Die steuerlichen Förderungsmöglichkeiten beim sofortigen oder nachträglichen Einbau von Energiesparmaßnahmen – egal welcher Art – sind sehr begrenzt. Die Steuergesetze enthalten lediglich versteckte Regelungen für beispielsweise Modernisierungen von Heizungsanlagen. Steuerersparnisse bei Investitionen in Energiesparmaßnahmen sind möglich, wenn der Steuerpflichtige als Gewerbe gemeldet ist, beispielsweise mit Photovoltaikanlagen.
Im Zuge der Diskussionen um Energieeinsparmaßnahmen und Klimawandel, ist es nach wie vor erstaunlich, dass das Einkommensteuergesetz für Investitionen in Energiesparmaßnahmen im privaten Bereich kaum Anreize bietet.
Modernisierungen
Neben dem Wohnungsbau wird auch die Modernisierung gefördert. Modernisierungen erhöhen bekanntlich nachhaltig den Gebrauchswert des Wohnraums, verbessern die allgemeinen Wohnverhältnisse und bewirken Einsparungen von Energie oder Wasserverbrauch. Instandsetzungen zählen ebenfalls dazu. Allerdings kommen dabei die Förderungsmöglichkeiten durch das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) grundsätzlich Personen zugute, deren Einkommen folgende Sätze nicht übersteigt (Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen):
Einpersonenhaushalt 12000 Euro
Zweipersonenhaushalt 18000 Euro
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4100 Euro
Für zum Haushalt zählende Kinder erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 500 Euro. Von dem festgestellten Jahreseinkommen wird noch ein pauschaler Abzug in Höhe von jeweils 10 v. H. vorgenommen. Neben diesen Abzügen werden noch verschiedene Freibetr&aum ...