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Muss der iSfp vor Ausführung der ersten Maßnahme geprüft werden?

Guten Tag,

ich habe am Wochenende meinen ersten Fahrplan für einen Kunden erstellt und abgeschickt. Er würde nun sofort gerne mit der ersten Maßnahme beginnen. Muss der iSfp erst vom BAFA geprüft werden oder geht es bei dieser Prüfung nur um die Auszahlung des Förderbetrages?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Danke

8 Antworten

Moin - Prüfung und Auszahlung sind nahezu zeitgleich...  Sobald das letzte Dokument beim BAFA eingegangen ist ( i.d.R. der Zahlungsnachweis und die "Verwendungsnachweis-Erklärung" vom Kunden unterzeichnet) gilt der ISFP als eingereicht und es darf ein BEG-EM Antrag eingereicht werden - unter Hinzufügen der Vorgangsnummer des ISFP..( ich würde allerdings dem Kunden gegenüber immer einen Vorbehalt erwähnen ... "die erfolgreiche Prüfung des ISFP vorausgesetzt"..... )

Viel Erfolg

Hallo Herr Lorenzen,

dem ist nicht ganz so.
Der iSFP Bonus kann auch gewährt werden, wenn der iSFP noch nicht ganz abgeschlossen und geprüft sein sollte.

Allerdings ist der iSFP bei der Beantragung einer BEG-EM mit vorzulegen (im TPB hochzuladen).

Grüsse vom Bodensee

F. Vollmer

Hallo Herr Vollmer,

 

mich würde interessieren wie es dann bei einer KfW Einzelmaßnahme aussieht. Ich habe den Fall, dass

ich kurz vor dem 15.8.2022 eine EM dort beantragt habe, mit der Option die BAFA Förderungsnummer nachzureichen. Der Sanierungsfahrplan war in Arbeit und hat sich leider bis jetzt gezogen. Gilt dann hier die gleiche Regel?

VIele Grüße

 

Antwort auf von office@sonne-h…

Hallo MichaelH.92,

es gibt ja nur ein BEG, aber immer wieder verschiedene Auslegungen duch das Bafa und die KfW.
So viel ich weiss muss auch bei der KfW ein geförderter iSFP vorliegen, also der iSFP muss beantragt worden sein (iSFP Fördernummer) und soll dem Kunden vorliegen.

In den FAQ steht: Wo muss der iSFP vorgelegt/vorgezeigt/ werden ?
1. Bei Antragstellung (TPB, BzA), muss dem EEE vorliegen
2. Bei VNW (BnD, TPN), dass die realisierte BEG-Maßnahme einer im iSFP empfohlenen Maßnahme entspricht.
3. Bei einer evtl. Überprüfung der Maßnahme (vor Ort Kontrolle)

Grüsse

Antwort auf von michael.hickis…

Stimmt - ich empfehle trotzdem die Verwendungsnachweiserklärung vorher einzuholen, um ggf. späteren Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen... Aber formal reicht die Vorlage beim Kunden

Text: FAQs vom BMWK:

Der iSFP-Bonus kann nur für eine Maßnahme gewährt werden, die sich aus einem entsprechend vorliegenden und geförderten iSFP ergibt. Nachdem im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) für den iSFP ein Antrag gestellt und durch das BAFA ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde, erstellt der Energieberatende den iSFP. Sobald der iSFP bei den Kundinnen bzw. den Kunden vorliegt, kann ein BEG-Antrag für diese Maßnahme gestellt werden.

Nach Umsetzung der BEG-Maßnahme muss der Antragstellende beim Durchführer einen Verwendungsnachweis einreichen. Im Zuge dessen muss der Antragstellende nachweisen, dass die BEG-Maßnahme einer im iSFP empfohlen Maßnahme entspricht und der iSFP durch das BAFA gefördert wurde (z. B. über die Vorgangsnummer)

Der iSFP muss geprüft sein, bevor der Verwendungsnachweis der BEG EM hochgeladen wird. So kenne ich das.

Bestimmt schon 40-50 mal den Sanierungsfahrplan (Verwendungsnachweiserklärung) beim BAFA hochgeladen und einen Tag später den BAFA-Antrag gestellt, ohne Probleme.

Antwort auf von sascha.marmitt…

Ja, das geht. Ich schreibe aber über den VN der Einzelmaßnahme zum Abschluss EM.

um zu antworten.