Hallo zusammen,
im Rahmen einer umfangreichen Sanierung in Verbindung mit einem Anbau (von 95 auf 200 m2] entsteht auch eine zweite Wohneinheit im Gebäude. Nach meinem Verständnis der technischen FAQ sollte dieser Teil der Sanierung/des Anbaus als Sanierung behandelt werden, da Teile der neuen Wohneinheit aus bereits beheizter Fläche des Bestandhauses bestehen.
Hier der Auszug, auf den ich mich beziehe:
1.04 Erweiterung, Ausbau bislang unbeheizter Räume,Wohngebäude
Bei der Erweiterung bestehender Wohngebäude(z.B. Anbau, Dachaufstockung) oder beidem Ausbau von zuvornicht beheizten Räumen (z.B. Keller, Dachboden) gilt für die−Förderung der energetischen Maßnahmen:Die energetischen Maßnahmen der Erweiterung oder des Ausbauswerdenin der BEGWG als Sanierungoder alternativ in der BEGEM als Einzelmaßnahmen gefördert.−Förderung neuer Wohneinheiten:Für die Förderung von Wohneinheiten, die im Zuge der Erweiterung oder desAusbausneu entstehen,und für die jeweilige Behandlung des neuen Gebäudeteils bei der Bilanzierung zum Nachweis eines Effizienzhauses, sind die folgenden Fälle zu unterscheiden:
•Fall 1:Wird durch die Erweiterung oder den Ausbau eine neue Wohneinheit geschaffen, in welche zuvor bereits beheizte Flächen miteinbezogen sind, die also nicht ausschließlich in der Erweiterung oder dem Ausbau neu entsteht, wird diese neue Wohneinheit als Sanierung gefördertund kannin der BEGWGSanierungderBemessungdes Förderhöchstbetrags zugrunde gelegt werden.
Vgl: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C… - Seite 9
Hier bin ich nun nicht ganz sicher, ob für die zweite WE nun ebenso die Förderung gemäß Sanierung gilt oder hier eine andere Förderung in Frage kommt.
Über eine unabhängige Meinung - ggf. jemand der schon ein ähnliches Vorhaben umgesetzt hat - würde ich mich sehr freuen!
VG
emmpeh17
2 Antworten
Hallo Razinger und danke für den Hinweis!
Bei uns handelt es sich meines Erachtens nach um Fall 1: Auf das bestehende Gebäude wird ein Dachgeschoss gesetzt. Dieses besteht aus Teilen des bisher bestehenden und beheizten OGs (Schlafzimmer, Diele/Flur), dem ergänzenden Anbau als auch dem gänzlich Teilen des neuen Dachgeschosses (Wohnzimmer, Küche, Bad). Die zweite Wohneinheit erhält dann auch einen eigenen Zugang über eine Außentreppe.
Nach Anwendung der tFAQ wäre also die Anzahl der Wohneinheiten nach Abschluss der Maßnahmen = 2, die beide unter die Sanierungsförderung fallen würden.
Habe ich hier einen Denkfehler oder etwas überlesen? Die 3.18 der "Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)" habe ich ebenso gelesen wie die verwiesenen Punkte in der tFAQ und konnte nicht gegenteiliges lesen.
Ich lese immer wieder von der 50 m² Grenze aber diese gibt - nach meinem Verständnis - nur höhere Anforderungen an den Wärmeschutz vor.
Hallo,
dazu ganz einfach weiterlesen. Seite 9 Punkt 1.04.
Dort werden die unterschiedlichen Nachweisarten detailliert erklärt.
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Grüße