Werte Kollegen,
ich mache seit Jahren keine fossilen Energieträger mehr und werde mich da auch nicht mehr detailliert einlesen. Deshalb vertraue ich hier auf Eure Expertise.
Eine Kundin von mir baut gerade ein neues Reihenendhaus mit einem Generalunternehmer. Dieser hat für das Gebäude eine Gastherme vorgesehen. Das Gebäude ist kein Effizienzhaus und bekommt eine Lüftungsanlage. Eine Brauchwasserwärmepumpe ist nicht vorgesehen. Für PV und Thermie ist kein Platz vorhanden.
Kann mir jemand sagen, wie man damit das GEG erfüllt? Eventuell aber auch EnEV 2014 (2016), möglicherweise wurde der Bauantrag schon so frühzeitig gestellt. Wenn jemand die Antwort kennt, genügt mir ein Stichwort, dann schlage ich selber nach.
Es geht hier nur um mein Interesse, ich habe dieses Gebäude nicht bilanziert. Ich war der Meinung, dass wäre gar nicht mehr möglich.
Ich bedanke mich schon im Voraus
Michael
7 Antworten
Wahrscheinlich ist der Einsatz für den Nachweis der Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien gemeint. Ich vermute das wird über die WRG der Lüftungsanlage nachgewiesen
Im Neubau eine Erdgasheizung einzusetzen bedeutet zwei Schritte zurück. Eine WP schafft 100% Ziel.
Pit
Es ist aber nach wie vor nicht verboten, eine Gastherme einzusetzen. Sie stellt immer noch die preiswerteste Investition dar und kommt damit dem bauträger entgegen. Und unter dem Strich: Wen interessiert es denn, welche Eff.Klasse der Neubau hat, wenn keine Fördermittel beansprucht werden und kein E-berater gefragt wird? Meinen Bauämtern hier ist es egal, beim Bauantrag wird es nicht abgefragt, bei der Fertigstellung fragt auch niemand nach GEG- oder Energieausweis.
Es ist aber auch ein Hinweis darauf, dass immer mehr Hausbauer die inzwischen überzogenen Anforderungen nicht mehr einhalten können, selbst wenn sie wollten. Jetzt wurde in BaWü die PV-Pflicht eingeführt. Geht`s noch? Ich bin schon froh, wenn ein altes Dach saniert wird. Und dann nochmal 25.000 oben drauf? Ich kann die Schimpfe der Leute verstehen, dass "die da oben" keinen Bezug mehr zu Praxis und Wirklichkeit haben. Denn es ist wirklich so.
KfW55 mit Gas-Brennwert, diese Bilanzierung würde ich gerne sehen ! Gebäude besser als Passivhausstandard und dazu Gas-Heizung, wer so etwas empfiehlt, hat wohl den Beruf verfehlt.
Und Gasthermen als günstigste Heizanlage zu bezeichnen ist mit Sicherheit falsch, wenn man wirtschaftliche, fördertechnische und CO2-Aspekte korrekt berücksichtigt.
@ Hans-Jürgen: Schon witzig, kein KfW 55/40 mit Gas rechnen können, aber anderen Energieberatern vorwerfen ihren Beruf verfehlt zu haben ...tztztz.
MfG
@ Hans-Jürgen also ein KFW55 Niveau mit Gastherme zu erreichen ist kein Problem ...obs Sinn macht ist ne andere Frage...das muss der Bauherr entscheiden ...aber bei den momentanen Baupreisen wird/muss gespart werden an allen Ecken und Enden ...und leider oft auch an den falschen Enden...
GEG zu erfüllen mit Gastherme ist doch kein Problem...da hat sich ja bislang nix geändert an den Vorschriften
Selbst KFW55 ist mit Gas gut machbar.