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Anträge für Gebäudenetz wie stellen

Folgende Situation:

9 Häuser, zwei Eigentümer, etwa 50% von Privatperson, 50% gehören einer Firma die wiederum dieser Privatpersongehören, alle eigene Heizung, für jedes Haus wurde ein Sanierungsfahrplan erstellt

Es wird eine Gebäudenetz erstellt mit Pelletheizung mit Zusatzbonus durch Minderung Feinstaub.

Gebäudenetzeigentümer wird die o.g. Firma

Wie beantrage ich das Gebäudenetz? Kann ich ja nicht pro Gebäude machen, im Antragsformular steht, dass für ein Gebäudenetz nur ein Antrag gestellt wird- 

a) zählt da das nur das Verteilnetz dazu oder auch die Heizung selbst??

b) kann der Bonus von 5% für den Sanierungsfahrplan für die Förderung des Gebäudeneztzes aufgeschlagen werden?

c) im Merkblatt steht dass Gebäudenetzeigentümer und Eigentümer der Grundstücke gleich sein muss, kann ich die anderen Grundstücke die der Privatperson gehören dann nicht anbinden und fördern lassen?

d) in einem Gebäude wird die Ölheizung außer Betrieb genommen, kann ich die zusätzlichen 10%Zuschuss  in voller Höhe auf das gesamte Gebäudenetz aufschlagen?

Übergabestation, je Gebäude

a) wird für jedes Gebäude ein Antrag gestellt für den Zuschuss?

b) sind als flankierende Maßnahmen auch die Schachtarbeiten auf den Grundstück, durch die Wand, aber auch die Malerarbeiten im Raum nach Putzarbeiten mit vollem Zuschuss zu bezuschussen?

c) Dürfen sich Gebäude auf dem genannten Grundstück welche einer Privatperson gehören anschließen und erhaöten diese Gebäude eine Förderung?

 

Dazu ein Auszug aus der RL BEG EM

Absatz 1 ist das Gebäudenetz Eigenversorgung eigene Grundstücke

i) Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung eines nicht-öffentlichen Wärmenetzes („Gebäudenetz“) zur ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens zwei Gebäuden auf einem Grundstück oder mehreren Gebäuden eines Eigentümers, bestehend aus folgenden Komponenten: Wärmeerzeugung, gegebenenfalls Wärmespeicherung, Wärmeverteilung, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, sowie Wärmeübergabestationen. Förderfähig ist das Gebäudenetz sowie sämtliche seiner Komponenten einschließlich der Kosten der Installation, Inbetriebnahme und notwendiger Umfeldmaßnahmen (z. B. Baustelleneinrichtung, Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen in den Gebäuden, Optimierung des Heizungsverteilsystems in den Gebäuden) wenn es die in der Anlage zu dieser Richtlinie festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllt, insbesondere die Wärmeerzeugung mit der das Gebäudenetz gespeist wird zu mindestens 25 Prozent durch erneuerbare Energien erfolgt und kein Öl als Brennstoff eingesetzt wird.

Gefördert wird als Alternative zur Nutzung einer gebäudeindividuellen Heizung ferner der Anschluss bzw. die Erneuerung eines Anschlusses: an ein Gebäudenetz, wenn dieses die in der Anlage zu dieser Richtlinie festgelegten technischen Mindestanforderungen für Gebäudenetze erfüllt; und an ein öffentliches Wärmenetz, wenn dessen Wärmeerzeugung zu mindestens 25 Prozent durch erneuerbare Energien gespeist wird. Die Förderung umfasst die Kosten für Wärmeübergabestation und Rohrnetz (im Fall eines öffentlichen Wärmenetzes nur, sofern diese Komponenten nicht im Eigentum des Wärmenetzbetreibers verbleiben), sowie die Kosten der Installation, Inbetriebnahme und notwendiger Umfeldmaßnahmen. Dazu gehören ebenfalls Maßnahmen im Gebäude zur Anpassung der Heizwärmeverteilung oder Gebäudeheiztechnik an niedrigere Vorlauftemperaturen oder zur Erreichung niedrigerer Rücklauftemperaturen bei Gebäudenetzen.

 

Danke liebe Kollegen und Kolleginnen

 

3 Antworten

Viele gelesen, keiner geantwortet. Es ist leider noch aktuell. Kann mir jemand bei den Fragen helfen?

Nach nunmehr 1,5 Monaten hat die Bafa drauf geantwortet (ich habe die glkeichen FRage dort auch gestellt)

Im Auszug möchte ich einmal die Antwort(en) darauf posten:

"Sehr geehrte ...

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In Ihrem Fall ist für jedes Gebäude ein eigener Antrag zu stellen.

Für das Gebäude dem die Heizungsanlage zugeordnet ist, wird ein Antrag auf Errichtung eines Gebäudenetzes gestellt.

Für die weiteren Gebäude wird jeweils ein Antrag auf Anschluss an ein Gebäudenetz gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

R. G...

Teamleiter - Beraternetzwerk

______________________________________________________
Referat 621 – Energie-Info-Center I (EIC)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Friedrich-Bodelschwingh-Straße 15, 02943 Weißwasser
Tel.: +49 6196 908-1625

E-Mail: BEG-Beraternetzwerk@bafa.bund.de
Internet: http://www.bafa.de

Naben habe ich mal unkenntlich gemacht. Ist schon ein Witz!!! So etwas gab es nicht bei der KfW. Da gab es auch eine Hotline die man erreichen kann. Hier ruft man an und erreicht nie einen. Ich bin so genervt!!

Hallo Gebäudenetz,

was ist denn hier rausgekommen? Ich habe einen ähnlichen Fall von 4 Häusern und würde auch gerne Wissen wie das ganze abläuft.

 

Guten Tag,

ich habe ebenfalls einen speziellen Fall wegen der EM für die Errichtung eines Gebäudenetzes im Zuge des Einbaus einer Hackschnitzelheizung.
Es handelt sich um eine große Gewerbeimmobilie(2500qm), die aus unterschiedlichen Gebäudeteilen(Anbauten) besteht, die separate Zugänge haben und auch baulich durch Brandwände und Türen getrennt sind.

Zwei Fragen:
Bei der Förderung steht, das es sich um mindestens 2 Gebäude handeln muss, damit man die Errichtung eines Gebäudenetzes bezuschusst bekommt.

1. Reicht eine räumliche Trennung durch Skizzierung zum Beispiel im Lageplan bei Antragsstellung oder fordert die BAFA eine baurechtliche Trennung durch das Bauamt?

2.Oder gibt es auch die Möglichkeit ohne die Errichtung eines Gebäudenetzes die Wärmeverteilung der Hackschnitzelheizung im Bau als Umfeldmaßnahme bezuschusst zu bekommen oder wird wirklich nur der Anschluss an das Gebäudenetz( welches ja noch nicht vorhanden ist) bezuschusst ?

Eine Antwort würde mir enorm weiterhelfen, da ich leider nicht bei der BAFA durchkomme, um diese Frage beantwortet zu bekommen.

Viele Grüße aus NRW

Antwort auf von michael.hickis…

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