Hallo Kollegen,
Es war ja mal so, Auszug aus den FAQ 04/2022:
3.16 Ist eine Kombination von BEG EM mit BEG WG oder BEG NWG möglich? Ja, eine „Kombination“ der BEG EM mit der BEG WG bei Sanierung ist möglich. Wichtig bei einer Kombination ist aber, dass die Kosten einer über die BEG EM geförderten Maßnahme (z. B. Heizungsaustausch) nicht erneut im Rahmen der BEG WG als förderfähige Kosten geltend gemacht werden.
In den aktuellen FAQ´s ist dazu aber nichts mehr zu lesen und zudem steht in der aktuellen Richtlinien fürs Effizienzhaus folgendes:
8.8 Kumulierungsverbot, Kombination mit anderen Förderprogrammen Eine Kombination mit der BEG EM ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich.
Wurde das im Hintergrund geändert und keiner hat es mitbekommen? oder nur ich nicht ;)?
Letztes Jahr war es ja eine gängige Variante die Heizung über die BAFA Fördern zu lassen und die Hülle dann zum Effizienzhaus XX zu verbessern...
16 Antworten
Guten Morgen Kollegen,
gleiche Frage habe ich auch dem Bafa gestellt und folgende Antwort am 06.01.2023 bekommen:
..Der von Ihnen benannte Passus "Kombination mit anderen Förderprogrammen" ist wie folgt zu verstehen:
Es dürfen für identische Maßnahmen nicht doppelt Förderungen bei der KfW und dem Bafa beantragt werden.
Sofern Sie beim Bafa im BEG-EM nur die Förderung für die Erneuerung des Wärmeerzeugers beantragen und bei der KfW Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Sanierung Dach, Fassade etc. ) beantragen, so ist das möglich.
Referat 621 (EIC)
MfG
Bw
Und wieder weiß man nicht wirklich genau was nun Sache ist, ich habe die Frage heute auch mal an die BAFA weitergeleitet, mal sehen was bei raus kommt..
2022 haben wir des öfteren einen BAFA Antrag für Heizungsaustausch (35% Förderung mit Heizungs-Bonus) + Sanierung zum Effizienzhaus ohne EE gestellt.
Heizungsaustausch + Umstieg auf FBH lief dann über die BAFA und die restliche Gebäudehülle über die KfW...
Hallo Energieberatung LW,
was hat das Bafa dir geantwortet?
Danke Und Gruß
Danke Peter Bw,
wäre es möglich mir das weiterzuleiten?
Hast du den Fall dieses Jahr schon so angewendet?
Habe Kunden mit offenem BEGEM, der die WP nicht geliefert bekommt und aber starten muss. Sonst zieht er auf die Baustelle.
Danke & Gruß
Moin,
klar .... das war 2022 aber wer macht so etwas heute / jetzt ! Eine EM mit Zuschuss geht nur noch über BAFA-
Einzelmaßnahme über KFW Bank ist doch nicht mehr ?! ODER HAB ICH HIER WAS VERPASST !
Ich bitte gerne um Aufklärung, Danke.
MFG RR
Also es würde sich bei vielen Kunden rechnen über die BAFA die Heizung auszutauschen (35% Zuschuss) und für die restliche Gebäudehülle dann einen zinsgünstigen Kredit bei der KfW zu nutzen...
Nach meinem Wissensstand. Also wir haben jetzt 2023, da gibt es das Programm EM vom Bafa u.a. für Heizungen und von der KFW Programm 261 einen Kredit für die Effihäuser 85 EE und besser. Im KfW 261 ist die Heizung enthalten. Natürlich kann man bei einer Sanierung erst die Bafa Förderung für die Heizung nutzen und nach der Fertigstellung sicherlich das KfW 261 als Kredit beantragen, nur ist dies sinnvoll? Bis die Heizung beantragt, genehmigt, installiert und ausgezahlt ist, ist mindestens 1 Jahr vergangen (allein nur durch die Bafa Bearbeitungszeit !). Nach einem Jahr weiß man doch nicht mehr, ob es das Progamm KfW 261 noch gibt.
MFG Noll
Moin an die Kollg (innen),
ich fasse zur Fragestellung schon mal zusammen. Kombination ist nicht mehr ! Zumindest steht es schwarz auf weiß in den FAQ´s. EM Heizung und dann nach Abschluß KfW BEG geht , ist aber nicht die Fragestellung und ob es sinnhaft ist ?????
MFG RR
Habe zu dem Thema mit BAFA und KFW telefoniert.
Man könnte beides zeitgleich beantragen, müsste dann erst die Einzelmaßnahme abschließen, dann eine "zeitlich Trennung" (wie lange diese sein muss, konnte mir keiner sagen, geschrieben ist hier zu auch nichts) einbauen und dann mit der Sanierung zum Effizienzshaus fortfahren.
Wichtig ist das eine bauliche Trennung zwischen Einzelmaßnahme und Effizienzhaus liegt...
Ist beim Thema Heizung schwierig umsetzbar, wo es m.M. nach gut funktioniert ist z.B. so :
-BEG EM - Dachsanierung und KFW Effizienzhaus zeitgleich stellen.
-Mit der Dachsanierung beginnen und abschließen
- Umsetzen der restlichen Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus
Beste Grüße!
- Aktuell ist das nun so:
Kann ich die Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ mit der neuen Heizungsförderung kombinieren?
Ja, Sie können die Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ mit der neuen Heizungsförderung kombinieren und Ihre Vorhaben parallel durchführen. Wichtig ist, dass keine Kosten doppelt angesetzt werden. Das bedeutet, die Kosten für die neue Heizung sind aus den Gesamtkosten für die Sanierung zum Effizienzhaus herauszurechnen.
Die Kombination ist auch dann möglich, wenn Sie eine Zusage für die Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ aus dem Jahr 2023 oder den Vorjahren haben. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie für die neue Heizungsanlage keinen Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor dem 29.12.2023 abgeschlossen haben.
Wichtiger Hinweis: Die Vorteile für ein Effizienzhaus Erneuerbare-Energien-Klasse im Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“ können bei dieser Kombination nicht genutzt werden.
Kann man das Produkt Wohngebäude – Kredit (261) mit der Förderung des BAFA für Einzelmaßnahmen kombinieren?
Ja, seit diesem Jahr (2024) können Sie die beiden Produkte miteinander kombinieren. Eine Anforderung an die bauliche und zeitliche Trennung der Vorhaben gibt es nicht mehr. Haben Sie beispielsweise im Jahr 2023 eine Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen, muss diese Maßnahme nicht abgeschlossen sein, bevor Sie einen Antrag im Produkt 261 stellen können.
Die Vorteile der EE Klasse sind dann nicht mehr möglich, also 150k ff. Kosten und +5%.
Aber gilt das auch für den WPB Bonus, wenn ich zum EH70EE saniere ? Oder gibts dann einfach 20% anstatt 25%?
Ich stelle mir das so vor: Beim WBP muss man EH 70 EE einhalten. Dafür gibt es 15% + 10%. Wenn man die Heizung separat fördern lässt, dann gibt es nur die Konditionen für EH 70, also 10% + 10%. Und nur 120.000 € statt 150.000 € pro WE. Aber die Bedingungen für EH 70 EE müssen trotzdem eingehalten werden.
Sicherheitshalber solltest Du aber bei der KfW nachfragen.
Moin, den WPB-Zuschuss gibt es nur ab EH70 und nur bei EE.
Das stimmt nicht ganz:
Folgende Effizienzhaus-Stufen werden gefördert:
• Effizienzhaus Denkmal, Denkmal Erneuerbare Energien (EE) oder Denkmal Nachhaltigkeit (NH)
• Effizienzhaus 85, 85 EE oder 85 NH
• Effizienzhaus 70, 70 EE oder 70 NH
• Effizienzhaus 55, 55 EE oder 55 NH
• Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH
Für „Worst Performing Building“ (WPB) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:
• Effizienzhaus 70 EE WPB
• Effizienzhaus 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
• Effizienzhaus 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
Für die „Serielle Sanierung“ (SerSan) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:
• Effizienzhaus 55 SerSan, 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan
• Effizienzhaus 40 SerSan, 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan
Die Boni für „Worst Performing Building“ und die Serielle Sanierung sind kumulierbar, werden jedoch auf insgesamt 20 Prozent gedeckelt.
Ich würde sagen, EH 70 EE muss nur bilanziell für das WPB eingehalten werden.
Moin Kollg.,
da hast Du wohl was nicht mitbekommen.
Jede meiner besuchten Weiterbildung (meist online) , sagen wir mal ab 11/2022 , hat darauf aufmerksam gemacht ! Und es steht ja auch gefühlt ab dem Blaudruck aus 11/2022 der uns bekannten und hinterlegten Merkblätter FAQ´s ...
schwatz auf blau/weiß im gedruckten !
Aber nun weist Du es doch auch !
MFG RR