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Chaos: 2 unterschiedliche Antworten zu einer Frage von der Bafa bekommen, was sollte ich tun? Erweiterung von Wohnraum

Meine Frage

 

Bei einer energetischen Sanierung mit BEG EM wird ein Dach gedämmt und erstmalig eine Dachgaube errichtet. Ist die Dachgaube, wenn sie die technischen Mindestanforderungen erfüllt förderfähig?

Gibt es Beschränkungen in der Größe?

Ist die Dachgaube auch noch förderfähig wenn das übrige Dach nicht die technischen Mindestanforderungen erfüllt?

 

Antwort der BEG-BERATERNETZWERK BEG-Beraternetzwerk@bafa.bund.de

ja die Dachgaube ist mit förderfähig wenn die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden. Bei der Größe sind mir keine Bestimmungen bekannt. Die Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Dachgaube ist dann Bestandteil der Förderung des Daches. Wenn das Dach die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllt dann fällt die Gaube auch nicht unter die Förderung.

 

Meine 2. Frage

Erweiterung von Wohnraum

Wenn erstmalig in einem vorhandenen Dach eine Gaube eingebaut wird, ist dann die Dachgaube förderfähig wenn die technischen Mindestanforderungen für die Gaube eingehalten werden?

 

Antwort der BEG-BERATERNETZWERK BEG-Beraternetzwerk@bafa.bund.de anderer Sachbearbeiter

Bezügliche Ihrer Anfrage, laut Ihrer Schilderung handelt es sich um die Erweiterung des Wohnraumes. Die Gaube ist als Neubau zu werten.  Neubauten sind leider kein Bestandteil der BEG EM Förderung. Dafür müsste der Bauantrag 5 Jahre zurückliegen. Neubauten werden ab dem 01.07.2021 von der KfW im BEG WG und BEG NWG gefördert. Weitere Informationen zu diesen Förderprogrammen sind bei der KfW zu erfragen.

5 Antworten

Widersprüchliche Aussagen von Sachbearbeitern, egal ob KfW, BAFA, Finanzamt oder sonstige Behörden, sind normal. Schließlich hat jeder Mensch seine eigene Auffassung einer Situation und deren Auslegung. Welche Meinung ist vorteilhafter oder  passt mir im konkreten Fall besser? Diese lege ich zu diesem Fall dazu, die andere fällt hier unter den Tisch.

Ich habe meine eigene Sammlung FAQ mit den jeweiligen Antworten und wende sie von Fall zu Fall an. 

Zur Gaube: Wenn der Zimmerer auf die Rechnung "Neubau einer Gaube" schreibt, ist es ein Neubau. Wenn er "Sanierung Dach mit Einbau einer Gaube " schreibt, eben nicht. Es gibt unzählige Beispiele dieser Art, immer nur eine Sache der Formulierung. 

Die Antwort des zweiten Sachbearbeiters ist lustig. Er verweist auf die Programme BEG-WG und BEG-NWG, denn da wird der "Neubau" gefördert. In den Förderprogrammen geht es allerdings um den Neubau von Effizienzhäusern, nicht von Dachgauben. Die Antwort ist also totaler Unsinn.

Um die Frage zu beantworten:

-Als die Förderung der Einzelmaßnahmen noch über die KfW lief, war die Erweiterung von Wohnraum als Einzelmaßnahme definitiv förderfähig, sofern durch die Wohnraumerweiterung keine neue Wohneinheit enstand. Die Dachgaube wäre damals also förderfähig gewesen.

-Bei der Förderung eines Daches als BEG EM muss man ins entsprechende aktuelle Merkblatt über die förderfähigen Kosten schauen:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerd…

Hier steht unter Punkt 1.2 - Dachflächen

  • Ersatz, Erneuerung, Erweiterung von Dachflächen
  • Dämmung, Erneuerung, Erstellung von Dachgauben

Die Förderfähigkeit einer Gaube ist also auch als BEG EM absolut unstrittig, wenn die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Eine Beschränkung der Größe durch das Förderprogramm gibt es nicht. Höchstens die maximal förderfähigen Kosten setzen ein gewisses Limit, aber das auch nur hinsichtlich des Förderbetrags.

Hallo,

werden senkrechte Fenster in Gauben als Dachflächenfenster definiert (BEG EM), weil die komplette Gaube zum Bauteil Dach zählt?

Danke

Nein, dabei handelt es sich um "normale" Fenster, also muss der Uw-Wert von 0,95 W/m²K eingehalten werden.

Antwort auf von sascha.marmitt…

Danke 

um zu antworten.