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BEG-EM: Sommerlicher Wärmeschutz - Förderung von Markisen

Mit der Veröffentlichung der technischen FAQ zur BEG-EM vom 1.2.2022 werden unter "Sommerlicher Wärmeschutz" nur noch Maßnahmen gefördert, die ".... parallel zur Verglasungsfläche installiert werden".

Damit sind Förderanträge für normale Markisen, die nach dem 1.2. gestellt wurden wohl obsolet. Aber was ist mit Förderanträge für Markisen, die vor dem 1.2.22 gestellt wurden, werden die noch anerkannt, oder muss ich meine Kunden informieren, dass Sie keine Förderung mehr bekommen?

8 Antworten

Eine Markise wird doch parallel (längs)  zum Fenster installiert ...oder verstehe ich das falsch ? 

parallel zur Fensterfläche sind nur Rollläden, Raffstores oder senkrechte Markisen.

In der Tat sind die waagerechten Markisen nicht mehr förderfähig. Zur Frage, ob gestellte Anträge noch aktiv gefördert werden, würde ich eine Anfrage an das BAFA-Beraternetzwerk per email richten. Bei mir haben die zuletzt innerhalb von 5 Tagen ( !) geantwortet.

Antwort auf von kknebel@web.de

Was ist eine senkrechte bzw waagrechte Markise ??

 

Danke für den Hinweis, ich habe eine Anfrage an die BAFA geschickt und werde die Antwort nach Erhalt hier kundtun.

Antwort auf von kknebel@web.de

Senkrechte und waagerechte Markise:

Datei-Upload
markisen.jpg

Noch eine Anmerkung: Ist ein Antrag einmal gestellt, bleibt es  bei den am Datum der Antragstellung gültigen  Bestimmungen. Spätere Änderungen der Richtlinie sind für diesen Antrag dann nicht  relevant. 

OK danke für die Aufklärung 

Also ne senkrechte Markise ist quasi ein Rollladen oder außenliegende Jalousie ...

Da hat mein Kunde ja Glück gehabt...bekam ne richtige (horizontale) Markise noch gefördert im letzten Jahr 

Hier die Antwort der BAFA: demnach ist davon auszugehen, dass auch für Förderanträge für waagerechte Markisen, die vor dem 1.2.2022 gestellt wurden, nicht mehr beschieden werden!

auf folgende Frage:

Damit sind Förderanträge für normale waagerechte Markisen, die nach dem 1.2. gestellt wurden wohl obsolet. Aber was ist mit Förderanträge für Markisen, die vor dem 1.2.22 gestellt wurden, werden die noch anerkannt?

Antwort:

Nein, waagerechte Markisen sind auch in diesen Förderanträgen nicht förderfähig. Die folgenden Regelungen galten schon vor dem 01.02.22:

Nicht förderfähig sind alle Arten „innenliegender“ Sonnenschutzvorrichtungen sowie außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen gemäß DIN 4108-2, Tabelle 7, Zeile 3.4.

Darunter fallen alle Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz, die nicht parallel zu Fenstern in der thermischen Gebäudehülle verlaufen, wie:

  • Sonnenschutzvorrichtungen nach DIN 4108-2:2013-02 Tabelle 7 Pkt. Zeile 3.4 „Vordächer, Markisen allgemein, freistehende Lamellen
  • Vordächer, auch nicht als Sonnenschutzvorrichtung
  • Markisen, die nicht parallel zu Fenstern in der thermischen Gebäudehülle verlaufen
  • freistehende Lamellen
  • Pergolen
  • Kosten für die Neuerrichtung von unbeheizten Wintergärten
  • Innenliegende Rollos, Jalousien, drehbare Lamellen, Raffstores, Plissees
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