In den Richtlinien steht dieser Text:
Zitat: 1.1 Grundsätzliches zu den Fördermaßnahmen und zum Förderumfang
Es können grundsätzlich Bruttokosten inklusive Mehrwertsteuer berücksichtigt werden. Sofern für Teile des
Investitionsvorhabens eine Vorsteuerabzugsberechtigung der Antragstellenden besteht, können für diese Maßnahme nur die Nettokosten berücksichtigt werden. - Zitat Ende
Warum muss ich dann eine Liste der Rechnungen mit Netto-Beträgen abgeben und warum werden dann nur diese Netto-Beträge gefördert?
5 Antworten
"Netto heißt hier abzüglich eventueller Rabatte und Skonto-Abzüge – nicht der Mehrwertsteuer."
Bitte ??? Netto heißt auch hier netto - also exkl. MwSt.
Und warum?
"Sofern für Teile des Investitionsvorhabens eine Vorsteuerabzugsberechtigung der Antragstellenden besteht ..."
Die Antwort steht ja schon in der Frage. Das in solchen Fällen die keine Bruttokosten zu fördern sind ist doch logisch.
Bei Vorsteuerabzugsberechtigten Kunden ist ja alles klar.
BAFA hat mir aber auch bei anderen Kunden d. h. Endverbrauchern die MWSt abgezogen und fördert nur Netto. Siehe dazu auch Rechnungsliste förderfähiger Leistungen
Ist das Thema eindeutig geklärt? Finde nichts dazu, muss aber gerade eine Erklärung fertigmachen. Problem.
Rechnungsbetrag (netto) in Euro
(abzgl. Skonto und Rabatt)
Kann man als (netto) = (abzgl. Skonto und Rabatt) interpretieren. Leider kann das später teuer für einen werden...
Thema ist geklärt, BAFA Auskunft siehe unten- netto heisst ohne Skonto/Abzüge bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten.
Antwort BAFA 23.08.2023:
Sehr geehrter Herr Groth,
die Nettosumme bezieht sich auf die Rechnung.
Bsp.: Rechnungssumme: 10.000 Euro (Netto) + 19% MwSt = 11.900 Euro (Brutto) – 2% Skonto = 11.661 Euro
Vorsteuerabzugsberechtigt: Förderung auf Nettosumme
Nicht vorsteuerabzugsberechtigt: Förderung auf Brutto, wenn Skonto, dann Förderung auf Summe nach Skontoabzug. Also immer auf tatsächlich gezahlte Summe.
Freundliche Grüße
XXX
Bürosachbearbeiter
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Referat 621 BEG– Energie-Info-Center I (EIC)
Netto heißt hier abzüglich eventueller Rabatte und Skonto-Abzüge – nicht der Mehrwertsteuer.