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Sind die Fenster in unbeheiztem Keller förderfähig? (Also in Gebäudehülle aber nicht in beheizter Gebäudehülle)

siehe die Frage

12 Antworten

Meiner Meinung nach ..NEIN

Aber wer baut schon 3-fach verglaste Fenster in einen unbeheizten Keller ein ? 

Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerd…

Seite 10

Gefördert werden ... die energetische Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren von BEHEIZTEN Räumen in Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Danke, das räumt alle Zweifel aus. Solche Referenz habe ich gesucht. Prima! Danke mehrmals!

Antwort auf von gebinfo@gmx-to…

Hallo,

ich habe eine ähnliche Anfrage, da geht es aber allgemein um die Außendämmung der erdreichberührten Kelleraußenwand und die Förderfähigkeit.

in den BEG EM TMA steht über der Tabelle mit den Bauteilanforderungen:

"Die Anforderungen beziehen sich nur auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen."
Sollte der Keller unbeheizt sein und es ist nur die beschriebene Einzelmaßnahme gefragt, dann geht die thermische Hülle bzw. wärmeübertragende Umfassungsfläche unter der Kellerdecke entlang und schließt die beschriebenen Wände nicht mit ein (meine Meinung).

Jetzt könnte man sagen: in dem Fall ist die Dämmung nicht förderfähig, auch wenn sie den Anforderungswert für "Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume" mit 0,25 W/m²K einhält.

Ist aber auch widersprüchlich, weil ja der Wert mit "unbeheizte Räume" beschrieben ist...

Wie geht Ihr vor? Mindestwärmeschutz wegen Feuchteproblematik einhalten, ungefördert oder 0,25 einhalten gefördert? Fraglich ist natürlich, warum man auf 0,25 W/m²K dämmen soll, wenn der Raum unbeheizt ist... Eher Decke dämmen und Schleppstreifen (Dämmkeil o.ä....) anbringen.

Sorry, Knoten im Kopf

Danke und schönes Wochenende

Einfach den Satz mal, im Sinne der thermischen Hülle, erweitern:

"Wände beheizter Räume gegen Erdreich oder Wände beheizter Räume gegen unbeheizte Räume sowie Wände beheizter Räume gegen Kellerräume"

Was NICHT gemeint ist : "Wände unbeheizter Räume/Keller gegen Erdreich".

Gordischen Knoten damit gelöst?

Antwort auf von sascha.marmitt…

Danke für die schnelle Antwort (und die Formulierung Ihrer Antwort in Form eines Rätsels) :-)

Daraus würde ich schließen, dass die Außenwanddämmung eines unbeheizten Kellers gegen Erdreich nicht förderfähig ist ---> auch wenn die Wand den Anforderungswert der BEG EM TMA einhält.

Na?

Anders: Die Wand zwischen unbeheiztem Keller und Erdreich kann keinen Anforderungswert einhalten, da für sie kein Anforderungswert existiert. Der genannte Anforderungswert bezieht sich nicht auf diese Kategorie Wand!

Die Dämmung selbst kann förderfähig sein. Das Infoblatt erwähnt bei Dämmmaßnahmen, im Gegensatz zu Fenstern und Türen, nicht die beheizten Räume:

Gefördert werden die nachfolgend genannten energetischen Maßnahmen zur Wärmedämmung sowie die
Erneuerung, der erstmalige Einbau und die energetische Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren von
beheizten Räumen in Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Zumindest kann man es so lesen. Ob das Wort "sowie" den ersten Satzteil so weit abschliesst, das die Einschränkung im zweiten Satzteil sich nicht auf den ersten Satzteil bezieht, das sollen Germanisten und Juristen klären. Aber gehen wir mal von diesem Fall aus.

Die Dämmung kann daher z.B. unter den förderfähigen Punkt "Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion" fallen. Dafür muss das Bauteil aber nicht die Anforderungen an den U-Wert einhalten, der außerdem noch für eine andere Kategorie von Wänden gilt.

Wie weit und in welchem Umfang man die Dämmung der Wand unbeheizter Keller zu Erdreich noch zu den förderfähigen Kosten zählt, dass ist mangels genauerer Regelung des Fördergebers der eigenen Kreativität überlassen.

Antwort auf von sascha.marmitt…

OK, ich verstehe Ihre Herleitung. Mir ging es auch um die praktischen Erfahrungen, ob Kollegen so einen Fall schon hatten und den Umbau fördern ließen.

Wegen dieser Beschreibung:

  • Gefördert werden die nachfolgend genannten energetischen Maßnahmen zur Wärmedämmung sowie die Erneuerung, der erstmalige Einbau und die energetische Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren von beheizten Räumen in Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Ich lese das so: in beheizten Räumen von Wohn- und Nichtwohngebäuden werden die nachfolgend genannten energetischen Maßnahmen....Fenster, Tür, Dämmung,... gefördert.

Ich werde mich aber Ihnen und Tom_Stromsparer anschließen und das unter Wärmebrückenreduktion mit vernünftiger Dämmdicke für den Mindestwärmeschutz abhandeln.

Danke und schönes Wochenende

Antwort auf von gebinfo@gmx-to…

Ich würde das unter diesen Punkten mit fördern lassen:

 Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion 
 Notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen 

Würde ich auch als "Folgearbeiten" betrachten.

OK. Wenn der Keller unbeheizt ist, stellt sich halt auch die Frage, warum er außen gedämmt wird. Das macht eigentlich auch nur Sinn, wenn man es - wie geschrieben - als Wärmebrückenreduktion für die einbindende Geschossdecke betrachtet oder als Vorrüstung für eine mögliche zukünftige Nutzung als Wohnkeller.

Ich möchte mich Tom Stromsparer anschließen:

 Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion 
 Notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen 

Es wurde zwar bislang nicht nach  Einzelmaßnahmen und Effizienzhäusern unterschieden, aber für Letztere gilt doch: Bei der Bilanzierung kann ich einen Haken setzten bei "mit Perimeterdämmung", wobei sich die Verluste durch die Kellerdecke / Bodenplatte  rechnerisch verringern. "Mit Perimeterdämmung" bedeutet aber nach Norm, dass die Wand des unbeheizten Kellers bis zur Kellersohle durchgedämmt werden muß, und nicht nur -wie  oftmals angenommen- ein Streifen unterhalb der Kelllerdecke. Ergo wird  hier die Wand eines unbeheizten Raumes gedämmmt, was im Sinne der Energieeinsparung sinnvolll ist. Dies geht über die reine Reduktion der Wärmebrücke "Kellerdecke in Mauerwerk" hinaus.

Man kann den Gedanken sogar noch weitertreiben: Wenn garkein Keller vorhanden ist kann man -laut Vorschlag der Norm- sogar einen 2m tiefen senkrechten Randdämmstreifen in das Erdreich unterhalb der Bodenplattensohle dämmen zur Perimeterdämmung. Gedacht ist dies für Nichtwohngebäude, z.B. Hallen, gesehen habe ich das noch nie, und diese Ideen sind auch  aus einer anderen Zeit, aber selbst diese Dämmung halte ich für förderfähig obwohl ausdrücklich keine Wand ( und auch  keine Bodenplatte) gedämmt wird sondern beidseitig nur nacktes Erdreich, es ist eine begleitende Maßnahme.

Die beiden Gedanken kann man m.E. auch auf Einzelmaßnahmen übertragen, denn das Gebäude bleibt gleich, egal ob es nun komplett bilanziert wird oder nur ein Einzelteil.

Vor Jahren war ich  in einem 1995 erstellten Haus. Im Haus gab es einen  großen Kellerraum der als Büro genutzt wurde, also außen mit Abgrabung für Fenster, Außenwand isoliert, aber solbald der unbeheizte Bereich begann war die  Trennwand nur 60cm weiter überdämmt. Als Folge war der ungedämmmte WU Beton Keller im  August kondensatfeucht, es roch im ganzen Haus nach Keller, und auch die  Trennwand aus KS zum unbeheizten Keller war nicht gedämmt. Im Ergebnis hatte der Architekt also wahnsinnig viel an der Außendämmung gespart und sich  dafür  jede Menge  Probleme ins Haus geholt.
Zumindest bei der KfW galt früher, das -sinngemäß- allle Maßnahmen gefördert werden, die zu einer dauerhaften Energieeinsparung eines Bauwerks führen. Wenn ich also ein Bauwerk luftdichter mache, dann muß es diesen Zustand auch dauerhaft ertragen können. Also müssen aufsteigende Feuchte  aus dem Erdreich über die Wände  weitestgehend beseitigt werden, sonst würde diese  Feuchte durch das bspw. EPS WDVS nach innen ins Haus gedrückt und aufwendig weggelüftet werden. Also ist sogar die Trockenlegung der unbeheizten Kellerwand förderfähig, falls darüber gedämmt wird. Und dann ist es nur noch ein kleiner Schritt die trockengelegte Wand auch wärmetechnisch zu ertüchtigen umd die Energieverluste  aus  Wand und Kellerdecke zu verringern.

Auf jeden Fall würde ich  solche Gedankengänge immer dokumentieren und meinem Förderbericht beiilegen. Falls jemand andere Meinung wäre müßte er dann stichhaltig dagegen argumentieren.

um zu antworten.