Dienstvertrag oder Werkvertrag? Beratungsleistungen
können nur anhand der vereinbarten Leistungspflichten
rechtlich eingeordnet werden. Empfehlenswert sind Dienstleistungsverträge.
Damit schuldet der Energie berater die
richtige Vornahme der vereinbarten Tätigkeiten bzw. Leistungen,
aber keinen Erfolg, wie beispielsweise die Energieeinsparung
durch eine empfohlene Modernisierungsmaßnahme.
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