Von einem Kunden wurde mir folgende Frage gestellt die ich in der Tat nicht beantworten kann und daher hier mal ins Forum stelle:
Wenn ein Energieberater den theoretischen Energieverbrauch auf Grund der Hüllfläche und der gewählten Heizungsanlage berechnet und der Kunde im Betrieb über die nächsten Jahre deutlich mehr oder weniger verbraucht (sagen wir 50%) ist der Energieberater oder ggf. der Heizungsbauer für Mehrkosten beim Heizen oder ggf. unnötige Mehrkosten bei der Dämmung, sofern die Anforderungen der EnEV übererfüllt worden sind, haftbar?
Ich persönlich schließe das Thema bei privaten Bauherren im Angebot von vornherein mit dem Hinweis aus, dass errechneter und tatsächlicher Verbrauch nicht übereinstimmen müssen, da Sie vom Nutzerverhalten abhängen. Hier handelt es sich aber um ein Mehrfamilienhaus mit einer großen Menge an Wohnungen, bei dem man annehmen kann, dass der Durchschnittsmieter des Hauses auch dem statistischen Durchschnittsmieter nahekommt.
vielen Dank
Gefragt am: 04.06.2019 20:24:36 von Christoph Quiatkowski
3 Antworten
Erstmal danke für den Hinweis, der so erstmal richtig ist. Allerdings geht es ja nicht um die Erstellung eines Energieausweises sondern um eine Berechnung nach EnEV für den Neubau eines Gebäudes (bei der am Ende allerdings ein Energieausweis rausspringt).
Geantwortet am: 05.06.2019 17:04:35 von Christoph Quiatkowski
Der Berechnungsgang für den EnEV Nachweis und den Bedarfsausweis ist identisch, sofern man davon absieht, dass für einen Bedarfsausweis im Bestand gewisse Vereinfachungen getätigt werden dürfen.
Wie sonyony je bereits schrieb, wird im Kommentar zur EnEV, die die Randbedingungen zur Berechnung beschreibt, ja bereits darauf hingewisen, dass aus den errechneten Werten und Kennzahlen nicht auf einen real zu erwartenden Verbrauch geschlossen werden darf. Vielmehr sollen die Kennzahlen verschiedener Energieausweise untereinander verglichen werden können und dem Leser so einen Vergleich ermöglichen. Uns Gebäude-Energieberatern ist das auch logisch, denn es handelt sich um ein öffentlich rechtliches Nachweisverfahren (und nicht um eine Energieplanung!!) mit festgelegten Randbedingungen, die nicht unbedingt etwas mit der Realität am und im Gebäude gemein haben. Als Beispiel sei nur der gerechnete Klimastandort "Potsdam" genannt und nicht der Reale, oder der aus der Gebäudenutzfläche abgeleitete (!!) Warmwasserbedarf, wobei die Gebäudenutzfläche aus dem Außenvolumen des Gebäudes errechnet wird.... usw..
Abweichungen zwischen realem Verbrauch und den Daten eines korrekten EnEV Nachweises = Energiebedarfsausweis stellen m.E. keinerlei Mangel da, denn es werden Äpfel mit Birnen verglichen. Dabei spielt das Nutzerverhalten also noch nichteinmal eine Rolle. Richtig krasse Abweichungen kommen vor allem im Vergleich der Verbrauchswerte zu den errechneten ö.r. EnEV Bedarfsausweisen bei Nichtwohngebäuden vor, zu groß ist die Abweichung zwischen dem engen Korsett der vorgeschriebenen Zonennutzungsrandbedingungen zur realen Nutzung.
Geantwortet am: 05.06.2019 18:35:49 von Bernhard Engels
na ja, schon in den Erläuterungen im Energieausweis steht ja:
Energiebedarf – Seite 2: Der Energiebedarf wird hier durch den Jahres-Primärenergie-bedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angabenwerden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werdenauf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogenerDaten und unter Annahme von standardisierten Randbedin-gungen (z.B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzer-verhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärme-gewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qua-lität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und vonder Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen der standardisierten Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.
Geantwortet am: 05.06.2019 16:57:21 von Sony Ony