach erfolgte. Da das vor Antragstellung war, lehnte das BAFA rückwirkend nach Einreichung des VN die komplette Förderung für die Dachsanierung des MFH mit 2 WE ab. Jetzt wird der Bauherr, der die Immobilie selbst bewohnt, die Dachsanierung über die Steuer § 35c fördern lassen.
Wie soll man die Höhe der Sparren messen und die Maßnahme genau planen, wenn man bei einem hohen Gebäude die Höhe der Sparren erst messen kann, wenn man innen die Verkleidung geöffnet hat. Aber das verstehen die Sachbearbeiter des BAFA nicht, wie der Ablauf auf der Baustelle ist und dass kein Handwerker für einen so kleinen Auftrag auf die Baustelle kommt.
Hallo,
ich hatte den Fall schon und nach Rücksprache mit dem BAFA werden diese Rechnungen dann aus der Fördersumme herausgerechnet.
Es ist denke ich schon unsere Aufgabe, dass zu prüfen und ich würde solche Rechnungen auch nicht bewusst einreichen, damit kein falscher Eindruck enststeht.
Ich hatte aber auch schon den Fall, dass die Firmen falsche Leistungszeiträume auf die Rechnungen schreiben, weil es für sie selber keine so große Rolle spielt ... .