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Gebäudeenergiegesetz ausgebremst

Es wäre ja zu schön gewesen: Am 15. Februar war die Kabinettsentscheidung zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angesetzt. Doch daraus wurde nichts. Ein Schreiben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an das Bundeskanzleramt hat das Vorhaben ausgebremst. Hauptkritikpunkt: Der Niedrigstenergiegebäudestandard für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand soll mit dem GEG so definiert werden, dass er ungefähr dem Standard eines KfW-Effizienzhauses55 entspricht. Dieser Standard missachte das Wirtschaftlichkeitsgebot – so das Schreiben. Auch die vorgesehene Ermächtigung der Bundesregierung, künftig die Primärenergiefaktoren durch Rechtsverordnung nur mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, wurde kritisiert. Jetzt liegt die Zukunft des GEG wortwörtlich zwischen A und Z, denn die strittigen Punkte sollen erst mal zwischen den Ministerinnen Aigner und Zypries geklärt werden. Dass die CDU/CSU nun in der eigentlich schon eingeläuteten Wahlkampfphase einen Rückzieher macht, ist unwahrscheinlich. Gleichzeitig kann das BMWi den Niedrigstenergiegebäudestandard für öffentliche Gebäude eigentlich nicht zurücknehmen, weil dann die Forderungen der EU-Gebäuderichtlinie nicht erfüllt wären – eine Pattsituation. Bleibt noch ein Kompromiss, doch für einen solchen ist wenig Zeit. Theoretisch könnte das Kabinett eine GEG-Vorlage Ende März noch absegnen, um das Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode unter Dach und Fach zu bringen. Das hält man aber in der Branche und in den Ministerien für unwahrscheinlich. Das eigentlich Schlimme an dieser Bauchlandung ist jedoch, dass ein Gesetz ...

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